Heizung und Waschmaschiene

Moin moin !

Folgendes bewegt die Gemüter. (war ja schließlich immer so)
Darf in einem Raum (Keller) eine Gasheizung / warm wasser betrieben werden ? an die mehrere Haushalte angeschlosssen sind ?
und falls ja - darf in dem gleichen raum auch eine Waschmaschine und ein wäschetrockner betrieben werden ?
t.

Hallo,

Gasheizungen in Kellerräumen sind doch eine ganz normale Geschichte. Der Raum muss halt die entsprechenden Anforderungen (so wie ich es kennen Feuerschutztür, Notschalter außen, …) erfüllen.

Bei der Waschmaschine hätte ich keine übermäßigen Bedenken, wohl aber beim Trockner. Der hebt gerne mal die Luftfeuchtigkeit an und sorgt damit für schnelleren Verschleiß der Heizungsanlage (Rost). Zudem verteilt ein Trockner trotz Fusselsieb ziemliche Mengen an feinen Flusen (wir haben einen Ablufttrockner und müssen regelmäßig den Wandauslass reinigen) und mir hat mal ein befreundeter Heizungsmonteur gesagt, dass es nicht ganz selten vorkommt, dass die mit der Luft in die Heizung gesogen werden und dort wohl die Düsen verstopfen. Aus diesen beiden Gründen riet er auch davon ab, Heizungskeller gleichzeitig als klassische Trockenkeller mit Wäscheleine zu nutzen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

bis 50kw Leistung: kein separater Heizungsraum erforderlich
>50kw: separater Heizungsraum, der darf dann auch nicht für andere Zwecke benutzt werden.

A.

Hallo,
ich wäre sehr interessiert, wo das steht.
Und was heißt ‚andere Zwecke‘?
Darf man da auch keine Fahrräder einstellen?
Viele Grüße
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
leider kann ich die Quelle da nicht nennen: Es ging beim Haushau von meinem Bruder u.a. darum, ob die Gasheizung in einem eigenen Heizungsraum mit Brandschutztüren rein muss und sie musste weil >50Kw. Eine gleichlautende Angabe hab ich im Web bei einer Heizungsfirma gefunden - aber auch ohne Quelle.

Gegen einen im gleichen Raum installierte Holzgasheizung = ständig vorhandene Zündquelle bestehen aber offensichtlich keine Bedenken, da es so abgenommen wurde.

Wenn es ein konkrete Frage ist, am besteb mal mit dem zuständigen Bezirkschornsteinfeger klären, der weiss i.a. detailiert bescheid.

A.

DANKE ! das sollte reichen - bei 47 KW owt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]