Heizung und Wasser ausgefallen

Hallo zusammen,

nehmen wir an, in der Wohnung von Zilli Zitter fällt Freitags der Strom und die Wasserversorgung aus - im ganzen Haus, genau genommen.

Der Vermieter sagt, er werde „schnellstmöglich“ Abhilfe schaffen. In der Wohnung ist es kalt, und sich waschen oder das Klo abspülen kann Zilli auch nicht. Darf Zilli Zitter jetzt ins Hotel ziehen und die Kosten von der Miete abziehen? Eigentlich müsste sie das ja vorher ankündigen und dem Vermieter eine Frist geben, aber sie friert ja jetzt und muss jetzt aufs Klo -
wie ist die Rechtslage?

Danke

Vielleicht hat der Vermieter damit überhaupt nichts zu tun,
und das Wasser bzw. Strom wurde von den Stadtwerken abgestellt,
da eine Reparatur an den Zuleitungen durchgeführt wird.

Am besten einmal bei den Stadtwerken anrufen.

Gruß Merger

Hallo,

Vielleicht hat der Vermieter damit überhaupt nichts zu tun,
und das Wasser bzw. Strom wurde von den Stadtwerken
abgestellt, da eine Reparatur an den Zuleitungen durchgeführt wird.

das ist aber dem Mieter sowas von egal. Ohne Heizung und Wasser weniger, ich würde sogar sagen keine Miete, wenn nicht vom Mieter selbst verschuldet.
Näheres beim Mieterschutzbund.
Gruß
loderunner (ianal)

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ohje…

Manche Mieter schließen den Vertrag für Strom und Wasser direkt bei den Stadtwerken ab. Leider hat der Fragesteller dazu keine Information erteilt.
Und dann ist der Vermieter aus der Geschichte raus.

Gruß Merger

ohje…

Ja. Ich zitiere aus meinem Posting:
„…wenn nicht vom Mieter selbst verschuldet.“
Und nun lies Dein Posting nochmal. Auch Dein erstes. Das kann man nur so verstehen, dass man Miete nicht kürzen kann, wenn der Vermieter keine Schuld an der Misere hat. Dem ist aber eben nicht so.
Gruß
loderunner (ianal)

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ohje…

Ja. Ich zitiere aus meinem Posting:
„…wenn nicht vom Mieter selbst verschuldet.“
Und nun lies Dein Posting nochmal. Auch Dein erstes. Das kann
man nur so verstehen, dass man Miete nicht kürzen kann, wenn
der Vermieter keine Schuld an der Misere hat. Dem ist aber
eben nicht so.

leider hat der Fragesteller uns nicht mitgeteilt für wieviele Minuten bzw. Stunden das Wasser bzw. die Heizung ausgefallen war.

Ich bin bei der Fragestellung davon ausgegangen, dass es sich nur um eine kurze Zeitspanne handelte und somit sehe ich auch keinen Grund für eine Mietminderung.

Ansonsten dürften keine Reparaturen mehr an defekten Stromkabeln bzw. Wasserleitungen von Gemeindewerken durchgeführt werden.

Ich vermute auch, dass die Bediensteten der Gemeinde dies den Anwohnern mitgeteilt haben. Nur war vielleicht gerade zu diesem Zeitpunkt der Fragesteller abwesend oder mit einem Mittagsschläfchen beschäftigt.

Natürlich kann man die Miete kürzen, wenn in einem Haushalt keine Heizung funktioniert bzw. kein Wasser aus der Leitung kommt, nur die Zeitspanne muss schon etwas länger sein.

Wir sollten jetzt abwarten, was uns der Fragesteller zu der Zeitspanne noch mitteilt.

Gruß
loderunner (ianal)

Gruß Merger