Heizung - Verbrauchserfasser an jeder Heizung?

Huhu,

Ein Haus mit mehren Mietern beokommt an den Heizungen Heizkostenverteiler. An allen Heizkörpen bis aud die von den Gemeinschaftsräumen wie z.B. Treppenhaus, Waschküche ect.

Ist dies so gestattet oder muss auch bei den Gemeinschaftsräumen Heizkostenverteiler angebaut werden?

cu naseweis

Hallo,

es gilt die Heizkostenverordnung, insbesondere §4 :
http://www.heizkostenverordnung.de/par4.html

Anmerkung eines Sachverständigen von der o.a. Seite: „Gemeinschaftsräume, wie z.B. Treppenhäuser, Flure und Kellerräume müssen nicht mit Erfassungsgeräten versehen werden, wenn diese wirklich gemeinschaftlich genutzt werden. Ein typisches Beispiel für eine gemeinschaftliche Nutzung ist der Hauskeller in einem Wohnhaus, wo jeder in etwa einen gleich großen Keller hat. Diese Einschränkung der Verbrauchserfassung hat wirtschaftliche Gründe. Der Verbrauch in solchen Räumen ist in aller Regel sehr gering. Die Ausstattung mit Erfassungsgeräten könnte so mehr Kosten verursachen, als überhaupt an Energieverbrauch gegenübersteht.“

hth
MklMs

Danke