Heizung vom Vormieter übernommen - nun kaputt

Hallöchen,

ich habe folgendes Problem. Im April letzten Jahres bin ich umgezogen. Der Vormieter hat in die Wohnung eine Gasheizung eingebaut, die Gaskosten für diese Heizung entrichte ich direkt an das Unternehmen was mich beliefert. Nun kam der Schornsteinfeger und hat mir (bzw. meinem Bruder, der netterweise den Schornsteinfeger für mich empfangen hat) mitgeteilt, das die Abgaswerte zu hoch sind und die Therme auch zu alt (ca 30 Jahre) sei. Der Schornsteinfeger meinte er setzt sich mit der Wohnunggenossenschaft in Verbindung. Nach Ablauf der Frist, in der hier eine neue Heizung eingebaut werden sollte, kam der Schornsteinfeger wieder. Natürlich wurde hier weder eine neue Heizung eingebaut, noch hat sich mal wer von der Wohnungsgenossenschaft bei mir gemeldet. (Die Gesellschaft ist nur per ‚Servicenummer‘, sprich Hotline zu erreichen, wo man entweder - nicht gelogen - Stundenlang drin hängt, damit man dann gesagt bekommt, man hätte die falsche Auswahlnummer gewählt oder sie sich drum kümmern, aber nie was passiert. Dazu Kostet der scheiß noch 3,9 cent pro Minute) Daraufhin meinte der Schornsteinfeger das er sich wieder (über das Bauamt) bei der Wohnungsgenossenschaft melden wird. Ich meinte dann auch zu ihm, das die Heizung ja (irgendwie)mir gehört (er wusste das aber irgendwie), aber der SF meinte das durch das Alter der Heizung, sie in den Besitz der Wohnungsgesellschaft übergegangen wäre.

Hat jemand gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kann es sein, das ich die neue Heizung zahlen muss?
Darf die Wohnungsgesellschaft nach Einbau der neuen Heizung die Miete erhöhen?

(Hab jetzt auch eine Mietanpassung bekommen, der ich jetzt wohl oder übel und Zähneknirschend zustimmen werde, da nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches, allen Bestimmungen ‚rechtens‘ sind… ich Wohne schon 15 Monate hier und die Erhöhung betrifft GENAU 20 %… grummel)

huhu

ich kann mir vorstellen das du „grummelst“ Aber die Heitzung gehört immer noch der zu vermietenden Stelle und somit muß sie auch für erhöhte Werte bei dem SF-messung aufkommen und einen Experten bestellen! Rufe nirgendswo an am Besten gleich schriftlich mit Einschreiben. Und Fristen setzten!! Schau in deinem Mietvertag rein ob du solche Kleinreperaturen selbst tragen mußt (bis 200 euro glaub ich) aber das auswechslen einer Heitzung gehört sicherlich nicht darein!!! Und sollte aufjedenfall von dem Vermieter übernommen werden denn es ist keine Moderisierung sondern eine Reperatur und sollte sie immer ausfallen oder sonstige ärger machen ist das auch einfach darzustellen. Denke dran das ein Mieterhöhung deiner zustimmung bedarf!
ich hoffe ich konnte helfen

Janna112

Hallo guten Tag,wrde dir raten zum Mieterbund zu gehen,die helfen dir,kostet dich zuerst nichts!Liebe grüße anna

Ja hatte ich auch schon überlegt. Soll nur 70 euro kosten, deswegen musste ich den 1. abwarten :wink:

Danke für die Antwort. Dann werde ich wohl an die Gesellschaft nochmal ein Einschreiben schicken. Und wie anna-katarina schrieb zum Mieterschutzbund gehen, denke da sollte man die paar Euro aufwenden und hat dann noch Experten im Ruecken… und bei der wohnung und bei der Gesellschaft auch gut investiert. Hier ist staendig was.

Hallo,

Einbauten die vom Vormieter nicht „abgebaut“ einvernehmlich nicht abgebaut werden gehen in das Eigentum des VERMIETERS über, sind also auch von ihm zu verwalten.
Eine Reparatur, Erneuerung die entsprechend dem Mietvertrag nicht unter Schönheitsreparaturen fallen, sind vom Vermieter zu tragen.
Mieterhöhungen sind nur nach den gesetzlichen Zeiträumen und nach vorheriger Ankündigung des Vermieters gültig.

Hoffe das hilft bzw. ist ausreichend.

VG

Vippi

Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich einmal sollten Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen.

Der Vermieter ist von Gesetzeswegen verpflichtet Ihnen eine Wohnung mit funktionierender Heizung zur Verfügung zu stellen.
Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, sollten Sie Ihre Wohnungsbaugesellschaft schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Heizung zu reparieren, oder diese notfalls zu ersetzen.

Stellt Ihnen der Vermieter keine gebrauchsfähige und funktionierende Heizung zur Verfügung, dann können Sie je nach Jahreszeit und Ausfallzeit Mietminderung bis zu 100 % geltend machen. Mietminderung beinhalten immer auch die Mietnebenkosten.

Denn auch während des Sommers kann es wie jetzt zu Tagen kommen, an denen die Mindesttemperatur von 18 Grad schnell unterschritten wird und dann müssen Sie über eine funktionierende Heizung verfügen bzw. Ihr Vermieter muss Ihnen eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen.

Ist die Sachlage dann fristgerecht und zu Ihrer Zufriedenheit erledigt, dann können Sie der Mietanpassung zustimmen.

Die Heizung ist immer Eigentum des Vermieters, da diese meist so fest mit dem Raum und dem Gebäude in dem diese betrieben wird verbunden ist, so dass eine Mitnahme von Mieter zu Mieter nicht möglich ist.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

hallo funsunix,

Dein Artikel ist sehr komplex und auch sehr speziell. Ich würde Dir raten, einen guten Anwalt zu nehmen, der sich genau mit diesen Fakten auskennt, eine Beratung kostet nicht soviel. Solange Du in dieser Sache nicht klarsiehst, lässt sich dieses Problem auch nicht lösen.
Es tut mir leid, dass ich Dir dazu nicht mehr sagen kann, aber über dieses Thema weiss ich leider zu wenig.

Viel Glück und LG minna44

Auch Hallöchen,

Dein Geschreibe ist etwas verwirrend, ich versuche trotzdem eine Antwort:

Ich denke nicht, dass in Deutschland eine unbeheizte Wohnung vermietbar ist. Somit kommt der Vermieter nicht daran vorbei, ein Stück weit Verantwortung zu übernehmen.

Die Mieterhöhung von 20%: Wofür? Einfach so?

Ich würde ausziehen! Oder ist die Bude ohnehin so billig, auch nach der Erhöhung?

Auch kein Gruß

Die Mieterhöhung ist eine Mietanpassung (weiß ja nicht ob dass das gleiche ist), die damit begründet wurde, das Vergleichswohnungen teurer sind als meine. Die dürfen ja nur nach 15 Monate um 20 % erhöhen und das haben sie voll ausgekostet. Meine Wohnung ist jetzt im Normalbereich, nicht das günstigste aber auch nicht das teuerste. Man muss allerdings auch sehen, das die Wohnung sehr alt ist und nichts gemacht wird.

Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt: Wer wann wo was eingebaut hat, ist für den Nachmieter garnicht nachvollziehbar, es gilt, was im Mietvertrag steht: der Vermieter garantiert i.d.R. eine Heizleistung von 20°C. Eine 30j alte Gastherme, die die Abgaswerte nicht mehr erfüllt, ist AUF KOSTEN DES VERMIETERS auszutauschen. Eine Mieterhöhung kann er (der Vm) NICHT daraus ableiten, da er ja keine Wohnwertverbesserung vornimmt, sondern lediglich die von ihm garantierte Funktionalität der Heizanlage aufrecht erhält. Außerdem hat er ja ohnehin gerade erst die Miete um 20% erhöht, somit muß er bis zur nächsten Mieterhöhung 3 Jahre warten. Und selbst dann hat er die Mieterhöhung zu begründen [Mietanpassung klingt gut, es wird ja in 99,9% der Fälle nach oben angepasst, sprich erhöht.]
Falls sich nicht schleunigst seitens der Wohnungsbaugenossenschaft tut- (die nächste Heizperiode beginnt vor. ca. in 6 Wochen)empfehle ich per eingeschriebenen Brief (+Rückschein!)eine Frist zum Austausch der Therme zu setzen mit dem Hinweis, nach Ablauf der Frist selbst einen Handwerker zu beauftragen und die Kosten von der Kaltmiete abzuziehen. In gleichem Brief würde ich auf die Gefahr der 30j. alten Gastherme hinweisen, daß bei einem evtl. Schaden (immerhin ist Gas im Spiel!) an Mensch und Wohnung die Genossenschaft haftbar gemacht werden wird.— Trotz allem bitte sachlich, aber bestimmt bleiben.-
OK, hoffe ich konnte helfen. Gruß Achim

Der Ersatz der Heizung ist Sache des Vermieters!

Liebe/-r Experte/-in,

ACHTUNG!
Bitte an dem Gerät nichts selber rumbasteln, da Gas kein Spielzeug ist und da kann man leicht selbst draufgehn (zu wenig Belüftung, oder durch einen offenen Kamin zum Beispiel(der erzeugt einen Unterdruck und du hast die Abgase in der Wohnung). Da das Gerät schon sehr alt ist sollte es der Vermieter austauschen lassen.
lg

Danke für die Antwort auf ein 3 Jahre alten Beitrag :wink:

Selber hätte ich da auch niemals Hand angelegt!

Mitlerweile gibt es auch schon die neue Therme, durch die nun Heizung und Warmwasser in einem betrieben wird. Ich bin nicht ganz zu Frieden mit dem Ding, aber der Schornsteinfeger ist glücklich :wink: