Heizung vor dem Einzug defekt (Klauselfrage ? )

Guten Tag,

Nach Besichtigung meiner neuen Wohnung in Begleitung des neuen Vermieters (Sacharbeiter einer Wohngesellschaft)machte ich Ihn auf einen maroden Gasofen aufmerksam welches mehr oder weniger mein Wohnzimmer schmückte.
Noch vor meinem Einzug in die neue Wohnung bzw kurz nach meiner Erstbesichtigung wies ich meinen Vermieter darauf hin das dieser wackeling sei und nicht fest verankert wäre. Ebenfalls stellte ich fest das weder Warmwasser noch die Heizung funktionierte. Ich dachte erst das die Stadtwerke die Leitungen noch nicht freigegeben haben.
Der Disponent der Wohnungsgesellschaft schickte kurzerhand eine Firma die dann dafür sorgte das das Gas nun durch den Boiler ströhmte und ich nun im Bad warm duschen kann… Doch bei der Heizung stellte er fest, das diese nicht funktionstüchtig ist und zugleich auch nicht sicher sei.
Die Firma teilte das auch so der Wohngesellschaft mit.
Eingezogen bin ich am 01.11.09 und nun haben wir schon bald mitte Dezember und ich friere und war schon bereits 2x erkältet.
Heute war ich bei der Wohngesellschaft und stellte den Sachbearbeiter zur Rede doch der verwies mich auf eine Klausel im Vertrag. Dort steht geschrieben das reparaturen der Öfen Sache der Mieters sind.

Das kann doch nicht wahr sein dachte ich mir. Es muss doch zumindest gewährleistet sein das beim Ersteinzug die Heizung und Sanitäre Anlagen funktionieren.
Ich kann doch auch keinem ein kaputtes Auto verkaufen. Schön jetzt kann wer sagen klar kann ich das, aber in meinem Vertrag steht nicht geschrieben, dass meine Heizung kaputt ist oder ich im Vorfeld eine kaputte Heizung auszutauschen oder gar selber zu reparieren habe.
Die Wohngesellschaft ist der Ansicht das ich eine Klage verlieren würde.
Auf den ersten Blick kann ich auch keine andere Klausel erkennen ausser das die reinigung des Treppenhauses ebenfalls Mietersache ist was ich zumindest in diesem Fall verstehen kann.

Ich habe 933 Eur kaltmiete kaution zu zahlen in 3 Raten. 2 Raten zu jeweils 311 Eur für November+Dezember habe ich schon gezahlt sagte aber der Wohngesellschaft bzw dem Sachbearbeiter mündlich das ich vorerst keine Miete zahlen werde.

war das korrekt ? wie gehe ich weiter vor ? hätte ich das schriftlich machen sollen ?
Es gibt auch nur 1 Gas Ofen in der ganzen Wohnung und die befindet sich im Wohnzimmer.
Kurz vor dem Ersteinzug fragte ich wieso in meiner Wohnung nur 1 Ofen ist und in den anderen überall in den Zimmern.
Daraufhin sagte mir der Sachbearbeiter vor Ort das dort Modernisierungen vorgenommen wurden und ich könnte ebenfalls eine bekommen die aber 35 Eur mehr Miete kosten würde. Er hatte mir aber die Option gegeben mich mit dem einen gasofen abzufinden was ich auch tat, denn ich halte mich ja meistens im Wohnzimmer auf und die Türen der anderen Räume sind zu… ich muss ja keine küche heizen oder so dachte ich mir… nunja Ofen geht nicht und ging auch nie und ich friere mir mit Verlaub den allerwertesten ab.

Wer oder was hat denn nun Recht ? Von dem Ofen führt ein Rohr in die Wand ebenfalls ein grosses hohles Rohr (vermute das ist der Abzug) man sagte mir das es somit ein fester bestandteil der Wohnung wäre und in jedem Fall Vermietersache allerdings was hat mehr Gewicht ? Bestandteil der Wohnung und Vermietersache oder die Klausel ?

Ein Freund meinte das die Klausel nicht Zulässig wäre und solche Gesellschaften sowas zu oft in Verträgen verzeichnen um im Vorfeld jegliche Schuldfrage abzuwälzen.
Ebenfalls meinte mein Freund das aufgrund der Winterperiode könnte ich die Miete zu 100% senken. Ist das wahr ?

Was passiert im Falle das ich keine Miete mehr zahle bis das problem behoben wird ? werde ich angeschrieben ? gekündigt ? muss ich mit einem Brief vom Amtgricht rechnen ? kann ich dann widerspruch einlegen ? wie lange kann sich sowas hinziehen ?

Ich danke Euch für jede Antwort

Hallo,
sehr komplex. Die Miete kann auf keinen Fall um 100% gekürzt werden. Ob eine Kürzung hier überhaupt möglich ist kann aufgrund der Beschreibung ohne Einsicht in die Originalunterlagen nicht beurteilt werden. MERKEN: Alles sollte immer schriftlich gemacht werden, bei der Wohgnungsübergabe mit einem Übernahmeprotokoll indem alle Mängel vermerkt werden und das der Vermieter gegenzeichnet. Wenn er sich weigert stinkt die Sache. Zeugen holen! Ohne Protokoll keine Übernahme basta. In diesem Fall, der durch Zeitablauf schon gelitten hat und die Wohnung leider ohne nachweisbare Mangelreklamation übernommen wurde wie sie war, hilft nur noch die Mieterberatung oder ein Rechtsanwalt, wenn überhaupt. Eine juristische Beratung kostet nicht viel und spart gbf. viel Geld Zeit und Ärger. Zeugen suchen !!!

Hallo,
na das ist ja ober übel!
dein freund hat da völlig recht, es ist immer sache des vermieters die heizungsanlage zu rep. wenn der vermieter auf dauer nicht erreichbar ist darf der mieter sogar selbst eine fachfirma beauftragen.
die miete darfst du auf jeden fall zu 100% kürzen siehe dazu : http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitra…

kopiere bitte diesen link in deine adressleiste.

Bitte mach alles schriftlich und sofort denn rückwirkend ist halt schwierig.

Gruß
Frank

Guten Tag,

Nach Besichtigung meiner neuen Wohnung in Begleitung des neuen
Vermieters (Sacharbeiter einer Wohngesellschaft)machte ich Ihn
auf einen maroden Gasofen aufmerksam welches mehr oder weniger
mein Wohnzimmer schmückte.
Noch vor meinem Einzug in die neue Wohnung bzw kurz nach
meiner Erstbesichtigung wies ich meinen Vermieter darauf hin
das dieser wackeling sei und nicht fest verankert wäre.
Ebenfalls stellte ich fest das weder Warmwasser noch die
Heizung funktionierte. Ich dachte erst das die Stadtwerke die
Leitungen noch nicht freigegeben haben.
Der Disponent der Wohnungsgesellschaft schickte kurzerhand
eine Firma die dann dafür sorgte das das Gas nun durch den
Boiler ströhmte und ich nun im Bad warm duschen kann… Doch
bei der Heizung stellte er fest, das diese nicht
funktionstüchtig ist und zugleich auch nicht sicher sei.
Die Firma teilte das auch so der Wohngesellschaft mit.
Eingezogen bin ich am 01.11.09 und nun haben wir schon bald
mitte Dezember und ich friere und war schon bereits 2x
erkältet.
Heute war ich bei der Wohngesellschaft und stellte den
Sachbearbeiter zur Rede doch der verwies mich auf eine Klausel
im Vertrag. Dort steht geschrieben das reparaturen der Öfen
Sache der Mieters sind.

Das kann doch nicht wahr sein dachte ich mir. Es muss doch
zumindest gewährleistet sein das beim Ersteinzug die Heizung
und Sanitäre Anlagen funktionieren.
Ich kann doch auch keinem ein kaputtes Auto verkaufen. Schön
jetzt kann wer sagen klar kann ich das, aber in meinem Vertrag
steht nicht geschrieben, dass meine Heizung kaputt ist oder
ich im Vorfeld eine kaputte Heizung auszutauschen oder gar
selber zu reparieren habe.
Die Wohngesellschaft ist der Ansicht das ich eine Klage
verlieren würde.
Auf den ersten Blick kann ich auch keine andere Klausel
erkennen ausser das die reinigung des Treppenhauses ebenfalls
Mietersache ist was ich zumindest in diesem Fall verstehen
kann.

Ich habe 933 Eur kaltmiete kaution zu zahlen in 3 Raten. 2
Raten zu jeweils 311 Eur für November+Dezember habe ich schon
gezahlt sagte aber der Wohngesellschaft bzw dem Sachbearbeiter
mündlich das ich vorerst keine Miete zahlen werde.

war das korrekt ? wie gehe ich weiter vor ? hätte ich das
schriftlich machen sollen ?
Es gibt auch nur 1 Gas Ofen in der ganzen Wohnung und die
befindet sich im Wohnzimmer.
Kurz vor dem Ersteinzug fragte ich wieso in meiner Wohnung nur
1 Ofen ist und in den anderen überall in den Zimmern.
Daraufhin sagte mir der Sachbearbeiter vor Ort das dort
Modernisierungen vorgenommen wurden und ich könnte ebenfalls
eine bekommen die aber 35 Eur mehr Miete kosten würde. Er
hatte mir aber die Option gegeben mich mit dem einen gasofen
abzufinden was ich auch tat, denn ich halte mich ja meistens
im Wohnzimmer auf und die Türen der anderen Räume sind zu…
ich muss ja keine küche heizen oder so dachte ich mir…
nunja Ofen geht nicht und ging auch nie und ich friere mir
mit Verlaub den allerwertesten ab.

Wer oder was hat denn nun Recht ? Von dem Ofen führt ein Rohr
in die Wand ebenfalls ein grosses hohles Rohr (vermute das ist
der Abzug) man sagte mir das es somit ein fester bestandteil
der Wohnung wäre und in jedem Fall Vermietersache allerdings
was hat mehr Gewicht ? Bestandteil der Wohnung und
Vermietersache oder die Klausel ?

Ein Freund meinte das die Klausel nicht Zulässig wäre und
solche Gesellschaften sowas zu oft in Verträgen verzeichnen um
im Vorfeld jegliche Schuldfrage abzuwälzen.
Ebenfalls meinte mein Freund das aufgrund der Winterperiode
könnte ich die Miete zu 100 enken. Ist das wahr ?

Was passiert im Falle das ich keine Miete mehr zahle bis das
problem behoben wird ? werde ich angeschrieben ? gekündigt ?
muss ich mit einem Brief vom Amtgricht rechnen ? kann ich dann
widerspruch einlegen ? wie lange kann sich sowas hinziehen ?

Ich danke Euch für jede Antwort