Heizung + Warmwasser ausgefallen - Mietminderung?

Guten Tag!

Folgendes, rein fiktives, Szenario:

Ein Mieter musste Ende Spetember 6 Tage ohne Heizung und Warmwasser auskommen, da die Geräte der Heizanlage ausgefallen sind.
Am 6. Tag kam ein heizungsinstallateur, daraufhin ging alles wieder.
Nun ist im Oktober (soweit ich weiß, offizieller Beginn der Heizperiode) wieder beides ausgefallen - Dauer bisher 1 Tag.

Folgende Fragen ergeben sich nun für mich:
Wieviel Prozent der Miete darf gekürzt werden?
Kürzung anteilig für die Tage oder von der kompletten Monatsmiete?
Wieviele Tage Frist zur endgültigen (!) Behebung müsste der Mieter dem Vermieter einräumen?
Auf welche urteile/Paragraphen könnte der Mieter sich beziehen?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

VG
Gilai

Guten Tag,

bei Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Ich beantworte nur technische Fragen.

Gruß

Charlie

Sie wurden wohl automatisch von wer-weiss-was als Experte zu diesem Thema angeschrieben, sorry :smile:

Hallo,

dass solltest Du mal lieber einen Anwalt fragen. Es ändert sich doch ständig etwas.
Bis her war es so, dass der Vermieter mind. 24 Stunden Zeit hat, bis man die Miete Kürzen kann. Ist natürlich auch abhängig von den Außentemperaturen.
Ich denke bei 1 Tag ist die Chance auf Mietkürzung eher gering.

Das Problem ist, dass der Vermieter immer nur halbherzig reparieren lässt und ein paar Tage später wieder nichts geht. Russisch Roulette unter der Dusche sozusagen.

Falsche Antwort. Mietminderung ist ab Auftreten des Mangels zulässig.

Mietminderung ist rechtlich sehr problematisch. Wenn man von der Materie nicht wirklich viel versteht, sollte man vorab tunlichst Rechtsrat einholen. Man kann dabei sehr viel falsch machen.
500€ Miete, 25% Mietminderung jetzt in der Übergangszeit, 1 Tag = 500/30*25% = 4,16 €/Tag

vnA

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Hallo,
google Mal unter mietminderung.org.
Ansonsten muss ein Mangel immer schriftlich mit Fristsetzung angekündigt werden.
Frag Mal den Mieterbund wegen der korrekten Minderung.

Gruss Huftier

OT
sorry, finde dei Formulierung nur trollig, ist nicht persönlich, mach ja selbst oft genug Fehler :smile:

Ansonsten muss ein Mangel immer schriftlich mit Fristsetzung
angekündigt werden.

Seher geherte Vermieter,

in einer Frist von fünf tagen wird die Heizung ausfallen. Wir weisen sie deshalb schon mal vorsorglich auf den mangle hin.

mfg xxxx

Hallo,

Ansonsten muss ein Mangel immer schriftlich mit Fristsetzung
angekündigt werden.

das steht in welchem Gesetz? Ich finde da keins. Ist das neu? Ganz neu vielleicht? Oder noch gar nicht erlassen? Am Ende sogar allein Deine Phantasie?
Gruß
Testare_

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Hallo!

Allso da es im jeden Fall anders ist kannst du es im Internet nach lesen ob du dazu gehöhrst

Folgende Seite Aufrufen: DAWR-Mietminderungstabelle (Stand vom 30.09.2013)

Vieleicht konnte ich dir etwas helfen  Gruß Mondpeter