Guten Tag!
Folgendes, rein fiktives, Szenario:
Ein Mieter musste Ende Spetember 6 Tage ohne Heizung und Warmwasser auskommen, da die Geräte der Heizanlage ausgefallen sind.
Am 6. Tag kam ein heizungsinstallateur, daraufhin ging alles wieder.
Nun ist im Oktober (soweit ich weiß, offizieller Beginn der Heizperiode) wieder beides ausgefallen - Dauer bisher 1 Tag.
Folgende Fragen ergeben sich nun für mich:
Wieviel Prozent der Miete darf gekürzt werden?
Kürzung anteilig für die Tage oder von der kompletten Monatsmiete?
Wieviele Tage Frist zur endgültigen (!) Behebung müsste der Mieter dem Vermieter einräumen?
Auf welche urteile/Paragraphen könnte der Mieter sich beziehen?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
VG
Gilai