…wenn zu einem Mietwechsel kommt und eine Zwischenheizungablesung notwendig ist …, soll der Vermieter für die Kosten verantwortlich sein ? …
Die Summe soll 67.40 € machen Anfahrt/ …und irgendwo habe ich gelesen daß alles reine Verwaltung Sache ist …bitte um Hilfe …
In seinem Urteil vom 14.11.2007 entscheidet der BGH dieses lange Zeit umstrittene Problem zu Lasten des Vermieters:
Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen.
Moin,
das ist wohl so. Es gibt da sogar ein Urteil zu BGH (VIII ZR 19/97), dass diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Die Frage ist, ob die Ablesung notwendig ist.
ZB bei Gaskosten führt man einfach eine Selbstablesung durch.
lg
ups - bitte Allgemeinverständlich und logisch nachvollziehbar schreiben!
Hallo,
Es kommt darauf an was in ihrem Mietvertrag vermerkt ist.
Viele Vermieter sichern sich inzwischen ab und schreiben in den Mietvertrag
eine gewisse Wohnfrist Bsp. 2 Jahre ein.
Andere schreiben in den Mietvertrag das der Mieter die Ablesekosten zu tragen
hat,wenn erst kurz vorher die Heizung abgelesen wurde.
Sie können nicht von einem Vermieter verlangen,das der innerhalb kurzer Zeit
2x die Ablesekosten bezahlt.
Ist nichts geschrieben und fällt die Ablesung innerhalb kurzer Zeit an,sollte
man sich auf je zur hälfte einigen.
Viele Grüße
monika61
Meine Erfahrung damit ist, dass die Heizungsablesefirma diese Kosten dem neuen Mieter aufbrummt. (Was ich noch weniger sozial finde.) Aber die Verwaltung muss das wohl nicht bezahlen, sie hat ja nichts mit den Mietverträgen zu tun.
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.
…HALLO MONIKA61
BIN KEIN EXPERTE BEI WER EWEIß WAS
ABER über googel und mitvewrbund habe ich erfahren, daß die kosten für ableßen bei MIETERWECHSEL DER VERMIETETR TRÄGT …laut gesetz 2007 …also gut lesen und dann BERATEN
trotzdem danke
krydka
HALLPO WERA …
FALSCH …die zeiten ändern sich …muß man nicht berater sein bei www an
ber lesen im net …und googeln …das ist schon VIERTE FALSCHE ANTWORT –
ab 2007 laut dem mietgesetz hat doe kosten bei dem mietwechsel DER VERMIETER ZU TRAGEN
also estmal richtig sich informiern uind dann beraten …=P)))
trotz dem dank
krydka
Meine Erfahrung damit ist, dass die Heizungsablesefirma diese
Kosten dem neuen Mieter aufbrummt. (Was ich noch weniger
sozial finde.) Aber die Verwaltung muss das wohl nicht
bezahlen, sie hat ja nichts mit den Mietverträgen zu tun.
Moin!
Zum Zwecke der Kostenfeststellung wird de jure auch die Ablesung der Verbrauchsgeraete zu den Umlagekosten des Mieters gerechnet. Diese Kosten traegt der Mieter i.d.R. nach Ende einer Abrechnungsperiode. Aber diese „Periode“ kann m.E. auch kuerzer als ein Jahr sein, naemlich dann, wenn abgerechnet werden soll, wann immer das auch ist.
Gruss
mk
MOIN !!;ICHL …
FALSCH …ich habe über mietverbund andere INFO …also empfehle ich auch ihnen sich besser zu informieren …ablesen und auch bei dem mietwechsel zwischenablesen trägt nach dem gesetz v 2017 der VERMIETER …
also wider was gelernt …ODER ?? ich dachte die www berater sind schon fast profi --IRRTUM …=)))
trotz dem gruß aus bremen
Offenbar hattest du also gar kein Problem mit der Ablesung.
Wie ich schon schrieb: Die Verwaltung muss das nicht tragen, was ja deine Behauptung gewesen war.
Und meine ERFAHRUNG ist, dass die Ablesefirma es auf die Abrechnung der Bewohner (Eigentümer oder Mieter) umlegt. WIe das rechtlich richtig ist, weiß ich nicht - habe ich aber auch nicht behauptet.
Und welche anderen 3 Antworten sollen falsch gewesen sein?
…HAA ALSO 6 EXPERTEN HABEN VERSTANDEN…W A R U M SIE NICHT ??? …=((
wir leben in EUROPA und sind nicht alle hier geboren …schon kann man stolz darauf sein, daß man deutsch lesen und schreiben kann, obwohl das NICHT DIE MUTTERSPRACHE ist ,also solche „experten“ verfallen schnell durch den SIEB …
ups - bitte Allgemeinverständlich und logisch nachvollziehbar
schreiben!
…also 3 „experten“ schrieben mir, daß man als MIETER DIE KOSTEN TRAGEN SOLL …das sind FALSCHE INFO … …nach dem Gesetzt ab 2007 ist das GAAAANZ ANDERS …=))) …das meinte ich damit …manchmal lohnt sich selber rescherschieren als sich an Leute verlaßen, welche so genannten „experten“ schon ab 2004 sind …die müssen doch info lesen und sich auf laufendem halten …sonst haben solche im forum nicht zu suchen …MEINE ICH …:=((
Und welche anderen 3 Antworten sollen falsch gewesen sein?
…mein problem war, daß ich als gerade verwitwet .aus der whg weg will…wollte meine pflichte machen und wollte heizung ablesen .ich rief an, informierte mich …und die FA wollte sofort mich als AUFTRAGGEBERIN abkassieren ja klar die brauchen ALLE GELD 67,u0€ stolze Summe .oder ?? …darum wollte ich rat und hilkfe von euch bekommen …zwischendurch habe ich selbér alles gefunden und das werde ich nächstesmal auch tun …der VERMIETER BEZAHLT egal als welchem grund zu der mietwechsel kommt …das ist so und wer sschnell als mieter zahlt, ist selber schuld und bißchen „blind“ …das wollte ich klar stellen …also JETZT BEZAHLE ICH NICHT …was ersmal niocht der FALL WAR …::=))
5 sollten auch „Neudeutschen“ reichenn!
Diese Kosten dürfen nicht mehr Gegenstand der Betriebskostenabrechung sein, sondern müssen bei neueren Verträgen gesondert als Zahlungspflicht für den scheidendn Mieter vereinbart werden. Dann wären Sie als für die Ablesung ursächlich auch zur Kostenübernahme verpflichtet.
HALLO woher haben Sie die INFO ?.. ab 2007 ist gsetzlich vorgeschrieben, : alle zwischenablesungen wegen dem mietwechsel trägt der VERMIETER …bitte informieren sie sich … in dem mietrverbund oder einfach GOOGELN …dort findet man alles …schon 5. falche Antwort von experten www … …
Dies Kosten dürfen nicht mehr in der Betreibskostenaufstellung als Position aufgeführt sein. Der Vermieter kann diese Kosten in Verbindung mit einer individuell im Mietvertrag mvermerkten Vereinbarung jedoch weiterhin auf den Mieter abwälzen, wenn der den Vertag vom Vermeiter unterzeichnet haben möchte.
Wer beauftragt den Ableser? Kosten sind sicher umlagefähig.