Eine Hausverwaltung droht damit, den Missbrauch der Notfall-Hotline mit 250 Euro zu ahnden. Ist der Ausfall der Gastherme im Winter (heißt: keine Heizung, kein warmes Wasser) ein Notfall, wenn die Hausverwaltung vor dem Wochenende keine Sprechstunde mehr hat/ nicht mehr erreichbar ist?
Selbstverständlich. Dem Mieter droht insbesondere die Wohnung nicht heizen zu können, was während der Heizperiode ein erheblicher Mangel der Mietsache darstellt. Dem Vermieter/HV ist dies sofort anzuzeigen mit der Aufforderung zur Abhilfe.
Hallo Julia,
Eine Hausverwaltung droht damit, den Missbrauch der
Notfall-Hotline mit 250 Euro zu ahnden. Ist der Ausfall der
Gastherme im Winter (heißt: keine Heizung, kein warmes Wasser)
ein Notfall, wenn die Hausverwaltung vor dem Wochenende keine
Sprechstunde mehr hat/ nicht mehr erreichbar ist?
ich möchte zur Anmerkung meines Vorschreibers noch eins draufsetzen: Wenn es gerade Minusgrade (z.B. auch nachts) haben sollte, droht sogar der Mietsache ein Schaden durch Frost.
Gruß, Karin
Hallo,
Eine Hausverwaltung droht damit, den Missbrauch der
Notfall-Hotline mit 250 Euro zu ahnden.
wie droht sie denn? Die Hausverwaltung kann Schaden geltend machen, sofern durch den Missbrauch selbiger entsteht. Dazu muss die Hausverwaltung aber erstens nachweisen, dass Missbrauch vorliegt (wie ist er definiert? Wo ist er definiert? Ist die Definition allen Mietern zugänglich?) und zweitens dass der Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
Könnte natürlich sein, dass in Mietvertrag oder Hausordnung eine Art Vertragsstrafe vereinbart wurde. Da bleibt dann aber immer noch Punkt eins.
Gruß, Niels