Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen:
Ich bin letztes Jahr mitte Dezember aus meiner Wohnung ausgezogen, habe allerdings noch Vertrag bis 31.01. Anfang des Jahres wurde ein Termin für das ablesen der Heizung bekannt gegeben (an der Eingangstür), jedoch konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Hab aber vorgesorgt und einen Schlüssel meinem Hausmeister gegeben.
2 Wochen später bekomme ich nun Post von meiner Verwaltung, das ich ja an beiden Terminen nicht vor Ort gewesen sei und ich nun einen neuen Termin mit der Heizungsfirma abstimmen solle. Außerdem muss ich die Kosten für diesen Einsatz übernehmen.
Meine Frage nun, ist es rechtens mir jetzt schon die Kosten dafür aufzuerlegen? Sollte ich nicht per Post darüber informiert werden, das ein zweiter Termin stattfand? Desweiteren weiß die Verwaltung ja über meinen Auszug / Vertragsauflösung bescheid. Warum soll ich nun noch die Kosten dafür übernehmen, obwohl stand jetzt, am kommenden Wochenende schon die Übergabe der Wohnung statt findet?
Also, wenn Sie dem Hausmeister den Schlüssel gegeben haben zum Heizung ablesen, dann soll sich die Verwaltung an den Hausmeister wenden, denn es ist nun mal seine Pflicht solche Aufgaben zu übernehmen. Andernfalls hätter er ihnen mitteilen müssen selbst „nicht in der Lage zu sein“ den Termin wahrzunehmen.
Leider ist das ne gut Masche um etwas von der Kaution einzubehalten.
Rechtlich ziehen Sie vermutlich den kürzeren, da es ihre Pflicht ist sich darum zu kümmern.
Nun, als erstes würde ich der Hausverwaltung SCHREIBEN!!! das ein Schlüssel beim Hausverwalter hinterlegt war.
Der neue Mieter kann verlangen, das er die Wohnung nur mit abgelesener Heitzung übernimmt!
Gegenfrage
Warum hast du dich nicht mit der Ablesefirma in verbindung gesetzt?
Meistens geht ein " schnell mal ablesen" schon, wenn sie in der Nähe ist!
Den ersten Ablesetermin habe ich registriert und mich darum gekümmert, das die Wohnung zugänglich ist. Vom zweiten Termin wusste ich ja garnix, da mir der Schlüssel auch einfach wieder in den Briefkasten gelegt wurde (wie abgemacht). Ich bin also davon ausgegangen, es hat alles geklappt.
Den Brief von der Verwaltung habe ich erst Samstag Abend gelesen…
Hallo Michael702!
Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, weil kein Jurist, sondern Handwerker!
Evtl. mal im „Rechtsbrett“ versuchen!
Gruß Walter
warum hast du nicht einen Zettel an die Haustür gehängt: Schlüssel beim hausmeister?
Vermzutlöich war ja auch eine Telefonnummer angegeben, an der Du Dich schlau machen können hättest…
Aber alles zu spät. Ich glaube nicht, dass Du mit Kulanz da raus kommst. zahle Mann und Söhen. fertig
Ich würde nochmals versuchen mit dem Vermieter zu sprechen. Genauere Auskunft kann ihnen hier sicher ein Anwalt geben. Die rechtliche Situation in Deutschland ist mir nicht so geläufig da ich aus Österreich bin.
ich würde mit der Verwaltung darüber sprechen, ob man nicht zu einer gütlichen Einigung der Kosten kommt (egal, ob sie es fordern dürfen oder nicht). Wenn die Kosten nicht zu hoch sind, einfach bezahlen und der Vorgang hat ein Ende.
Ansonsten hat man wohl nur noch den Weg der Rechtsberatung.
Hallo tut mir leid aber das ist ja mehr ne rechtliche Geschichte , da kenn ich mich nicht so aus , vielleicht mal Verbraucherschutz Mieterschutzbund
oder so was in der Richtung befragen .
Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen:
Ich bin letztes Jahr mitte Dezember aus meiner Wohnung
ausgezogen, habe allerdings noch Vertrag bis 31.01. Anfang des
Jahres wurde ein Termin für das ablesen der Heizung bekannt
gegeben (an der Eingangstür), jedoch konnte ich diesen Termin
nicht wahrnehmen. Hab aber vorgesorgt und einen Schlüssel
meinem Hausmeister gegeben.
2 Wochen später bekomme ich nun Post von meiner Verwaltung,
das ich ja an beiden Terminen nicht vor Ort gewesen sei und
ich nun einen neuen Termin mit der Heizungsfirma abstimmen
solle. Außerdem muss ich die Kosten für diesen Einsatz
übernehmen.
Meine Frage nun, ist es rechtens mir jetzt schon die Kosten
dafür aufzuerlegen? Sollte ich nicht per Post darüber
informiert werden, das ein zweiter Termin stattfand?
Desweiteren weiß die Verwaltung ja über meinen Auszug /
Vertragsauflösung bescheid. Warum soll ich nun noch die Kosten
dafür übernehmen, obwohl stand jetzt, am kommenden Wochenende
schon die Übergabe der Wohnung statt findet?
erst mal Danke für die vielen Antworten.
Also um das Thema dann mal abzuschließen…
Ich hab mich mit der Verwaltung unterhalten und sie hatten Verständnis für meine Situation, sowie über den Ablauf der Dinge. Sie sagten auch, das mindestens beim nicht erfolgreichen Ablesetermin, ein Zettel hätte im Briefkasten sein müssen, was nicht der Fall war.
Also im Endeffekt, hat jeder nur darauf reagiert, was passiert war, aber die wahren Hintergründe waren nicht bekannt. Manchmal hilft ein Anruf dann doch auf die schnell weiter
Thema kann geschlossen werden, Danke für die Hilfe.
der Vermieter hat das Rechts die Heizung abzulesen, und Ihnen den Stand mitzuteilen, sowie entsprechend abzurechnen. Das können Sie sich aber durch Augenscheinnahme bestätigen lassen.
mfg