Hallo,
angenommen die letzte Heizungsablesung erfolgt am 1.1.2009. Die Verdunstungsröhrchen werden ausgetauscht und neue Röhrchen eingesetzt, die - aufgrund der normalen Verdunstung im Sommer - etwas über dem „Nullpunkt“ befüllt sind.
Angenommen, Mieter A zieht zum 1.4.09 ordnungsgemäß aus, die erneute Heizungsablesung kurz vor dem Auszug ergäbe a) nur enorm geringe Ablesewerte oder b) Werte unter Null aufgrund o.g. „Überbefüllung“.
Muss Vermieter B nun die ganzen Heizkosten-Vorauszahlungen an Mieter A erstatten? Wie soll korrekt abgerechnet werden?
Beste Grüße und vielen Dank
Andreas
Hi,
Muss Vermieter B nun die ganzen Heizkosten-Vorauszahlungen an
Mieter A erstatten? Wie soll korrekt abgerechnet werden?
Fuer den Abrechnungszeitraum 2008 lägen ja alle Informationen vor. Es kann normal abgerechnet werden. Daraus ergäbe sich ggf. sogar eine Erhöhung der Vorauszahlungen für 2009. IdR haben die meisten Vermieter ihre NK Abrechnung für 2008 aber im April 2009 noch nicht zugestellt 
Wenn gekündigt ist und der Mieter am 1.4. auszieht, dann wird korrekt abgelesen. Der Vermieter hat dann noch recht viel Zeit um die letzte NK Abrechnung zuzustellen (rechnen wir mal mit >= 6 Monaten). Bis zu dem Zeitpunkt muß der Vermieter keine Sachen zurückzahlen/erstatten. I.ue. hängt die Abrechnung ja auch nicht nur von den Zählerergebnissen ab, sondern auch von der im Mietvertrag genannten Aufteilung (z.B. 50% nach Fläche, Personenzahl, etc).
Gruss
norsemanna
Sicherlich nicht, da idR nur ein Teil der Heizkosten auf dem Verbrauch beruht. Im Mietvertrag steht die „Quote“. Geht derzeit von 50:50 bis 30:70 nach aktueller Heizkostenverordnung. Also im ungünstigsten Fall müssen 50% der Heizkosten aufgrund der qm mitgetragen werden, dazu kommen noch Stromkosten für Heizung, Wartung, Schornsteinfeger, Tankversicherung.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ein Nachtrag: angenommen, es bestünde die 70/30%-Regelung. Worauf es mir ankommt ist neben den umlegbaren und einfach zu beziffernden Kosten wie Wartung etc: Was passiert, wenn der Verbrauch nach der Ablesung = 0 ist! Die Röhrchen seien beim Einbau zu sehr gefüllt gewesen (wohl zum Ausgleich der üblichen Verdunstung), beim Auszug würde die Zwischenablesung (in diesem theoretischen Fall) einen Ablesewert von 0 Einheiten ergeben.
Dass der Mieter A die 30% Grundkosten bezahlen muss, versteht sich von selbst. Auch wenn diese Kosten etwas schwierig zu berechnen sind, da es wohl in den anderen Wohnungen ähnlich aussehen wird…
Grüße
Andreas
Qué pasa, Don Pedro?
Hi,
Dass der Mieter A die 30% Grundkosten bezahlen muss, versteht
sich von selbst. Auch wenn diese Kosten etwas schwierig zu
berechnen sind, da es wohl in den anderen Wohnungen ähnlich
aussehen wird…
wie schon geschrieben. A bekommt seine Vorauszahlungen mit der NK Abrechnung für 2009 zurück, nicht früher.
Gruss
norsemanna
1 „Gefällt mir“
Hallo,
mir ist klar, dass der Vermieter ordentlich Zeit bekommt, weil bestimmte Abrechnungen eben nicht früher vorliegen. Geschenkt.
Meines Erachtens geht die Abrechnung aber - sollte so verfahren werden - zu Lasten des Vermieters B oder des Nachfolgemieters, da in den ersten Monaten des Jahres auf jeden Fall die Heizung laufen wird, die Ablesung aber den Wert 0 ergibt, der Mieter A also den „Sommer-Vorsprung“ des Röhrchens/die Überbefüllung durch eigenes Heizen aufbraucht.
Vielleicht hab auch nur ich alleine ein Problem mit diesem konstruierten Fall oder es gibt auch gar keins.
Gruß und besten Dank für die Antworten
Andreas
Hi,
mal abgesehen davon, dass es in Göttingen doch gar nicht so kalt wird
hier noch mal die Schritte
A kuendigt zum 31.3.
B kommt beim Auszug mit einem Ableser vorbei. Die Röhrchen werden abgelesen und gegen neue getauscht.
Auch bei den Mitbewohnern wird zum gleichen Zeitpunkt abgelesen und getauscht.
Danach haben alle Parteien neue Röhrchen.
Wärme, die in der Wohnung ab dem Ablesen verbraucht wird, geht zu Lasten des Vermieters (oder -wenn der Nachmieter am 1.4. einzieht- des Nachmieters)
[so war es jeweils bei mir in 2-6 Parteienhäusern. Ob das in größeren Häusern auch so gehandhabt wird, weiss ich nicht]
Sollte dein Punkt sein, dass irgendjemand ja de-facto die verbrauchte Energie zahlen muss (die ist ja nicht 0 wie A’s Zähler), so ist das bei dem Röhrchenmodell die Gesamtheit der Verbraucher (also alle Mieter).
Gruss
norsemanna
1 „Gefällt mir“
Hallo,
der fiktive Fall spielt gar nicht in Göttingen, sondern der Stadt XYZ.
Jede Ähnlichkeit mit realen Personen oder Orten ist rein zufälliger Natur. Comprende? 
Vielen Dank für eure Mühen.
Andreas