Heizungsablesung - Termin selber anbieten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Heizungsablesung: Was hat denn der Mieter für Rechte?
Wenn in Wohnungen immer am 2.1. der Heizungsalbesedienst kommt, und man da nie da ist , muss der Ablesedienst auch auf Terminwünsche (Abendstunden) eingehen oder kann er Termine „diktieren“?

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Heizungsablesung: Was hat denn der Mieter für Rechte?
Wenn in Wohnungen immer am 2.1. der Heizungsalbesedienst kommt, und man da nie da ist, muss der Ablesedienst auch auf Terminwünsche (Abendstunden) eingehen oder kann er Termine „diktieren“?

Es ist wirtschaftlich überaus sinnvoll, wenn der Ablesedienst alle Heizungen eines Hauses/einer Wohnanlage in einem Zug ablesen kann. Die Firma könnte freilich auch 8-, 9-, 10-,…x-mal kommen. Das würde dann sicher auch so in Rechnung gestellt werden.
Insofern wird man sicher ein Recht auf einen Ausweichtermin haben. Auch dieser wird sicher vom Ableser im Rahmen seiner restlichen Tourenplanung vorgeben und es wäre nur Zufall, wennd er eigene Wunschtermin da hinein passt.
Wenn man mal ein bißchen weiterdenkt und sich überlegt, jeder Wohnungsinhaber würde seinen Wunschtermin nennen, dann kann man sich vorstellen, was das für ein durcheinander wird.
Ist es überhaupt notwendig, dass da jemand reinkommt und alles abliest? Bei mir geht das immer ganz flexibel. Ich lese das selber ab und pappe einen Zettel mit allen Daten an die Tür (von außen). Klappt prima. Inzwischen machen das fast alle. Die Ableser freuen sich sogar, weil das schneller geht, als selber durch die ganze Bude zu latschen.

Grüße

Hallo, wenn nicht Röhrchen ausgetauscht werden müssen, ist doch der
Vorschlag von ElBuffo die ideale Lösung. Dafür einen Stern.
Im Übrigen muss aber m.E. ein zweiter kostenfreier Termin
angeboten werden. Gruß

Hallo,

der Mieter kann, wenn er das rechtzeitig macht durchaus einen kostenlosen Ausweichtermin bekommen.
Siehe zB:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mi…
http://www.urteile-mietrecht.net/Ablesung-Heizverbra…

Die Werte selbst zusätzlich abzulesen macht sicher Sinn. Wenn es sich aber um Ablesegeräte nach dem Verdunsterprinzip handelt bei denen jährlich auch die Röhrchen getauscht werden müssen, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel mit den notierten Werten an die Tür zu kleben.

Gruß
M.

Oden man gibt einem netten Nachbarn für den Tag einen Schlüssel. Mache ich so, wenn jemand was ablesen muss… (man kann ja alle anderen Zimmer abschließen, wenn man super misstrauisch ist)

LG

Hallo Kandis,

(man kann ja alle anderen Zimmer abschließen, wenn man super misstrauisch ist)

hahahahaha der Witz war gut. Vor lauter lachen fällt mir gerade nicht ein welche Zimmer man bei folgender Wohnung abschließen könnte wenn die Heizung abgelesen werden soll.

Wohnzimmer (mit Heizung)
Schlafzimmer (mit Heizung)
Kinderzimmer (mit Heizung)
Küche (mit Heizung)
Badezimmer (mit Heizung)

Sonst hat diese Musterwohnung außer der Diele keine weiteren Räume. Und in der Diele befindet man sich, sobald man die Wohnung durch die Wohnungstür betritt.

Gruß
N.N

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