Hallo Experten,
gibt es für Termine zur Ablesung der Heizungs-Verbrauchszähler Regeln, oder ist die betreffende Firma da vollkommen frei?
In einem konkreten Fall sollte die Ablesung am Samstag nachmittag stattfinden. Als Ersatztermin wurde dann der 05.01. festgelegt, mitten im Weihnachtsurlaub. Der Mieter verbringt seine freien Tagen grundsätzlich an einem Zweitwohnsitz, ca. 1,5 Fahrstunden von der Stadtwohnung entfernt.
Hat er Anspruch auf einen (kostenlosen) Ablesetermin an einem normalen Arbeitstag? Ein solcher wird nur als Individualtermin zum Kostensatz von EUR 33,- angeboten. Muss er die bezahlen?
Was passiert sonst? Lt. Schreiben der Ablesefirma wird der Verbrauch geschätzt. Ist das erlaubt? Was bedeutet das für den Mieter? Wahrscheinlich wird der Verbrauch viel zu hoch angesetzt. Wird das durch die nächste Ablesung korrigiert oder bleibt er auf den überhöhten Kosten sitzen?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Gruß
Werner