Heizungsablesung - unmögliche Termine

Hallo Experten,

gibt es für Termine zur Ablesung der Heizungs-Verbrauchszähler Regeln, oder ist die betreffende Firma da vollkommen frei?

In einem konkreten Fall sollte die Ablesung am Samstag nachmittag stattfinden. Als Ersatztermin wurde dann der 05.01. festgelegt, mitten im Weihnachtsurlaub. Der Mieter verbringt seine freien Tagen grundsätzlich an einem Zweitwohnsitz, ca. 1,5 Fahrstunden von der Stadtwohnung entfernt.

Hat er Anspruch auf einen (kostenlosen) Ablesetermin an einem normalen Arbeitstag? Ein solcher wird nur als Individualtermin zum Kostensatz von EUR 33,- angeboten. Muss er die bezahlen?

Was passiert sonst? Lt. Schreiben der Ablesefirma wird der Verbrauch geschätzt. Ist das erlaubt? Was bedeutet das für den Mieter? Wahrscheinlich wird der Verbrauch viel zu hoch angesetzt. Wird das durch die nächste Ablesung korrigiert oder bleibt er auf den überhöhten Kosten sitzen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

gibt es für Termine zur Ablesung der Heizungs-Verbrauchszähler
Regeln, oder ist die betreffende Firma da vollkommen frei?

Die Firma richtet sich nach den vereinbarten Ableseterminen, da sie zu diesen Terminen möglichst zeitnahe Abrechnungen durch Ablesungen erstellen muss.

In einem konkreten Fall sollte die Ablesung am Samstag
nachmittag stattfinden. Als Ersatztermin wurde dann der 05.01.
festgelegt, mitten im Weihnachtsurlaub. Der Mieter verbringt
seine freien Tagen grundsätzlich an einem Zweitwohnsitz, ca.
1,5 Fahrstunden von der Stadtwohnung entfernt.

Na und ? Was sind 1,5 Stunden im Urlaub ?

Hat er Anspruch auf einen (kostenlosen) Ablesetermin an einem
normalen Arbeitstag? Ein solcher wird nur als Individualtermin
zum Kostensatz von EUR 33,- angeboten. Muss er die bezahlen?

Nein. Will der Mieter jedoch ausdrücklich einen anderen Termin als einen der beiden angebotenenen Termin so muss er die Kosten tragen.
Die Firma muss einen Temrin nennen. Sie muss für den Fall der Verhinderung einen 2. Termin, der auch kostenlos ist, benennen. Alles andere ist dann kostenpflichtig.

Was passiert sonst? Lt. Schreiben der Ablesefirma wird der
Verbrauch geschätzt. Ist das erlaubt?

Dies ist erlaubt.

Was bedeutet das für den

Mieter? Wahrscheinlich wird der Verbrauch viel zu hoch
angesetzt.

Korrekt, damit muss der Mieter rechnen und zur Klarstellung, es gibt hier kein Widerspruchsrecht nach Vorlage der Abrechnung. Sie muss gezahlt werden, weil die Ursache dieser Schätzung vom Mieter selbst verursacht und die Folgen billigend in Kauf genommen wurden.

Wird das durch die nächste Ablesung korrigiert oder

bleibt er auf den überhöhten Kosten sitzen?

Wird im Folgejahr bei einigen Firmen korrigiert, wenn sie zuvor die Ablesegeräte ablesen können.

Ein guten Rutsch wünscht Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Genau so hatte ich das befürchtet. Geht ja auch nicht um EUR 33,- oder 3 h Fahrzeit (1,5h hin und 1,5h zurück - da hatte ich mich wohl etwas unpräzise ausgedrückt). Man muss ja auch nicht selber in der Wohnung sein. Eine Person meines Vertrauens wird den Ableser am 05.01. reinlassen.

Das Problem war, dass ich wirklich höflich nachgefragt hatte ob man an dem Samstag Termin nichts ändern könne, da ich vom Hausmeister wußte, dass der Ableser in der ziemlich großen Wohnanlage, in der ich wohne, 2 Tage (Freitag + Samstag) unterwegs war - er hätte nur die Reihenfolge der Besuche etwas ändern müssen (vielen Nachbarn wären ihm für einen Samstag Termin sogar dankbar gewesen). Er hat mich daraufhin in einem Ton angeblafft, dass ich ihm gerne einen Extra-Termin (natürlich ohne Extra-Bezahlung) reingewürgt hätte.
Bei seinem Kollegen, der jahrelang bei uns abgelesen hat, gab es mit solchen Änderungen übrigens nie ein Problem.

„Servicewüste Deutschland“ kann ich (bin selber im Dienstleistungbereich beschäftigt) dazu nur sagen.

Gruß
und auch Dir (und natürlich allen die hier mitlesen) ein guten Rutsch

Werner