Heizungsablesung (z.B. Techem)

Hallo Zusammen,

angenommen ein Mieter hat den Verdacht, dass eine Heizkostenabrechnung für 2006 darauf beruht, dass die elektronischen Heizungszähler Anfang 2006 nicht auf Null gestellt wurden, sondern noch die Werte aus 2005 dazugerechnet wurden.

Eine Ablesefirma (z.B. Techem oder Sonstige) behauptet schriftlich, die Zähler werden immer „zum Stichtag 31.12.“ auf Null gestellt. Der Mieter hat aber zwei Wochen später !!! also Mitte Januar 2006 die Zähler abgelesen und festgestellt, dass diese etwa doppelt so hohe Werte aufwiesen, wie im gesamten Jahr 2005.

Nun möchte der Mieter eine Auflistung aller halbmonatlich gespeicherten Werte für die Jahre 2005 und 2006 erhalten.

Kann man als Mieter sicher sein, dass diese Werte nicht nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden können? Oder hat die Ablesefirma „freies Spiel“ mir den von ihr erhobenen Daten?

Liebe Grüße
Roland

Hallo Roland,

Kann man als Mieter sicher sein, dass diese Werte nicht
nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden können?
Oder hat die Ablesefirma „freies Spiel“ mir den von ihr
erhobenen Daten?

nein, man kann nie ausschließen, dass einen jemand veräppelt. Darum ist man ja erwachsen geworden und hat so einigen Schutz durch das Gesetz und sich selber. Aber allzu viel Misstrauen kann manchmal das Gegenteil bewirken.

Was war jetzt die Mietrechtsfrage?

Gruß!

Horst

Hallo, auch bei elektron.Ablesung, die m.E. angekündigt
werden muss, wenn sie nicht automatisch auf den 31.12.
fällt, lese ich als Nutzer selbst ab und notiere die
Zählerstände. Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Horst,

Kann man als Mieter sicher sein, dass diese Werte nicht
nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden können?
Oder hat die Ablesefirma „freies Spiel“ mir den von ihr
erhobenen Daten?

nein, man kann nie ausschließen, dass einen jemand veräppelt.
Darum ist man ja erwachsen geworden und hat so einigen Schutz
durch das Gesetz und sich selber. Aber allzu viel Misstrauen
kann manchmal das Gegenteil bewirken.

Was war jetzt die Mietrechtsfrage?

Können die Werte nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden?
Und muss ich die daraus resultierende deutlich erhöhte Heizungsverbrauchsabrechnung bezahlen?

Gruß
Roland

Es handelt sich vermutlich einfach um ein Mißverständnis. Die Zähler in der Wohnung werden nicht auf Null gestellt, aber selbstverständlich wird der Zählerstand berücksichtigt.
Auf Null stehen sie erst wieder nach fünf bis sechs Jahren. Dann muß nämlich ausgewechselt werden, bevor die Batterie den Geist aufgibt.

Die hohen Heizkosten resultieren vermutlich - wie bei uns allen in 2006 - aus dem ungewöhnlich langen und kalten Winter 2005/2006.

Gruß!

Horst

Digitale Messgeräte, die vergangene Jahres-/Monatswerte speichern, speichern diese i.d.R. solange bis sie durch neuere Stichtags-Werte überschrieben werden.
Jeder Nutzer/Mieter hat natürlich die Möglichkeit, die Messwerte selbst abzulesen und zu notieren.
Wenn er davon keinen Gebrauch macht, wird er sich selbst zurechnen lassen müssen, wenn er seinen Verdacht auf Unregelmässigkeiten nicht beweisen kann.
Mietrechtlich ergeben sich damit m.E. folgende Antworten:

Nun möchte der Mieter eine Auflistung aller halbmonatlich gespeicherten Werte für die Jahre 2005 und 2006 erhalten.

M.E. besteht darauf kein Rechtsanspruch (soweit dieser „Service“ nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist).

Können die Werte nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden?

Die Möglichkeit kann man sicher nicht ausschliessen; erscheint mir jedoch völlig unrealistisch (was sollte die Ablesefirma davon haben?) - zumal sie jederzeit damit rechnen muss, dass der Mieter/Nutzer die Stichtagswerte zur Kontrolle selbst abgelesen/dokumentiert hat bzw. sich die fraglichen Werte noch im Speicher befinden und ggfs. sogar noch angezeigt werden können.

Und muss ich die daraus resultierende deutlich erhöhte Heizungsverbrauchsabrechnung bezahlen?

Ja - soweit nicht der Beweis für eine Verarbeitung falscher Verbrauchswerte erbracht werden kann (die Ablese-/Abrechnungsfirma wird sicher bezeugen, korrekte Werte verarbeitet zu haben - also obliegt nun der Gegenbeweis demjenigen, der dies bestreitet = dem Mieter)

angenommen ein Mieter hat den Verdacht, dass eine
Heizkostenabrechnung für 2006 darauf beruht, dass die
elektronischen Heizungszähler Anfang 2006 nicht auf Null
gestellt wurden, sondern noch die Werte aus 2005 dazugerechnet
wurden.

Hallo,
die Heizkosten als BETRAG stehen fest, unabhaengig von den Zaehlern an den Heizungen, zb der Inhalt eines Oeltanks ist verheizt worden.
Wenn die Zaehler an den Heizkoerpern angenommen wirklich nicht zurueckgestellt waeren im ganzen Haus, dann beruht die VERTEILUNG der Heizkosten nicht auf den Werten von 2005, sondern auf den gemittelten Werten aus 2005 und 2006. Da muesste etwa derselbe Anteil Heizkosten fuer jede Wohnung des Hauses rauskommen.
Gruss Helmut

Hallo Helmut,

die Heizkosten als BETRAG stehen fest, unabhaengig von den
Zaehlern an den Heizungen, zb der Inhalt eines Oeltanks ist
verheizt worden.

… das ist mir schon klar.

Wenn die Zaehler an den Heizkoerpern angenommen wirklich nicht
zurueckgestellt waeren im ganzen Haus, …

Im ganzen Haus sind die gesamten Einheiten nicht viel höher als im Vorjahr, nur in der besagten Wohnung ist ein etwa 2,5-facher Wert der gezählten Einheiten ermittelt worden. UND das, wie schon erwähnt, zum selbst abgelesenen Wert am 15.01., obwohl die Zähler angeblich zum 31.12. auf Null gestellt worden sind. Das stinkt zum Himmel.

Gruß
Roland

Korrigiere

Hallo Zusammen,

angenommen ein Mieter hat den Verdacht, dass eine
Heizkostenabrechnung für 2006 darauf beruht, dass die
elektronischen Heizungszähler Anfang 2006 nicht auf Null
gestellt wurden, sondern noch die Werte aus 2005 dazugerechnet
wurden.

Eine Ablesefirma (z.B. Techem oder Sonstige) behauptet
schriftlich, die Zähler werden immer „zum Stichtag 31.12.“ auf
Null gestellt. Der Mieter hat aber zwei Wochen später !!! also
Mitte Januar 2006 2007 die Zähler abgelesen und festgestellt, dass
diese etwa doppelt so hohe Werte aufwiesen, wie im gesamten
Jahr 2005.

Nun möchte der Mieter eine Auflistung aller halbmonatlich
gespeicherten Werte für die Jahre 2005 und 2006 erhalten.

Kann man als Mieter sicher sein, dass diese Werte nicht
nachträglich von der Ablesefirma manipuliert werden können?
Oder hat die Ablesefirma „freies Spiel“ mir den von ihr
erhobenen Daten?

Liebe Grüße
Roland