Heizungsabrechnung

Guten Tag,
Person A ist auf einer Etage mit Nutzfläche von 76,80qm2.Person B neben Person A mit 104,34qm2.
Person A hat keine alleinige Abrechnung machen können,hatte immer 1Drittel die ganzen Jahre bezahlt.Da fragte Person A nach Änderung bei der Vermieterin nach,da Person A den Rechnungsbetrag nie Verbrauche.
Person A hat im Feb.09 veranlasst,das nach Röhrchen abgelesen wird.Jetzt hat die Vermieterin über qm2 abgerechnet,da angeblich noch keine Messung sehbar wäre.Die Abrechnung ist jetzt laut der Rechnung bis Ende Juni errechnet worden.Person A hat die Firma der Röhrchen angerufen,die sagten das der Vermieter die Ablesung im Februar wie so ne Zwischensumme veranlassen hätte müssen.Da Ende Juni(4 Monate)schon ein Wert zu erkennen wäre.So muß Person A ,obwohl diese keine Heizung anhatte jetzt 427,-€ nachbezahlen,obwohl Person A keine Heizung anhatte(hat sich nen Ofen mit Propangasflasche geholt).Person A habe sogar statt 40€NK.sich auf 100,-€freiwillig erhöht.Das sind 150% als die vorhergehende NK.Zahlung.Die gesamte Heizungskosten belaufen sich auf 2399,18,Person A davon über 82qm2 abgerechnet 1075,04€ und die Person B über 101qm2 gerrechnet 1324,14€.Laut der Meinung von Person A hätte im Febr.Zwischen ablesung gemacht werden sollen und dann über Röhrchen.Jetzt weiß Person A nicht ob ein Anwalt dazugezogen werden soll bzw. ob Person A überhaupt Recht hätte Einspruch einzulegen.HIIILFE…

HIIILFE…
Habe absolut nichts verstanden. Geht’s etwas strukturierter, bitte?

vnA

Hallo Zoraidagarden,

so ganz hab ich Dein Posting auch nicht verstanden.

Aber vielleicht eins, rechnet die Vermieterin nur nach Wohnfläche ab, so ist der Mieter laut Heizkostenabrechnung berechtigt den auf ihn entfallenden Teil der Heizkostenabrechnung um 15% zu kürzen.

Kannst Du versuchen die jetzt noch offenen Fragen etwas klarer auszudrücken?

Gruß

Joschi

Person A hat ein Nagelstudio,daß eigentlich ab Februar nicht mehr nach m²,sondern nach den Röhrchen abgelesen werden sollte.Person B hat eine Versicherung und freut sich über die m²Abrechnung,weil Person A ungerecht an den Heizkosten sich beteiligen muß.Person A hat heute die Heizfirma angerufen und diese sagten,das wenn Sie keinen Ablesungsauftrag bekommen,Sie diese nicht einfach durchführen dürfen.