Heizungsabrechnung

habe meine heizungsabrechnung bekommen. muss fast 400€ nachzahlen,weil mein thermostat nicht fest angeschraubt war. muss ich die nachzahlung zahlen?? dann habe ich in wohn.-und schlafzimmer je 2 ableseroehrchen an der heizung,weil die heizung lang ist.ist das rechtens??

Hallo,

Heizkörper mit Überlänge müssen mit zwei Heizkostenverteilern ausgerüstet werden. Der Verbrauch wird aber auf jedem Gerät halbiert erfasst (das erfolgt über die Skala bzw. die Bewertung), das ist also o.k.

Ob Du den Verbrauch wegen des fehlerhaften Thermostatventils bezahlen musst, kann ich nicht sagen. Da kann sicher nur der Mieterverein oder ein Anwalt weiterhelfen.

Viele Grüße

Susanne

habe meine heizungsabrechnung bekommen. muss fast 400€
nachzahlen,weil mein thermostat nicht fest angeschraubt war.
muss ich die nachzahlung zahlen?? dann habe ich in wohn.-und
schlafzimmer je 2 ableseroehrchen an der heizung,weil die
heizung lang ist.ist das rechtens??

2 Geräte an einem Heizkörper sind möglich und zulässig. Es wird deshalb nich doppelt gemessen, das wird über die Bewertungsfaktoren entsprechend geregelt.

Allerdings sind Heizungsverbräcue dem Nutzer nur dann anzulasten, wenn dieser auch die Möglichkeit hatte diese zu regeln. Wenn Sie also zeitig dem Vermieter mitgeteilt haben, dass die ventile nicht regelbar sind und dieser es unterlassen hat, den mangel zu beseitigen, könne Sie der Abrechung widersprechen.

Mfg
freix.

Hallo,

also mit dne mageren Infos kann ich nur ne allgemeine Antwort geben.

Es kann sein das die Abrechnung für die räume bei denen keine Ablesung möglich ist, geschätzt wurde. Das ist rechtens, allerdings muss es natürlich nachvollziehbar dargestellt sein, d.h. Erklärungen, etc. auf Abrechnung. Zum anderen ist es richtig, dass bei sehr langen Heizungen 2 Ablesegeräte angeschlossen werden, allerdings muss die Heizung dann aber verdammt lang sein:smile:

Dass der Thermostat nicht fest angeschraubt war, spielt keine Rolle. Die Wärmeleistung wurde bezogen. Das ist wie beim Tanken, wenn Dein Auto wegen eines defekten Bauteils zu viel Sprit braucht, kannst du dich nicht bei der Tankstelle beschweren und nachträglich eine Erstattung fordern.

Bei überlangen Heizkörpern müssen je nach Hersteller 2 Geräte montiert werden. Elektronische Geräte sind da genauer und werden in der Regel nicht doppelt montiert. Versuche beim Vermieter durchzusetzen, dass er elektronische Geräte montiert. Verdunster sind ziemlich ungenau. Die Mietkosten für die Geräte werden auf die Mieter umgelegt, daher kanns dem Vermieter egal sein. Kostenmäßig ist der Unterschied zu Mietpreis eines Verdunsters mittlerweile nicht sehr groß, da dort der Ableseaufwand recht teuer ist.

Hallo, roepcke.
der Gesetzgeber sagt, dass die Betriebskostenabrechnung, in der unter anderen die Heizkostenabrechnung steht, muss überschau- und nachvollziehbar sein.
Heizkosten wird extra dargestellt, und zwar, für zwei letzten Abrechnungsperioden. Inklusive den Zählerstand der Heizverteiler („Ableseröhrchen“). Wie dein Thermostat angeschraubt war spielt dabei keine Rolle.
Du sollst dir die Zeit nehmen und sorgfältig die ganze Abrechnung im Vergleich mit den Vorjahresdaten überprüfen.
Wenn du Fehler oder Unklarheiten findest, frag zunächst deinen Vermieter nach.
Wenn es zu Unstimmigkeit kommt, gehe mit zwei letzten Jahresabrechnungen zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Mit freundlichem Gruß
Alex384

ob das rechtens ist das du 2 ableseröhrchen hast kann ich dir leider nicht sagen, würde mich mal an einen Heizungsmonteur wenden.Der kann dir bestimmt helfen.Als Begründung das du soviel nachzahlen mußt die nicht ordnungsgemäßen Zahlen zu geben finde ich nicht in Ordnung. Wer hat diese angebaut?.Aber ich glaube nicht da das daran liegt. Der Winter war sehr kalt und lange.Es müssen sehr viele nachzahlen. Da sind deine 400 € noch erst der Anfang. Ich wünsche dir trotzdem viel erfolg. Immer erst einspruch einlegen.Noch eine schöne woche

Hallo roepke,

wenn das Thermostat defekt war und dadurch die Temperatur des Heizkörpers nicht mehr regelbar war, so wurde die nicht erwünschte Wärme trotzdem entnommen. D.h. Du hast hier ungewollt verbraucht.

Die Frage ist, ob Du Deinen Vermieter/Hauseigentümer rechtzeitig informiert hast. Falls ja, und er hat keine Abhilfe geschaffen, musst Du Dich leider mit ihm über die Höhe der Kosten auseinandersetzen. Falls er nicht informiert war, ist es nach meinem Dafürhalten Dein Verschulden, dass hier nun so ein hoher Verbrauch anfiel.

Falls ein Heizkörper sehr lang ist, also auch eine hohe Leistung hat, kann es vorkommen, dass hierfür keine Heizkostenverteiler bzw. deren Skalierung für diese Größe vorhanden ist. Man behilft sich dann mit zwei Verteilern mit der hälftigen Skala.

Gruß
ziegen1

habe meine heizungsabrechnung bekommen. muss fast 400€
nachzahlen,weil mein thermostat nicht fest angeschraubt war.
muss ich die nachzahlung zahlen?? dann habe ich in wohn.-und
schlafzimmer je 2 ableseroehrchen an der heizung,weil die
heizung lang ist.ist das rechtens??

Je nach Länge ist das wohl richtig