Heizungsabrechnung über Wasserzähler?/Eichung

Hallo Zusammen,
in meiner neuen Mietwohnung erfolgt die Beheizung über Fernwärme. Die Ermittlung der Verbrauchswerte erfolgt aber nicht über Verdunster o.ä., sondern über eine Wasseruhr.
Diese ist in den Rückflußkreis aller Heizkörper eingeschleift. Eigentlich eine gerechte Sache wie ich meine.
Frage ist nun ob dieser Zähler dem Eichgesetz unterliegt und in welchen Fristen geeicht bzw. ausgetauscht werden muß?
Weiß jemand Näheres, Gerd

Hallo Gerd,

gehe, bildlich geschrieben, voll auf die Bremse. Die Zähler gehen, wenn sie funktionieren ziemlich genau, aber wenn sie älter werden ungenauer und zu Lasten des Heizkraftwerkes.
Zu deiner Frage:
Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre, Warmwasserzähler alle 5 Jahre geeicht werden.

Gruß Wolfgang

Hm, danke für die Fristangabe- dann ist meiner 5 Jahre überfällig!
Ich habe jetzt gelesen ,das diese Wasserzähler des Vermieters (nicht Energieversorger) gern auf Druckschwankungen reagieren und dann ein erhebliche Fehlmessung plus bewirken, also zu Lasten des Mieters.
Viele Grüße, Gerd