Heizungsanlage Austausch = Modernisierung ?

Ein 12-Parteien Sozial-Wohnblock, wurde von der Stadt an einen Privat-Investor verkauft. Die damalige Öl-Heizung war für insgesammt 36 Parteien ausgelegt gewesen; 3 weitere Wohnblocks à 8-Parteien auf der anderen Straßenseite. Diese 3 Blocks hatte die Stadt schon vor Jahren an Privaten Investoren verkauft.

Nun hat der neue Eigentümer eine stinknormale Gasheizungsanlage eingebaut, und als „Moderniserungsmaßnahme“ ausgewiesen. Entsprechend soll jetzt eine Mieterhöhung folgen.

Vor Jahren hat die Stadt schon ein Angebot für ein Kleinkraftwerk, welches außer Heizen, noch Warmwasser und Stromerzeugung kann, für ein erheblich kleineres Geld, als diese normale Gasheizung, erhalten - aber nichts gemacht.

Was kann man noch tun, diese Mieterhöhung abzuschmettern ? Kein Mieterschutzverein vorhanden, kein Geld für Anwälte da (ALG II, Hartz IV, Grundsicherungsempfänger, Rentner und andere Sozialschwache).

nicht kann man tun denn sie ist rechtens, wenn die stadt für weniger geld ein kleinkraftwerk welches bhkw heißt hinbekommt werden da auch mehrere häuserblocks dranhängen
sobald er moderniesiert steht dem vermieter ein höherer mietzins zu, insofern egal was andere sagen, du wirdst gerichtlich immer den kürzeren ziehen
es gibt dinge die man nicht ändern kan sondern nur das beste draus machen
viele grüsse

Weter Fragesteller!
meiner Meinung nach stellt der Austausch der Heizungsysteme keine Modernisierung dar.
Begründung: Die Gaspreise unterscheiden sich nicht mehr vom Ölpreis, bei gleicher Heizleistung/m³.
Der Ausstoß von CO² je m³ Heizleistung ist in etwa gleich (Ölheizung neuster Stand). Es wird nur Wärme und Warmwasser erzeugt, mit fossilem Brennstoff, wie vordem auch.
Das LG Hamburg hat in einem ähnlichen Verfahren (AZ: 334 S 1/08) entschieden, dass wenn bei einem Austausch für den Mieter Mehrkosten entänden der Vermieter die Kosten selber tragen müsse.(Sie müßten feststellen, ob für Sie Mehrkosten enstehen).
Eine Modernisierung wäre aber der Anschluß an ein Blockheizwerk mit gleichzeitiger Warmwasser- und -Elektroenergie - Erzeugung.
Ihr Vermieter ist ja zum Installieren einer Heizung gezwungen, er versucht hier mit dieser linken Masche
diese Investition vom Mieter bezahlen zu lassen.
Das ist meine Meinung dazu. Da ich weder ein Rechtsanwalt noch ein Schiedsmann bin, können Sie meine Meinung als Argumentation gegenüber dem Vermieter verwenden.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, urteilen Richter oft im Sinne des Vermieters, gegen gesetzliche regelungen des Mietrechtes. Es ist leider so.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Eine Antwort auf ihre Frage kann ich ihnen leider nicht geben,da zu wenig Fachwissen, aber da vorwiegend sozial Schwache bei ihnen wohnen, können sie sich schon eien anwalt leisten - man holt sich bei Gericht einen Vermittlungsschein(natürlich dementsprechende Einkommensnachweise vorlegen!) - kostet in der Regel 5 bis 10 Euro und damit kann man sich dann einen Anwalt seiner Wahl suchen.a so viele Mieter betroffen sind, würde sich hier lohnen, wenn alle mit einem Anwalt dagegen vorgehen. lg.

Hallo,

ich kann leider nicht so wirklich helfen, dazu reicht mein „Fachwissen“ einfach nicht.

MfG

Petra0801

hallo,
eine modernisierung, die zur mieterhöhung führen könnte, ist durch den schlichten ersatz des kessels eher nicht gegeben. wird ein alter verschlissener kessel gegen einen neueren ausgetauscht, ist das zunächst mal instandsetzung, und die trägt der vermieter allein. ist jedoch die effizienz des neuen kessels höher, könnte der vermieter einen teil der kosten auf die mieten umlegen. dazu gehört vor beginn der arbeiten eine formelle modernisierungsankündigung und einiger schriftkram, wo die kosten genau aufgedröselt sind in instandsetzungs- und modernisierungsanteil und der genaue mieterhöhungssatz, und außerdem sollte darin dargelegt werden, worin der mehrwert für den mieter konkret besteht. ist das nicht geschehen, gibt es keine mieterhöhung. dieser modernisierungsankündigung kann man widersprechen, dann wird’s schwieriger für den vermieter. für energetische sanierungen gibt es jedoch ganz neue spielregeln, bei denen ich noch nicht fit bin - vereinfachte verfahren, leichtere umlegbarkeit der kosten etc. auch das ursprünglich vorgesehene bhkw wäre übrigens nur zum teil modernisierung gewesen. über die ansetzbare höhe solcher anteile gibt es aber regelmäßig streit vor gerichten.

ich würde wahrscheinlich trotz allem über anwaltliche unterstützung nachdenken. wenn mehrere betroffene parteien zusammenlegen für eine fundierte erstberatung, ist schon mal viel gewonnen, weil man eben auch eine menge verkehrt machenkann, schon bei formellen sachen. für ein eventuelles gerichtsverfahren kann der anwalt dann prozesskostenhilfe beantragen, die bedürftigen bei aussicht auf positiven ausgang gewährt wird - bei mir ging das sehr selbstverständlich und völlig unkompliziert über 2 instanzen hinweg bis zu meinem grandiosen sieg.

viel glück dabei!
salomo

Ciao GK1960,

der Austausch einer Gasheizung gegen eine Ölheizung entspricht vermutlich nicht den Grundsätzen einer Modernisierung.

Als erstes solltet ihr formlos einer Mieterhöhung wiedersprechen. Eine Mieterhöhung sollte min 3 Monate im Voraus angekündigt werden. Perse ist der Vermieter am Zug nun euch zu einer Mieterhöhung zu zwingen.

Kontaktiert die Nachbarn und schliesst Euch zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Hier lohnt es wenn nicht jeder an sich selbst denkt sondern alle Mieter an einem Strang ziehen.

Damit ihr dieser und ggf den folgenden Mieterhöhung entgehen könnte solltet ihr euch einen Rechtsbeistand holen. Beim Solzialamt gibts Hilfe - ist in jeder Stadt und Bundesland unterschiedlich geregelt. Ihr müsst nachfragen.

Als Tip über die Frage hinaus. Ggf gabs beim Verkauf der Häuder/Wohungen spezifische Vereinbarungen der Stadt die nicht jede Form der Mieterhöhung zulassen. a) Auch dazu solltet ihr Euch beraten lassen.
b) Kontaktiert euren Stadtrat/Ortsteilbeirat und fragt nach diesem Vertrag. Ihr seid besser informiert und erspart eurem Anwalt arbeit.

Viel Erfolg!
cumar

Die Erneuerung einer Heizungsanlage ist keine Modernisierung. Wenn keine Zentralheizung vorhanden gewesen wäre, wäre der Einbau einer Zentralheizung eine Modernisierung.
Wenn die bisherige Heizung funktioniert hat, so können die Kosten für die neue Anlage nicht mittels Mieterhöhung von den Mietern verlangt werden.
Im übrigen bezahlt meines Wissens die Gemeinde den Beitrag für den Mieterschutzverein. Ggf. solltest du hier einmal nachfragen.

Hallo,

das ist ein Steitfall. Falls das ‚Wohngeldamt‘ die Erhöhung akzeptiert und die Erhöhung bezahlt ist für die Leute, für die der Statt bezahlt die Sache erledigt. Die anderen Mieter (Rechtsschutzversicherte) sollten sich beim Mieterschutzverein erkundigen und ggf. Widerspruch einlegen, wenn die Erhöhung in keinem Verhältnis zur Möglichen Energieeinsparung steht.

Ich denke aber, dass aufgrung des Technologiesprunges und die Umstellung auf Gas die Nebenkosten sinken.

Gruss Knarf

Hallo

mit Forenrat wird man das nicht lösen können
und ich befürchte auch ohne Anwalt/Gerichtsentscheid wird sich das Problem nicht lösen lassen

z.B. hier ein paar weiterführende Infos
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/189930/k…
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigentuemer-haben-m…
http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisi…

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Modernisierung auch eine Modernisierung im Sinne BGB § 559 ist - also automatisch eine Mieterhöhung nach sich zieht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Wenn Die Maßnahme zur Einsparung von Heizenergie führt, dann müsste z.B. der Vermieter das auch auf der Ankündigung darlegen.

Der Deutsche Mieterbund ist nur einer von etlichen Mietervereinen und hat alleine 320 Ortsniederlassungen. Wenn nicht direkt in der Nähe, dann nimmt man eben mit dem nächstgelegenen Kontakt auf
http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.html

Außerdem haben für Rechtsberatung Sozial-Schwache eher günstigere Voraussetzungen als Normalverdiener, da unter Umständen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht.
http://www.justlaw.de/rechtsanwalt-goettingen/Verfah…
http://www.igfm.de/Wo-finde-ich-rechtliche-Hilfe.123…
Manche Anwälte übernehmen das auch direkt, sich um die Prozesskostenhilfe zu kümmern.

Auch von Vorteil ist, dass 12 oder womglich sogar mehr Mietparteien betroffen sind > vielleicht auch die Mieter der anderen Wohnblocks?

Da müsste sich doch irgendwo jemand finden, der weiterhilft… vielleicht sogar Presse/Öffentlichkeit… wenn die Leute vom Amt da pennen

Man kann in den Widerspruch gehen und sich die Wohnwerterhöhung oder die energieeinsparenden Vorteile der neuen Heizung nachweisen lassen. Denn nur dann kann eine Modernisierungsumlage erfolgen.
Natürlich muss man immer damit rechnen ,dass der Vermieter vor Gericht sein Recht versucht einzuklagen. Im Notfall mussman dann Rechtskostenbeihilfe beantragen, wenn man selbst kein Geld für einen Anwalt hat.

Heizung gegen ander Heizung austauschen ist keine „Moderniserungsmaßnahme“.
Auserdem ist der Vermieter verpfichtet die preiswerteste Alternatieve zu wählen.

Hallo,

der Vermieter hat das Bestimmungsrecht, was er investieren will.
Jetzt ist die Frage, ob der Austausch als Modernisierung gilt.
Gasheizungen sind günstiger als Ölheizungen
siehe den Kostenvergleich unter http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/baue…
Und sollte der Vermieter einen Brennwertkessel einbauen lassen, dann auf alle Fälle.
Also haben Sie meiner Meinung nach keine Chancen, die Berechtigung der Mieterhöhung zu bestreiten.

Ich würde überprüfen, ob der Vermieter Fördermittel bekommen hat. Die gilt es meiner Kenntnis nach für den Austausch von Heizkesseln. Fördermittel darf er meiner Meinung nach nicht umlegen.

gruß Elfriede

Widersprechen sie der Mieterhöhung. Senden sie an den Vermieter ein entsprechendes Schreiben mit dem Nachweis des Zugangs (am besten persönlich abgeben und Kopie abstempeln lassen).

Teilen sie darin mit, dass sie der Mieterhöhung nicht zustimmen werden, da dies keine Modernisierung darstellt. Es handelt sich um eine Instandhaltung, da lediglich die Heizungsanlage ausgetauscht wurde.

Sie sollten allerdings zuvor prüfen, ob die Modernisierung mit einer energetischen Begründung versehen wurde. D.h., dass die neue Heizungsanlage weniger Energie verbraucht. Wenn das der Fall ist, dann kann der Vermieter das machen.

Sorry kann ich in diesem speziellen Fall keinen Rat geben - wünsche viel Glück

Hallo,
ich befürchte Ihr könnt da gar nix machen. Der Eigentümer kann ja schließlich eigenmächtig entscheiden welche Heizanlage er installieren wird und es war in jedem Fall ja eine Modernisierungsmaßnahme. Ich verstehe nicht, was Du unter „stinknormaler“ Gasheizung meinst.

MfG
murmeltier