Heizungsanlage effizient nutzen

Hallo zusammen.

In meiner neuen (Miet-)Wohnung habe ich zum ersten mal eine eigene Gastherme (Vaillant vcw 204 xeu hl).
Jetzt frage ich mich wie ich diese am effizientesten einsetze. Für die Gastherme habe ich keinen (im Gegensatz zu einen Freund) Raumtemperaturregler, die Einstellungen kann ich nur direkt an der Therme vornehmen. Laut dem Handbuch kann ich für den Heizbetrieb den Vorlauftemperatur-Regler auf 1-9 stellen.
Da ich die Therme immer manuell einstellen muss, frage ich mich nun was ich nachrüsten kann um dies etwas komfortabler und sparsamer zu gestalten. Oder muss vllt. sogar der Vermieter für ein Regelungssystem sorgen?
Wenn ich jetzt z.b. programmierbare Heizkörperthermostate kaufe und nutzen will, müsste die Gastherme immer auf z.b. Stufe 5-7 laufen. Wäre das aber nicht sinnlose Verschwendung, da die Therme immer feuert und die Heizkörperthermostate diese nur herunterdrosselt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Thomas

Hallo!
Prinzipiell müsste der Vermieter dafür sorgen, dass zumindest ein Raumregler vorhanden ist. Den würde ich, wenn der Vermieter sich weigert, notfalls auf eigene Kosten nachrüsten lassen (und dafür zum „unbequemen Mieter“ mutieren, der jede Kleinigkeit (sofern berechtigt) bemängelt.
Bis das soweit ist, solltest Du die Thermostaten an den Heizkörpern in etwa auf die gewünschte Raumtemp. einstellen (Stufe 3 = ca. 20°C) und die Temperatur an der Therme auf den niedrigsten Wert, bei dem die gewünschte Raumtemperatur noch (je nach Außentemp.) erreicht wird.
Dieses „selber Einstellen“ der Kessel-.Bzw. Vorlauftemperatur hilft übrigens auch bei mit Raumregler ausgestatteten Anlagen Energie und somit Kosten zu sparen. Bei witterungsgeführten Regelungen geschiet das automatisch, ein Außenfühler meldet die Aussentemp ans Regelgerät, welches daraufhin die benötigte Vorlauftemp. errechnet.
Gruß Walter

Hallo!
Prinzipiell müsste der Vermieter dafür sorgen, dass zumindest
ein Raumregler vorhanden ist. Den würde ich, wenn der
Vermieter sich weigert, notfalls auf eigene Kosten nachrüsten
lassen (und dafür zum „unbequemen Mieter“ mutieren, der jede
Kleinigkeit (sofern berechtigt) bemängelt.

Ein Raumteraturregler und eine witterungsgeführte Regelung schliessen sich meist gegenseitig aus.
Bestenfalls möglich wäre bei einer witterungsgeführten Regelung ein „Korrktursteller“ im Wohnraum.

Bei der witterungsgeführten Regelung wird die Heizwasssertemperatur automatisch (mehr oder weniger optimal) der Aussentemperatur angepasst und ist die wirtschaftlichste Form der Regelung.

Es wäre nun zuerst mal eine vernünftige und QUALIFIZIERTE Einweisug in die Funktion/ Bedienung der Therme durch den Vermieter oder einen vom Vermieter beauftragten Sachkundigen (wenn es der Vermieter selber nicht ist) anzumahnen.
Mindestens ist aber eine für Laien verständliche Bedienungsanleitung erforderlich.

hi,

Prinzipiell müsste der Vermieter dafür sorgen, dass zumindest
ein Raumregler vorhanden ist. Den würde ich, wenn der
Vermieter sich weigert, notfalls auf eigene Kosten nachrüsten
lassen (und dafür zum „unbequemen Mieter“ mutieren, der jede
Kleinigkeit (sofern berechtigt) bemängelt.

Die Frage samt der Antwort gehört wohl eher in den Bereich Mietrecht und hätte da wohl eher weniger Zustimmung zu erwarten.

grüße
lipi

Hallo!
Prinzipiell müsste der Vermieter dafür sorgen, dass zumindest
ein Raumregler vorhanden ist. Den würde ich, wenn der
Vermieter sich weigert, notfalls auf eigene Kosten nachrüsten
lassen (und dafür zum „unbequemen Mieter“ mutieren, der jede
Kleinigkeit (sofern berechtigt) bemängelt.
Bis das soweit ist, solltest Du die Thermostaten an den
Heizkörpern in etwa auf die gewünschte Raumtemp. einstellen
(Stufe 3 = ca. 20°C) und die Temperatur an der Therme auf den
niedrigsten Wert, bei dem die gewünschte Raumtemperatur noch
(je nach Außentemp.) erreicht wird.
Dieses „selber Einstellen“ der Kessel-.Bzw. Vorlauftemperatur
hilft übrigens auch bei mit Raumregler ausgestatteten Anlagen
Energie und somit Kosten zu sparen.

Danke, dann weiß ich jetzt schon einmal das ich keine elektronischen Heizkörperthermostate kaufen werde.

Bei witterungsgeführten

Regelungen geschiet das automatisch, ein Außenfühler meldet
die Aussentemp ans Regelgerät, welches daraufhin die benötigte
Vorlauftemp. errechnet.

Wie kann ich erkennen ob meine Therme so etwas hat?
Aber wenn ich die Therme z.b. für nachts nicht immer manuell ausstellen will, oder effizient heizen will (z.b. genau 20/21° ) benötige ich also definitiv einen Raumregler oder eine witterungsgeführte Regelung. Richtig?

P.S. Verstehe ich das richtig: Eine Gastherme muss entweder einen Raumtemperaturregler oder eine witterungsgeführte Regelung haben?
Gibt es irgendetwas mit der ich das belegen kann?

Danke
Thomas

r ausgestatteten Anlagen

Energie und somit Kosten zu sparen.

Danke, dann weiß ich jetzt schon einmal das ich keine
elektronischen Heizkörperthermostate kaufen werde.

Das kann für nur spoardich oder zeitlich begrenzter genutzte Räume durchaus sinnvoll sein.

P.S. Verstehe ich das richtig: Eine Gastherme muss entweder
einen Raumtemperaturregler oder eine witterungsgeführte
Regelung haben?

Nicht „muss“ sondern „kann“.

Es geht auch ganz ohne irgendeine Regelung ausser dem Kesseltemperatureinsteller.

Gibt es irgendetwas mit der ich das belegen kann?

Das sollte in der Bedienungsanleitung dokumentiert sein.

Wenn du die genaue Bezeichnung (Hersteller/ Typ) der Therme nennst könnte man u.U. etwas weiter helfen.
Für ggf. optionale vorhandene/ nicht vorhandene Regelungsoptionen hilft u.U. ein Bild vom Bedienfeld.
Ein Bild bitte ohne Vorschaubild z.B. von einem Bilderhoster (z.B. http://www.bilder-hochladen.net) hierher verlinken.

Hallo!

P.S. Verstehe ich das richtig: Eine Gastherme muss entweder
einen Raumtemperaturregler oder eine witterungsgeführte
Regelung haben?
Gibt es irgendetwas mit der ich das belegen kann?

Das geht sowohl aus der Heizungs-Anlagenverordnung als auch aus der Energie-Einsparverordnung hervor. Und zwar völlig zurecht! Allerdings ist das nicht Sache des Mieters, sondern des „eigentlichen“ Anlagenbetreibers, des Vermieters (sofern nicht vertraglich anders geregelt). Ein Autovermieter vermietet ja auch kein Fahrzeug mit defekten Bremsen („Bin nur fürs vorankommen zuständig, wie Du die Kiste zum Stehen bekommst, ist Dein Problem!“???)
Nein, eine Regelung (ob Raum- oder Witterungsgeführt ist nicht relevant) ist heutzutage vorgeschrieben. Das Fehlen hat schon Schornsteinfegermeister dazu bewogen, (Neu-)Anlagen nicht abzunehmen.
Gruß Walter

Hallo?

P.S. Verstehe ich das richtig: Eine Gastherme muss entweder
einen Raumtemperaturregler oder eine witterungsgeführte
Regelung haben?

Nicht „muss“ sondern „kann“.

Es geht auch ganz ohne irgendeine Regelung ausser dem
Kesseltemperatureinsteller.

Hezungsanlagenverordnung, Ausgabe April 1986?
Sorry, das ist Unfug! Mittlerweile ist wenigstens ein Raumregler vorgeschrieben!
Gruß Walter

Das geht sowohl aus der Heizungs-Anlagenverordnung als auch
aus der Energie-Einsparverordnung hervor. Und zwar völlig
zurecht! Allerdings ist das nicht Sache des Mieters, sondern
des „eigentlichen“ Anlagenbetreibers, des Vermieters (sofern
nicht vertraglich anders geregelt).
Nein, eine Regelung (ob Raum- oder Witterungsgeführt ist nicht
relevant) ist heutzutage vorgeschrieben.

Danke für die Info. Ich werde die Tage mal meinen Vermieter dazu befragen/bitten.

P.S. Verstehe ich das richtig: Eine Gastherme muss entweder
einen Raumtemperaturregler oder eine witterungsgeführte
Regelung haben?

Nicht „muss“ sondern „kann“.

Mh, Du schreibst „kann“, alter sagt das es vorgeschrieben ist (=muss)!?

Gibt es irgendetwas mit der ich das belegen kann?

Das sollte in der Bedienungsanleitung dokumentiert sein.

Die Bedienungsanleitung sagt was gesetzlich vorgeschrieben ist???

Wenn du die genaue Bezeichnung (Hersteller/ Typ) der Therme
nennst könnte man u.U. etwas weiter helfen.

Das steht in meiner ursprünglichen Post! = Vaillant VCW 204 EUX HL

Für ggf. optionale vorhandene/ nicht vorhandene
Regelungsoptionen hilft u.U. ein Bild vom Bedienfeld.
Ein Bild bitte ohne Vorschaubild z.B. von einem Bilderhoster
(z.B. http://www.bilder-hochladen.net) hierher verlinken.

Hier die „ganze“ Bedienungsanleitung statt nur ein Bild: http://www.vaillant.de/Service/Bedienungsanleitungen…

Gruß,
Thomas

Nicht „muss“ sondern „kann“.

Sorry, das ist Unfug! Mittlerweile ist wenigstens ein
Raumregler vorgeschrieben!
Gruß Walter

Ich bezog mich damit auf die technische Möglichkeit.
Nicht auf die Vorschriften.

Bei (interner) Überbrückung eines Raumreglers oder einer witterungsgeführten Regelung (dafür reicht je nach Gerät einfach das Ausziehen des Kontaktsteckers und/ oder ggf. das Einstecken einer Kontaktbrücke) funktioniert die Therme nur noch über den Kesseltemperaturregler.