Heizungsanlage technische Definition

Hallo,

habe folgende Frage(n) im Zusammenhang mit einer Gebäudeversicherung aus dem Bereich Leitungswasser. Österreichische Versicherungsbedingungen.

Bei mir ist im Dezember 2013 der Heizungskessel ( Gußeisen ca. 30 Jahre alt) gerissen. Die Heizungsanlage besteht aus Kessel, Mischer, Vor- und Rücklaufrohren, Heizkörpern.

Es besteht eine Neuwertversicherung. Mitversichert sind haustechnische Anlagen.

Weiter sind mitversichert Schäden an Einrichtungen und Armaturen anläßlich Rohrbruch, Rohrbruch durch Korrosion und Frostschäden sowie die Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes.

Zu- und Ableitungsrohre sind (lt. Bedingungen ) versicherte wasserführende Rohre Zu- und Ableitungsrohre von Wasserversorgungs-, Heizungs-, Klima- und Solaranlagen;   
n i c h t   Rohrleitungen innerhalb von angeschlossenen Einrichtungen ab dem jeweiligen Rohranschlussstück ( z.B. in Boilern, Therme, Wärmepumpen etc).

Der Versicherer behauptet, der Heizkessel sei eine angeschlossene Einrichtung. Wir behaupten, dass der Heizungskessel keine angeschlossene Einrichtung sei. Die in den Bedingungen genannten Einrichtungen ( Boiler, Therme, Wärmepumpe) dienen entweder der Zuführung oder Ableitung von Energie zur bzw. von der Heizungsanlage.

Nach unserer Auffassung funktionieren Boiler etc. ohne den Heizkessel nicht.

Ist diese Annahme aus technischer Sicht richtig?

Hinweis in Deutschland haben die Versicherer nach einigen BGH - Entscheidungen die Bedingungen geändert.

Danke für technische Informationen.

Bei Rechtschutzversicherungen gibt es eine Klausel bei welchen Objekte und Gegenstände die über eine längere Zeit am selben Platz verbleiben oder nur mit technischem Gerät und hohem Aufwand demontiert und versetzt werden vom Schutz ausgenommen sind .
Das wären im Bausektor so gut wie alles , aber auch Solar bzw PV Anlagen und eben auch Heizkessel . Ich hab meine Rechtschutz gekündigt , bei diesen Bedingungen kann man sich den Beitrag sparen .

Bezieht sich die Aussage der Versicherung vielleicht darauf ?

Von solch einer Klausel hab ich in den Gebäudeversicherungen noch nichts gehört.

Über meine Rechtsschutzversicherung habe ich Versicherungsschutz. Im nächsten Gerichtstermin wird wohl ein Gutachter beauftragt werden. Daher meine Fragen. Der Versicherer meint er müßte nur leisten, wenn z.B. in der 1. Etage ein Wasserrohr platzt und der Heizkessel im Keller wird vom auslaufenden Wasser beschädigt.

Sehr geehrter Herr,

dies ist korrekt, der Versicherer entschädigt den Schaden an den leitungen, jedoch nicht der Kessel oder Heizkörper.

Allerdings haben Sie auch Recht, ohne Kessel- keine Funtkion.

Ich bin kein Rechtsverdreher, dies sind Dinge für Fachanwälte.

M.f.G.
Haag

zu 90 % stimmt das es gibt auch boiler mit heizeinsätzen aber meiner meinung nach muss die versicherung zahlen (wenn sie den guskessel mit kaltwasser im heissen zustand gefüllt haben wäre es ihre schuld also mund halten)

Doppelposting
direkt hier zweimal

Heizkessel wurde ganz normal in Betrieb genommen.

Hallo

n i c h t   Rohrleitungen innerhalb von angeschlossenen
Einrichtungen ab dem jeweiligen Rohranschlussstück ( z.B. in
Boilern, Therme, Wärmepumpen etc).

Boiler, Therme, Wärmepumpe, Heizkessel sind alles Wärmeerzeuger. Aber lies mal wörtlich: Sind Wärmeerzeuger nun von der Versicherung ausgenommen oder ROHRLEITUNGEN innerhalb dieser? Ist die Kesselwand oder eine ROHRLEITUNG im Kessel gerissen? Beantworte dir diese Frage selber.

Der Versicherer behauptet, der Heizkessel sei eine
angeschlossene Einrichtung. Wir behaupten, dass der
Heizungskessel keine angeschlossene Einrichtung sei.

Kommt drauf an, was man unter „angeschlossene Einrichtung“ versteht.

Die in
den Bedingungen genannten Einrichtungen ( Boiler, Therme,
Wärmepumpe) dienen entweder der Zuführung oder Ableitung von
Energie zur bzw. von der Heizungsanlage.

Sagt das der Versicherer? Eine Therme dient doch nicht zur Zuführung oder Ableitung von Energie. Sie dient dazu, Brennstoff zu verbrennen und damit ein Medium (Wasser) zu erwärmen.

„Zuführung oder Ableitung von Energie zur bzw. von der Heizungsanlage“

Find ich aus technischer Sicht komisch und unverständlich formuliert.

Was verstehen die eigentlich unter der Heizungsanlage? Ich verstehe darunter den Wärmeerzeuger, Verrohrung, Heizkörper, Steuerung, Verkabelung, Pumpen. Eben alles, was zur Funktion nötig ist.

Da sind wohl Klärungen von Begriffen und Formulierungen notwendig.

Hans

Das ist keinesfalls eine Rechtsberatung.

Moin!

Bei mir ist im Dezember 2013 der Heizungskessel ( Gußeisen ca. 30 Jahre alt) gerissen. :smiley:ie Heizungsanlage besteht aus Kessel, Mischer, Vor- und Rücklaufrohren, Heizkörpern.

Es besteht eine Neuwertversicherung. Mitversichert sind haustechnische Anlagen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Versicherung einen Alters-, bzw. Verschleißschaden (um nichts anderes handelt es sich in diesem Fall) bezahlen wird, schon gar nicht den „Neuwert“.Nach 30 Jahren ist so ein Heizkessel längst über seine eigentliche „Lebenserwartung“ hinaus und hätte schon längst (auch aus Energieeinsparungsgründen) erneuert gehört. Bestenfalls könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung Kosten übernimmt, die durch Einflüsse entstanden sind, die nicht direkt mit dem Alter des Heizkessels zu tun haben, etwa Elektronikschäden durch Wassereinbruch (Z.B. ein Wasserrohrbruch über dem Kessel, bei dem es in die Heizungsregelung tropft oder Schäden durch Überspannung (etwa bei Blitzeinschlag). Deine KFZ-Versicherung kommt ja auch nicht für Motor- oder Rostschäden an Deinem Fahrzeug auf. Ich könnte es mir bestenfalls bei extremst hohen Versicherungsbeiträgen vorstellen, wobei man über die Prämien dann bereits das Neugerät mehrfach finanziert hätte. Bin allerdings kein Versicherungsfachmann.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine
Versicherung einen Alters-, bzw. Verschleißschaden (um nichts
anderes handelt es sich in diesem Fall) bezahlen wird, schon
gar nicht den „Neuwert“.

Ich habe bislang nur Erfahrung mit Gebäudeversicherungen gemacht, die „Leitungswasserschäden“ im Rahmen der Gebäudeversicherung abwickeln.

Dazu gehörte durchaus auch der Austausch von durchkorrodierten über 30 Jahre alten verzinkten Trinkwasserleitungen und auch Abwasserleitungen bis zu einer Leitungslänge von ca. 4-5mtr, so dass man z.B. den Strang über eine komplette Geschosshöhe mit Deckendurchführung erneuert.
Es wurden SÄMTLICHE Kosten bis hin zur malermässigen Instandsetzung oder Ausbesserung der Verfliesung übernommen.

Danke Hans, habe ich auch nicht als Rechtsberatung verstanden. Ist es technisch überhaupt möglich einen Boiler, Therme bzw. Wärmepumpe an eine ganz normale Heizungsanlage anzuschließen? Bei dem Einschluß „Haustechnische Anlagen“ ist u.a. auch die Heizungsanlage aufgeführt, die jedoch nicht näher definiert wird. Schäden an Einrichtungen und Armaturen anlässlich Rohrbruch, Rohrbruch durch Korrosion sind ausdrücklich ( lt. Police ) eingeschlossen. Knackpunkt ist m.E., ob der Heizkessel eine angeschlossene Einrichtung ist oder nicht. Wenn man den Heizkessel als „angeschlossene Einrichtung“ sehen will, könnte man jedes Teil der Heizungsanlage als eine solche bezeichnen.

In meiner Police ist sogar ein Rohrersatz bis 10 lfm ebenso mitversichert wie ein Rohrbruch durch Korrosion. Zu dem von Walter 1967 angesprochenen Schaden hat der BGH am 16.06.1993 Az.: IV ZR 226/92 entschieden, dass nicht nur der beschädigte Brenner sondern der gesamte Heizkessel zu bezahlen sei. Die Versicherer haben dann ihre Bedingungen geändert - aber noch nicht in Österreich.

@ Carlo 1949
Moin!
Ich wollte Deine Worte nicht anzweifeln. Ich kann nur die Versicherung nicht ganz verstehen, die solche , im Grunde nur noch zum Recycling taugenden, da veraltet u. verschlissenen Heizkessel versichert u. ersetzt, wenn nach so langer Zeit der K.O. kommt, da das ja ein Geschäft sein muß, bei dem der Versicherer nur zusetzen kann, weil irgendwann kommt dieser Zeitpunkt unweigerlich, sofern nicht vorher das „Aus“ durch den Schornsteinfeger kommt (in D. Ob in A genauso Emissionswerte zu erfüllen sind weiß ich nicht). Aber: Wenn Du solche Versicherung hast und die das bezahlt, freut es mich für Dich!
Gruß Walter

Hallo Walter,
eine generelle Neuwertversicherung ist in den Sachsparten ( Feuer, Lw, Sturm ) der Regelfall. Stelle Dir vor, ein 25 Jahre altes Haus brennt total ab und jeder freut sich dann, wenn er ein „neues Haus“ bekommt. Du kannst sicher sein, dass die Versicherer das alles in die Prämien einkalkuliert haben und keine Not leiden werden. Die Sache mit den Emissionswerten werden hier nicht so heiß gegessen. Liegt wahrscheinlich an einer - noch - nicht so gut funktioniereden Lobbyarbeit.
Gruß Carlo