Heizungsanlage technische Definition

Hallo, habe folgende Frage im Zusammenhang mit einer Gebäudeversicherung aus dem Bereich Leitungswasser. Österreichische Versicherungsbedingungen !

Bei mir ist im Dezember 2013 in Österreich der Heizungskessel (Gußeisen ca. 30 Jahre alt ) gerissen. Die Heizungsanlage besteht aus Kessel, Mischer, Vorlauf- und Rücklaufrohren, Heizkörpern).

Es besteht eine Neuwertversicherung. Mitversichert sind haustechnische Anlagen.

Weiter sind mitversichert Schäden an Einrichtungen und Armaturen anläßlich Rohrbruch, Rohrbruch durch Korrosion und Frostschaden sowie Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes. Zu- und Ableitungsrohre sind ( lt. Bedingungen) versicherte wasserführende Zu- und Ableitungsrohre von Wasserversorgungs-, Heizungs-, Klima und Solaranlagen;  n i c h t   Rohrleitungen innerhalb von angeschlossenen Einrichtungen ab dem jeweiligen Rohranschlussstück ( z.B. in Boilern, Thermen, Wämepumpen, etc.).

Der Versicherer behauptet, der Heizkessel sei eine angeschlossene Einrichtung. Wir verteten die Auffassung, dass der Heizkessel Bestandteil der Heizung sei. Die in den Bedingungen genannten Einrichtungen ( Boiler, Therme, Wärmepumpe) dienen entweder der Zuführung oder Ableitung von Energie und nicht der Erzeugung.

Ist diese Annahme aus technischer Sicht richtig?

In Deutschland haben die Versicherer die Bedingungen nach mehreren BGH - Entscheidungen geändert.

Hallo!

Doch , eine in Aufzählung als Beispiel genannte Therme dient der Erzeugung von Wärmeenergie. Es ist eine komplette wandhängende Heizung, so wie auch der Gusskessel im Heizraum.

Und auch ein Boiler = Speicher erzeugt Wärme aus zugeführter Energie.

Und auch die Wärmepumpe ist ein solcher Erzeuger von Wärmeenergie.

Wie einfach hätte es sein können, wenn man den Hauptbegriff „Heizkessel“ eingefügt hätte.

Aber mal anders gefragt. Was wäre denn eine „Einrichtung“, die zwar grundsätzlich versichert wäre, aber im Inneren keine Rohrleitungen hat, die bei Bruch nicht versichert wären ? Wäre das z.B. der Bruch der Speicherhülle eines Boilers ?
Aber nicht der des innenliegenden Wärmetauschers ?

Nun kann man sich ja auch Standpunkt stellen, ein Gusskessel ist nur „Hülle“. Es sind keine innenliegenden Rohrleitungen drin. Es hat angegossene Wasserkanäle rund um die Brennkammer in der Hülle, alles aus einem Material geformt.

MfG
duck313

Hallo, der Versicherer will es so verstanden wissen, dass der Heizungskessel versichert wäre, wenn z.B. im 2.Stock ein Rohr platzt und das auslaufende Wasser im Keller den Heizungskessel beschädigt. Aber ist der Heizungskessel eine „angeschlossene Einrichtung“ und nicht Bestandteil der Heizungsanlage?

Die in den Bedingungen aufgeführten Einrichtungen ( Boiler ) etc. entnehmen die nicht der Heizungsanlage Energie bzw. führen welche zu?
Gruß Carlo

Bei mir ist im Dezember 2013 in Österreich der Heizungskessel
(Gußeisen ca. 30 Jahre alt ) gerissen. Die Heizungsanlage
besteht aus Kessel, Mischer, Vorlauf- und Rücklaufrohren,
Heizkörpern).

Es besteht eine Neuwertversicherung. Mitversichert sind
haustechnische Anlagen.

Hallo Carlo1

Der Heizkessel ist zentraler Bestandteil einer haustechnische Anlage, nämlich der Heizungsanlage.

Weiter sind mitversichert Schäden an Einrichtungen und
Armaturen anläßlich Rohrbruch, Rohrbruch durch Korrosion und
Frostschaden sowie Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des
Gebäudes. Zu- und Ableitungsrohre sind ( lt. Bedingungen)
versicherte wasserführende Zu- und Ableitungsrohre von
Wasserversorgungs-, Heizungs-, Klima und Solaranlagen;  n i c
h t   Rohrleitungen innerhalb von angeschlossenen
Einrichtungen ab dem jeweiligen Rohranschlussstück ( z.B. in
Boilern, Thermen, Wämepumpen, etc.).

Der Versicherer behauptet, der Heizkessel sei eine
angeschlossene Einrichtung. Wir verteten die Auffassung, dass
der Heizkessel Bestandteil der Heizung sei. Die in den
Bedingungen genannten Einrichtungen ( Boiler, Therme,
Wärmepumpe) dienen entweder der Zuführung oder Ableitung von
Energie und nicht der Erzeugung.

Zumindest ist der Heizkessel KEINE Rohrleitung.
Wenn IN dem Heizkessel (Wärmeerzeuger) Rohrleitungen vorhanden wären, (es gibt solche Kessel, Heizthermen etc.) sind diese Rohrleitungen (und nur diese Leitungen) offenbar von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.