Heizungsanlage wegen Ölmangel im Winter ausgefalle

nun kleines Problem bräuchte netten guten Rat, im März 2011 ist bei uns die Heizung komplett ausgefallen (Vermieter hatte kein Öl kontroliert ob genügend vorhanden ist) also auch kein Warmwasser von Samstagmorgen in der früh bis Montag Nachmittag kein Heizen oder Warmwasser vorhanden bei Aussentempraturen von 0 Grad Tagsüber und Nachts hatten wir Frost -6 Grad,in der Wohnung haben wir gefroren hatten maximal 12 Grad.
Um wieviel Prozent dürfen wir rein rechtlich die Miete kürzen.
Kurzum hatten 2 1/2 Tage keine Heizung geschweige denn Warmwasser bräuchten eine Prozentangabe da der Heizungsausfall in den Wintermonaten war.
Wären Ihnen dankbar wenn wir aussagekräftige Ratschläge bekämen.
Mfg aus dem netten Oberbayern

Hallo nach Oberbayern,

da habe ich absolut keine Ahnung von.
Weiterhelfen kann dir da der örtliche Mieterverein.

Gruß aus Münster
Detlev

da ist es am besten, einen Anwalt für Mitrecht, oder den Miterverein zu fragen. Weitere antworten dazu kann ich leider nicht geben

upps dann haben wir sicher zu viel gekürzt haben die miete halbiert bzw haben nicht die komplette miete von 460 WM bezahlt sondern nur 230 WM

Hallo
tut mir leid aber das ist ja eher eine rechtliche geschichte. technisch hätte ich ihnen da mehr auskunft geben können. am besten jemanden fragen, der sich mit mietrecht auskennt oder einen anwalt.

Für die betreffenden 2 1/2 Tage 100 % !

Hallo,
würde sagen, das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt.

Investierung in Wissen zahlt die besten Zinsen.

Grüße

Rückantwort:
Nach einem Heizungsausfall wegen fehlendem Öl im Tank muß zumeist das Filter ausgetauscht werden, da die Amsaugleitung dann Öl-Schlamm gezogen hat. Eventuell haben die Düse und das Filter in der Ölpumpe auch etwas davon abbekommen. Nach dem Wiederbefüllen des Tanks mit Heizöl soll die anlage noch zwei Stunden ruhen, bevor sie eingeschaltet wird, damit sich die Schwebstoffe setzen können.
Ob und um wieviel die Miete gemindert werden kann, müsste Ihnen jemand beantworten können, der sich mit dem Recht auskennt. Ich bin nur ein Heizungsmonteur.

Leider nicht mein Fachgebiet.

Hallo,
Grüsse

Hallo,
leider nicht mein Gebiet, kann ich nicht beantworten,
Gruss

hallo,

nun kleines Problem bräuchte netten guten Rat, im März 2011
ist bei uns die Heizung komplett ausgefallen (Vermieter hatte
kein Öl kontroliert ob genügend vorhanden ist) also auch kein
Warmwasser von Samstagmorgen in der früh bis Montag Nachmittag

Hallo,
Ich bin kein Rechtsexperte, aber 20-30% Mietminderung
für jeden Tag an dem die Heizung ausfiel ist jedem Fall
zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Preschl

Hallo Ulli,
ich bin für den Betrieb von Heizungsanlagen zuständig, und kenne mich bei rechtlichen Mietkürzungen leider nicht aus, sorry.
Trotzdem viele Grüsse aus dem schönen Württemberg

Da kenne ich mich nicht aus.

Mieterverein fragen !