Heizungsanlagen

Mit dem Umbau vor 5 Jahren wurde eine Fernheizung und ein Warmwasserbehälter eingebaut. Zur Wassernach-füllung hat der Installateur einen Hahn mit einem Schlauch montiert.Vor einiger Zeit habe ich den Hahn aufgedreht. Nach Wochen sehe ich Wasserflecken auf dem Boden und bereits an den Wänden.Festgestellt habe ich, daß der Schlauchbinder nicht richtig angezogen war.Ausserdem hat der Installateur eine neue Dichtung eingebaut.Jetzt ist ein Schaden von über 2000€ entstanden. Frage:Muß der Installateur darauf hinweisen (kennzeichnen)daß der Wasserhahn nur kurzfristig geöffnet werden darf. Nach der DIN EN 1717 (DIN 1988)wird ein Rohr- bzw. Rückfluß-Systemtrenner vorgeschlagen.Der Inst. hat aber nicht darauf hingewiesen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke für die Hilfe. Mfg M.J.Steck

Hey,
erstmal die DIN 1988 gibt es nicht mehr! abgelöst durch die Trinkwv und die DIN 2000 (Lebensmittelgesetz)
Dort steht drin das keine Feste VERBINDUNG Zwischen Heizung und Trinkwasser Leitung bestehen darf.
Wegen Rücksaugen. Wenn das Zapfventil einen eingebauten Rückflussverhinderer (RV) hat nennt man das Eigen sicher. Ich schätzemal das der schlauch an der Heizungsanlage über einen Kugelhahn angeschlossen ist und der Geschlossen war? Der Motör ist dazuverflichtet die Schlauchverbindung nach befüllen zu Trennen allerdings ist der Besitzer Für die Stellung der Ventile verantwortlich.
Ich hoffe ich konte Weiterhelfen
mfg floh

Hallo,

ich glaube nicht dass Sie hier mit einer Klage Erfolg hätten, weil meistens Aussage gegen Aussage steht und nach 5 Jahren ist das auch alles schwer nachvollziehbar und bei einem „Vergleich“ würde Sie das hier nur noch mehr Geld kosten.

Eine Versicherung gegen Feuer, Wasser- und Sturmschäden würde hier wahrscheinlich die Kosten übernehemen, ich hatte einen ähnlichen Fall, ein verzinktes Wasserrohr war marode.

Gruß B. Schmitt

Ja, gemäß der zitierten DIN EN ist ein Schlauchanschluss tatsächlich nicht zulässig.
Hier handelt es sich aber mehr um eine juristische Frage: Die gesetzliche Gewährleistungsdauer ist sicher abgelaufen, gibt es ein Abnahmeprotokoll ? Warum wurde der Fehler erst nach 5 Jahren bemängelt ? Wer hat den Schlauch nangeschlossen und warum waren die Ventile nicht geschlossen, so dass der Schlauch ständig unter Druck stand ?
Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, es wäre ein fachkundiger Rechtsanwalt/in zuständig. Evtl. kann auch die zuständige Handwerkskammer bzw. Innung helfen.
Freundliche Grüße !
C.R.

Hallo!
Generell sollte der Endverbraucher eingewiesen werden wie seine Anlage nachzufüllen ist. Andererseits gebietet der gesunde Menschenverstand das eine Schlauchverbindung nicht dauerhaft unter Druck stehen sollte. Eine feste Nachspeiseanlage ist nicht Vorschrift und auf Grund der relativ hohen Kosten von Ihnen sicher auch nicht gewünscht. Letztendlich haben Sie einen Fehler gemacht für den Sie den Installateur nach 5 Jahren nicht verantwortlich machen können.

MfG Ingo

Hallo M.J.Steck

das Problem ist eigentlich nicht der Hahn sondern die Verbindung zwischen Wasserseite und Heizungsseite,… eine solche Verbindung MUSS getrennt sein,… bzw ein Rohr-Systemtrenner eingebaut sein. Ein Fachmann der Sich an einer Heizung befindet und eine Solche Verbindung sieht muss sie eigentlich auch trennen. Da er im schlimmsten Fall dafür haftet wenn etwas passiert. Ist der Heizungsbauer schlau vermerkt er es aber auf dem Leistungsnachweis der vom Kunden normalerweise unterschrieben wird. Ich würde an deiner Stelle einen Gutachter kommen lassen.

Hallo Steckdose,

Bei Deiner Frage handelt es sich wohl eher um ein juristisches Problem. Aus meiner Sicht wird es vor allem darum gehen nachzuweisen, dass der Installateur seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Insbesondere in wie fern eine ordnungsgemäße Einweisung stattgefunden hat. Weiterhin wird sich die Frage stellen ob Du fahrlässig gehandelt hast indem Du ein Ventil betätigst ohne zu wissen was es bewirkt. Juristische Fragestellungen kann ich nicht beantworten. Ich würde Dir empfehlen, Dich an Deine Wasser- oder Haftpflichtversicherung zu wenden. Die können Dir sicherlich weiterhelfen.
Sorry, dass ich nicht mehr dazu beitragen kann.

Gruß RS

Hallo Steckdose,

der Systemtrenner ist zwingend vorgeschrieben. Er verhindert das Eindringen von unreinem Heizungswasser in das Frischwassersystem. Sollte dieses passieren, haftet der Eigentümer. Summen um die 30000€ sind hier keine Seltenheit, da die Wasserwerke die Leitungen wegen Salmonellengefahr spülen müssen.
Bei Dir ist es glücklicherweise nur auf dem Fußboden gelandet. Das man den Hahn nur kurz öffnet versteht sich von selbst, da die ca. 6bar der Wasserleitung den mit ca. 2,5 bar gesicherten Überdruckwächter sprengen würde.
Fazit: Besorge Dir einen guten Heizungsbauer und lass Dir einen Systemtrenner einbauen.
Die Haftung liegt leider immer beim Eigentümer.

Gruß
Stephan