Hallo ihr,
gibt es einen Zeitpunkt ab dem man auf eine neue Heizungsanlage vom Vermieter bestehen kann?
Vielleicht wenn seit mehreren Monaten immer dran rumgeflickt wird, doch nichts gefunden wird und die Heizung minimum 25 Jahre alt ist?
Wenn zudem die Heizung mindestens 2-3 Mal täglich ausfällt im Winter und die Heizungsinstallateure schon mehrmals verlauten lassen haben, dass ne neue angebracht wäre?
Gibt es für sowas 'ne Regelung auf die man sich beziehen kann?
Franziska
Hallo ihr,
Moin,
gibt es einen Zeitpunkt ab dem man auf eine neue
Heizungsanlage vom Vermieter bestehen kann?
Nein
Vielleicht wenn seit mehreren Monaten immer dran rumgeflickt
wird, doch nichts gefunden wird und die Heizung minimum 25
Jahre alt ist?
Wenn zudem die Heizung mindestens 2-3 Mal täglich ausfällt im
Winter und die Heizungsinstallateure schon mehrmals verlauten
lassen haben, dass ne neue angebracht wäre?
Wie alles andere in einem Mietobjekt muss auch eine Heizungsanlage ihrem Zweck entsprechend funktionieren. Funktioniert sie nicht ist man berechtigt einen Teil der geschuldeten Monatsmiete einzubehalten. Nennt sich Mietminderung. Der VM wird sicherlich irgendwann der Kosten überdrüssig. Zu fachlichem Rat bei der Durchsetzung der Mietminderung wird allerdings dringendst geraten.
Heizungsinstallateure sind übrigens in der Regel ‚Dummschwätzer‘ die an nichts so interessiert sind, wie am Verkauf einer neuen Heizung.
Nicht unerwähnt bleiben darf: Der Einbau einer neuen Heizung darf u.U. mit 11% der anrechenbaren Kosten pro Jahr als Modernisierung auf den Mieter umgelegt werden.
Gibt es für sowas 'ne Regelung auf die man sich beziehen kann?
Was soll geregelt werden? Die Heizung muss laufen.
Franziska
vnA