Hallo.
Was mich immer mal interessiert hat und da gerade draußen Minusgrade herrschen auch aktuell ist, wie sich Mieter und Vermieter bei Heizungsausfällen im Winter verhalten sollen?
Gibt es da zum Bsp. Fristen, in denen der Vermieter die Heizung mindestens wieder zum Laufen bringen muss? Was ist dem Mieter zumutbar und welche Schritte kann der einleiten, wenn diese Grenze überschritten wird?
Sachen, wie eine Mietminderung mögen ja im Nachhinein wirksam sein, schaffen aber akut auch keine Abhilfe, wenn jemand konstant 5° in seiner Wohnung hat.
Müsste der Vermieter Stromkosten für Radiatoren oder eventuell auch Hotelzimmer tragen?
Gruß.