Heizungsausfall im Winter

Hallo.

Was mich immer mal interessiert hat und da gerade draußen Minusgrade herrschen auch aktuell ist, wie sich Mieter und Vermieter bei Heizungsausfällen im Winter verhalten sollen?

Gibt es da zum Bsp. Fristen, in denen der Vermieter die Heizung mindestens wieder zum Laufen bringen muss? Was ist dem Mieter zumutbar und welche Schritte kann der einleiten, wenn diese Grenze überschritten wird?

Sachen, wie eine Mietminderung mögen ja im Nachhinein wirksam sein, schaffen aber akut auch keine Abhilfe, wenn jemand konstant 5° in seiner Wohnung hat.
Müsste der Vermieter Stromkosten für Radiatoren oder eventuell auch Hotelzimmer tragen?

Gruß.

…Heizungsausfall im Winter ist eine schlimme Sache…aber es gibt Notdienste…der Schaden sollte innerhalb von 2 Tagen behoben sein…der Vermieter sorgt bestimmt für Heizersatz…Lüfter oder mobile Gasöfen…ansonsten kommen sehr hohe Kosten auf den Vermieter zu (Hotelkosten,etc). Eine Mietminderung kommt in so einem Fall ja nicht in Frage.

Hallo,

dieser link dürfte deine Fragen beantworten

http://www.miete-hamburg.de/mietminderung-bei-heizun…

Gruß
Roland

Eine Mietminderung kommt in so einem Fall ja nicht in Frage.

Oh, ein Experte. Da bin ich ja mal gespannt woher dieses Wissen stammt.

vnA

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