Heizungsausfall im Winter - wie viel Mietminderung?

Hallo,

in meiner Wohnung (bzw, im gesamten Haus) ist seit 3 Tagen die Heizungsanlage ausgefallen. Ich habe mir heute ein Thermometer besorgt, welches 9° Raumtemperatur anzeigt. Warmwasser geht natürlich auch nicht. Nun ist mir bekannt, dass man die Miete mindern kann, in den Wintermonaten wohl bis zu 100%. Kann mir jemand sagen, wie ich das am besten durchsetze und wie sich das rechnerisch verhält? Prozentual für den Zeitraum des Heizungsausfalls? Und ich habe mal gelesen, man solle nicht einfach auf eigene Faust die Miete kürzen, sondern vorher eine Absprache treffen, da der Vermieter wegen unrechtmäßiger oder irrtümlicher Mietminderung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen kann. 
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

LG

Hallo!

Und wenn man schon gelesen hat, Minderung ist nicht ganz unproblematisch, dann stand da doch sicherlich, man solle sich beraten lassen.
Also hin zum Mieterverein oder Verbraucherberatung.

Wie man das durchsetzt ?
Man zieht es einfach von der Mietzahlung ab.
Und sicherlich ist ein Komplettabzug je ausgefallenem Tag möglich. Da kommt ja nicht mal viel Geld zusammen. Hat eher symbolischen Wert.
Denn Reparatur ist hoffentlich in Arbeit ?

Es sind aber weitergehende Kosten(Schadenersatz) möglich, etwa erhöhte Stromkosten für Heizlüfter und ggf. auch die Beschaffung von solchen Heizgeräten.
Es kann auch unzumutbar sein, tagelang in so kalten Räumen zu bleiben.
Auszug ins Hotel und Kostenübernahme ist auch denkbar.

und fristlose Kündigung natürlich auch.

mfg
duck313

Hallo

Warum ist die Anlage ausgefallen?
Wann wurde dem Vermieter das angezeigt?
(Mängelanzeigepflicht des Mieters = BGB § 536 c)
Was sagt er dazu? Was tut er?

bis zu 100% = bei besonders strengem Frost (wir haben derzeit noch keine Minusgrade!)
http://mietminderungstabelle.de/musterschreiben-fuer…
Alternativ zur Ausübung der Minderung kann man auch erstmal die Miete mit dem Vermerk „unter Vorbehalt wegen Mängeln“ in normaler Höhe weiter zahlen und sich später über die Minderungshöhe einigen - wichtig ist aber die Anzeige des Mangels, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann

Grüsse Rudi