Heizungsausfall in einem gemieteten EFH

Hallo,
bin zZ. ziemlich Ratlos …
wir bewohnen ein EFH zur Miete, welches uns vor 2 Jahren als frisch saniert und komplett isoliert beschrieben und präsentiert wurde.

Nun zu meinem Problem, wir haben einen Jahresoelverbrauch von 6000l, was mir bei 140qm als sehr hoch erscheint.
Was einen Jahresverbrauch von 43l/qm oder 480kwh/qm entsprechen würde.

Im Juli letzten Jahres drohten wir eine Mietminderung an, damit die versprochenen aber nicht durchgeführte Arbeiten ausgeführt werden …
Naja was soll ich sagen …
Das Vermieterpaar unds mit fristloser Kündigung drohten, wenn wir auf eine Dachsanierung bestehen würden …

Anfang des Monats haben wir nun gekündigt, da wir ein uns besser erscheinendes Haus gefunden haben.

Nicht nur, dass wir nun alle Nase lang Interessenten rumführen muss, was auch i.O. wäre, wenn er uns so behandeln würde, wie er es auch für sich erwartet.
Nur kann ich wenig darüber lachen, wenn mir zu Ohren kommt, dass meine Familie als asozial beschrieben werden, welche das Haus mit Sicherheit in einem katastrophalen Zustand haben wird.

Bei den Besichtigungen wird das EFH wieder als komplett saniert und wärmegedämmt angepriesen …
wenn mich Interessenten auf den Oelverbrauch ansprechen und ich Ihnen die Wahrheit sage, wird der horende Verbrauch mit unserem Heizverhalten abgewiegelt …
dabei haben wir 18-20° im Haus, was mir nicht als zu warm erscheint.

Mich beschleicht langsam aber sicher das Gefühl, dass wir versätzlich betrogen wurden.
Vor Mietvertragsunterzeichnung haben wir nach einem Energieausweis gefragt, welcher uns mit den Worten, Zitat:„Wenn Sie einen haben wollen, mache ich auf Ihre Kosten einen.“
Auf den Verbrauch angesprochen soll dieser bei 3000l im Jahr liegen …

Als wenn dieser mir „unnormal“ erscheinende Verbrauch, bei einem wie es zZ angeprisen wird, 2008 komplett saniert, nicht genug wäre …
Fiel am Freitag die Heizanlage komplett aus, besser gesagt, wir hatten getankt und nach der Wartezeit von 2h wollten wir diese wieder einschalten und nichts ging mehr …
VM angerufen, er kam und schaute, bastelte daran rum und meinte wir sollen einen Monteur rufen, da es nur ne Störung sei …
OK dachten wir, unsere Kinder sollen ja nicht mit Pinguinen spielen … Monteur angerufen, der kam - Heizung lief - für genau 1h - noch mal angerufen - noch mal alles geprüft, Düsen, Filter, Fotozelle gewechselt - sie lief noch mal 10min …
Monteur stellt fest, das die Heizoeltanks vollkommen verschlampt sind und dringend gereinigt werden müssen …
VM davon in Kenntnis gesetzt, war ihm scheinbar egal, da er zu uns sagte, wir sollen den noch mal rufen der muss die zum laufen bringen.
als ich ihm androhte eine Firma auf seine Kosten zur reinigung beaufzutragen, wurde am Montag ein Unternehmen damit beauftragt, welches am Mittwoch kam … nach der Reinigung der Tanks wurden statt der 700l welche abgepumpt wurden nur 400l zurück gefüllt …

Heute habe ich meinen VM davon in Kenntnis gesetzt, dass wir die Kosten für den Monteur wie auch für den Verlust der Oel ersetzt haben wollen … meint er dass wir ein EFH gemietet haben und damit für ALLE kosten die mit der Heizungsanlage entstehen auf eigene Rechnung zubegleichen haben …

Ist das so?
Kann er sich so einfach aus der Verantwortung ziehen?

danke

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Bitte bei einem Mieterverein nachfragen, da der Mietvertrag geprüft werden muss.

Freundliche Grüße
Udo

Bin vollkommen überfragt - bitte professionelle Rechtsberatung aktivieren.

ihr Vermieter hat Recht - wer ein ganzes Haus mietet und alleine nutzt hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen! wer denn sonst? das hat gar nichts mit aus der Verantwortung stehlen zu tun.
zudem steht dem Vermieter Schadenersatz zu. auch für die üble Nachrede falls dadurch nachweislich Kaufinteressenten abspringen und dem Vermieter finanzieller Schaden entsteht. In diesem Fall würde ich gerne mal des Vermieters Interessen vertreten

die üble nachrede beging/begeht er, habe mehre schriftliche aussagen von interessenten

die techniker der tankreinigung, sagten dass die tanks mindestens 6 jahre nicht gereiniht wurde

deswegen verstehe ich nicht, warum wir für kosten aufkommen sollen, denn aus meiner sicht, wurde das haus nicht so saniert wie es angeprisen wurde, wenn die angeblich generalüberholte heizung wohl dann nicht komplett gewartet wurde …

leider, leider, leider,

ich bin ebenso ratlos. als mietrechtsexperte in der jugendberufshilfe könnte ich diese frage lediglich unprofessionell beantworten, was ich nicht will.
diese frage ist eindeutig so komplex, dass sie mit einem mietrechtsanwalt besprochen werden MUSS!

sorry + viel glück,
udo

Wenn ein Tank derart verschlammt ist, ist nicht von regelmäßigen Wartungen auszugehen. Daher gibt es auch keine Wartungen die über die BK auf die Mieter abgewälzt werden könnten und daher handelt es sich um eine INSTANDSETZUNGSmassnahme, die in aller Regel vom Vermieter zu bezahlen ist. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dies über eine Individualvereinbarung auf die Mieter abzuwälzen, aber davon gehe ich auch im vorliegenden Fall nicht aus. Steht im Mietvertrag unter „Besondere Vereinbarungen“ etwas dazu?
Diese Instandsetzungsmaßnahme beinhaltet offensichtlich auch den Verlust von 300l Heizöl, also sind auch diese Kosten -höchstwahrscheinlich- vom Vermieter zu tragen.
Ebenso der Monteur.

Wenn er Euch dumm kommt, weise ihn doch darauf hin, daß Du ihn immer noch anzeigen könntest - 15000€ sind kein Pappenstiel :smile:
_________
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das von der Europäischen Gebäude-Richtlinie vorgeschrieben wird. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, können damit auch mehrfach anfallen. Das gilt auch für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Ausweis. Das max. Bußgeld kann bis zu 15.000 Euro betragen. Die genaue Höhe der Strafe wird sich aber wohl erst nach den ersten Gerichtsurteilen zu dem Thema einpendeln. Grundsätzlich fallen die Bußgelder nur an, wenn der Eigentümer auch verklagt wird.
(Quelle: strom-prinz.de)
____________________

  • Möglichkeit der 100%igen Mietminderung für die 5 Tage ohne Heizung.
  • Ihr müßt keine Völkerwanderung durch (noch) Eure Wohnung dulden. Nennt ihm zwei bis drei Termine pro Woche für die Nachmieterbesichtigung innerhalb der (meist im Mietvertrag angegebenen) verkehrsüblichen Zeiten, damit habt Ihr Eurer Pflicht genüge getan.

Viel Erfolg
virages

ich bedanke mich für die sach- und fachgerechte beantwortung

Hallo Virages,
im Kleingedruckten, wird von Kostenübernahme des Mieters bei regelmässigen Wartungen gesprochen, welche ich aus meiner Sicht nicht als gegeben sehe.
Es gibt auch den Passus, regelmässige nicht jährliche Kosten der Wartungen, dort sind keine Kosten eingetragen.
Ich wäre sicher bereit anteilige Kosten zutragen, wenn es im Vorfeld alles sach- und fachgerecht ausgeführt wurden wäre, was aber leider nicht der Fall ist.

Ich vermute, die von Dir angesprochenen Passagen sollen die Betriebskosten regeln.
Tatsächlich müssen ‚regelmäßig anfallende Kosten‘ eben nicht jährlich anfallen, sondern vielleicht alle ca. 5 Jahre.
Die Regelmäßigkeit muß Dein VM aber nachweisen, z.B. durch Vorlage der letzten Tankreinigungskosten.
Aber ich gehe eben nicht von einer regelmäßigen Wartung (=Reinigung) aus, sonst wäre es nicht so weit gekommen, daß die Heizung ihren Dienst versagt.

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören aber ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten.
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html

MfG
virages

Hallo,

Nein, der Vermieter ist für die Kosten der Reparatur und der Reinigung zuständig es ist ja seine Heizung. Ich rate dringend dazu, den Mieterschutz oder einen Fachanwalt einzuschalten.

Gruß Bukatcho

DA,kann ich nicht weiterhelfen

Hallo
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, daß die gemietete Sache in Ordnung ist.
Was das heißt, hängt in diesem Fall sicher von zwei Fakten ab:

  1. Ist die Wärmedämmung unzureichend? Dazu ist näheres unter
    http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
    zu finden.

  2. Ist die Heizung defekt oder konnte sie schon zum Zeipunkt der Vermietung nicht ordnungsgemäß funktionieren?
    Das ist über ein Gutachten einer Heizungsfirma zu klären.
    Der Rest ist durch den Mietvertrag zu klären.
    Viel Erfolg und beste Grüße

Hallo,

Hallo Nebneru,

Ihr habe meine Anteilnahme und solltet dringend zum Anwalt oder zum Mieterschutz gehen, wohin ich schon längst gegangen wäre.

Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, wäre auch der Weg zur Verbraucherzentrale hilfreich.

Wenn sich der Vermieter so darstellt, müsste ihm meines Erachtens das Handwerk gelegt werden. Aber das geht vermutlich nur mit einem rechtskräftigen Urteil. Sonst treibt er sein Spiel immer weiter.

Gerade die Verbraucherzentralen sind normalerweise sehr an solchen Fällen interessiert, da hier die Allgemeinheit (sprich jeder neue Mieter) betroffen ist.

Eine Kommentierug oder Bewertung durch mich oder das Forum erscheint mir wenig sinnvoll, da dem Vermieter wohl nur mit anwaltlichem/richterlichem/(vielleicht auch) staatsanwaltlichem Druck beizukommen ist.

danke

Sorry, dass ich keine bessere Nachricht für Euch habe.
Wünsche Euch Kraft und Mut, die Auseinandersetzung durchzuziehen. Viel Erfolg dabei.

RaBra

Hallo,

also wenn die Heizung total ausfällt könnt ihr die Miete für die Zeit zu 100 % mindern, ihr habt Mietminderung angedroht, aber nicht durchgeführt, dass würde ich mal mit dem Mieterverein vor Ort durchsprechen. Auf eine Dachsanierung konkret könnt ihr aber meines Erachtens nicht bestehen, wie der Vermieter das Problem abstellt ist seine Sache. Verschlammung der Tanks - bzw. die Tankreinigung müsst leider ihr bezahlen, das sind Mietnebenkosten, die Reparatur aber sicher nicht, das geht zu Lasten des Vermieters. Geht doch zum Mieterverein - der hilft.

Gruß

Tom Blue

Hallo!
Also ich kenn mich nur mit Wohnungen aus und weiß nicht, ob das Mietrecht für EFH komplett anders sein soll. Meiner Meinung nach ist es das in diesem Fall aber nicht. D.h., die Heizung und die Wärmeversorgung habt ihr ja komplett mitgemietet. Da braucht ihr euch gar nicht selber drum zu kümmern, sondern der VM. Alle Reparaturen muß auch er beauftragen und bezahlen. Es sei denn, im Mietvertrag habt ihr es anders vereinbart. Aber normalerweise trägt der Vermieter das „unternehmerische Risiko“, wie es so schön heißt. Gruß Thomas

Hallo,

bin zZ. ziemlich Ratlos …

wir bewohnen ein EFH zur Miete, welches uns vor 2 Jahren als frisch saniert und komplett isoliert beschrieben und präsentiert wurde.

Nun zu meinem Problem, wir haben einen Jahres-oelverbrauch von 6000l, was mir bei 140qm als sehr hoch erscheint.

Was einen Jahresverbrauch von 43l/qm oder 480kwh/qm
entsprechen würde.

Im Juli letzten Jahres drohten wir eine Mietminderung an,damit die versprochenen aber nicht durchgeführte Arbeiten ausgeführt werden …

Naja was soll ich sagen …

Das Vermieterpaar unds mit fristloser Kündigung drohten, wenn wir auf eine Dachsanierung bestehen würden …

Anfang des Monats haben wir nun gekündigt, da wir ein uns besser erscheinendes Haus gefunden haben.

Nicht nur, dass wir nun alle Nase lang Interessenten
rumführen muss, was auch i.O. wäre, wenn er uns so behandeln würde, wie er es auch für sich erwartet.

Nur kann ich wenig darüber lachen, wenn mir zu Ohren kommt, dass meine Familie als asozial beschrieben werden, welche das Haus mit Sicherheit in einem katastrophalen Zustand haben wird.

Bei den Besichtigungen wird das EFH wieder als komplett
saniert und wärmegedämmt angepriesen …

wenn mich Interessenten auf den Oelverbrauch ansprechen und ich Ihnen die Wahrheit sage, wird der horende Verbrauch mit unserem Heizverhalten abgewiegelt …

dabei haben wir 18-20° im Haus, was mir nicht als zu warm erscheint.

Mich beschleicht langsam aber sicher das Gefühl, dass wir versätzlich betrogen wurden.

Vor Mietvertragsunterzeichnung haben wir nach einem
Energieausweis gefragt, welcher uns mit den Worten,
Zitat:„Wenn Sie einen haben wollen, mache ich auf Ihre Kosten einen.“

Auf den Verbrauch angesprochen soll dieser bei 3000l im Jahr liegen …

Als wenn dieser mir „unnormal“ erscheinende Verbrauch, bei einem wie es zZ angeprisen wird, 2008 komplett saniert, nicht genug wäre …

Fiel am Freitag die Heizanlage komplett aus, besser gesagt, wir hatten getankt und nach der Wartezeit von 2h wollten wir diese wieder einschalten und nichts ging mehr …

VM angerufen, er kam und schaute, bastelte daran rum und meinte wir sollen einen Monteur rufen, da es nur ne Störung sei …

OK dachten wir, unsere Kinder sollen ja nicht mit Pinguinen spielen …
Monteur angerufen, der kam - Heizung lief - für
genau 1h - noch mal angerufen - noch mal alles geprüft, Düsen, Filter, Fotozelle gewechselt - sie lief noch mal 10min …

Monteur stellt fest, das die Heizoeltanks vollkommen
verschlammt sind und dringend gereinigt werden müssen …

VM davon in Kenntnis gesetzt, war ihm scheinbar egal, da er zu uns sagte, wir sollen den noch mal rufen der muss die zum laufen bringen.

als ich ihm androhte eine Firma auf seine Kosten zur
Reinigung beaufzutragen, wurde am Montag ein Unter-nehmen damit beauftragt, welches am Mittwoch kam …

nach der Reinigung der Tanks wurden statt der 700l welche abgepumpt wurden nur 400l zurück gefüllt …

Heute habe ich meinen VM davon in Kenntnis gesetzt, dass wir die Kosten für den Monteur wie auch für den Verlust des Oel ersetzt haben wollen …

meint er dass wir ein EFH gemietet haben und damit für ALLE Kosten die mit der Heizungsanlage entstehen auf eigene Rechnung zubegleichen haben …

Ist das so?

Kann er sich so einfach aus der Verantwortung ziehen?

danke

Hallo,
Der Vermieter kann nicht alle Kosten, die mit der Heizungsanlage zusammenhängen, auf die Mieter umlegen, z.B. keine Reparaturkosten.

Öltankreinigung: Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.11.2009 ist der Vermieter dazu berechtigt, angefallene Öltankreinigungskosten auf seine Mieter umzulegen (Az.: VIII ZR 221/08.)

Geklagt hatte eine Mieter, der sich gegen seine Betriebskostanabrechnung wehren wollte. Darin waren unter anderem Kosten für die Reinigung eines Öltanks sowie die Entsorgung des Restsumpfes aufgeführt. Der Mieter vertrat die Ansicht, dass es sich dabei um nicht umlagefähige Instandsetzungskosten handeln würde.

Dieser Argumentation schlossen sich die obersten Bundesrichter nicht an. Die Öltankreinigungskosten seien umlagefähige Betriebskosten, weil der Brenn-stofftank schließlich ein Teil der zentralen Heizungs-anlage wäre. Gemäß § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV seien eben auch die Kosten der Reinigung dieser Anlage umlagefähig. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass solche Kosten auch nicht auf die Abrechnungen mehrerer Jahre verteilt werden müssten.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Also meiner Meinung nacht stimmt hier was überhaupt nicht, Energiepass muss (je nach Baujahr des Hauses) zur Verfügung gestellt werden (es gibt auch die Möglichkeit sich am Verbrauch der 3 Jahre vorher zu orientieren, ist aber alles genau geregelt und kann gegoogelt werden). Diese Diffamierungen vor Fremden/neuen Mietinteressenten müsst ihr Euch nicht geben, ist aber nicht Miet- sondern Zivilrechtlich anzugehen und vor allem braucht ihr Zeugen.
Ihr habt ein Einfamilienhaus mit funktionierender Heizung gemietet, Euer Mieter darf bestimmte Kosten auf euch Umlegen, allerdings scheint er bei der Reparatur und Entschlammung über das Ziel hinauszuschiessen… was/und wie genau, kann ich auch nicht sagen, weil man hierzu a. immer den genauen Laut des Mietvertrages braucht und b. ich eure Vereinbarten Sonderregelungen hierzu nicht kenne. Ich empfehle euch dringend: geht zum Mieterverein und schildert die Sachlage. Ich denke das hier was schief läuft.

Grüsse A.