Heizungsausfall mit säugling

Guten Tag,
Mal angenommen man hat seit einigen Tagen dauernd Heizungsausfälle und die Vermieter scheinen sich nicht wirklich um dies Problem kümmern zu wollen.
Wenn man aber einen kleinen Säugling in der Familien hat…ab wann könnte man sich, bei entsprechenden Temperaturen in einem Hotel einquartieren? (Natürlich auf Kosten der Vermieterin).
Ich weiß, dass man schon ab dem 1. Tag die Miete mindern kann, aber davon wird dem Kind ja auch nicht warm! Danke!!!

Hallo bienemaja22,

Wenn man aber einen kleinen Säugling in der Familien hat…ab
wann könnte man sich, bei entsprechenden Temperaturen in einem
Hotel einquartieren? (Natürlich auf Kosten der Vermieterin).

nach § 536a Abs.1 BGB besteht Schadensersatzanspruch für notwendige Auslagen. Kommt ein Heizlüfter und die daraus resultierenden höheren Stromkosten günstiger als die Hotelkosten, so ist diese Variante zu wählen.

Selbst eine erforderliche Fremdunterbringung wird wohl nicht im Hotel stattfinden.

Gruß

Joschi