eine betagte dame (92 j.) lebte seit jahrzehnten mit einem uralten, ständig defekten gasheizungskörper im bad, wo man immer noch die flamme anzünden mußte.
nachdem das alte ding endgültig nicht mehr funktionierte, wurde eine stromheizung installiert, da es angeblich keine alternativen gäbe.
nun gibt es eine stromnachzahlung von ca. 500,- und natürlich hochstufung der monatlichen rechnung.
für die rentnerin nicht leistbar - aber ist dies nun sache des vermieters oder der mieterin?
Das ist Sache der Mieterin denn sie hat ja den Strom verbraucht.
Was sie machen kann ist über das Sozialamt einen Heizkostenzuschuß zu besntragen. Der steht nach einem BSG Urteil nicht nur Hartz 4 Empfängern zu.
In Dem Urteil ging es zwar um Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, das dürfte auf Rentner aber ebenso anwendbar sein:
Sicher ist sie dafür nicht verantwortlich um aber abzuklären ob der VM nicht verpflichtet gewesen wäre eine Gasheizung einzubauen, für die ja ein Anschluß zu bestehen scheint, müßte letztendlich gerichtlich abgeklärt werden.
ramses90
Hallo,
es besteht angeblich (erklaerte mir ein Heizungsbauer) in manchen Gegenden eine Verpflichtung bei Heizungstausch eine Gas-Brennwert-Heizung einzubauen (Obwohl das nicht ueberall geht.), mit Umbau im Schornstein sauteuer.
Gruss Helmut
Es besteht auch die Möglichkeit das das alte Gasgerät noch bestandschutz hatte aber ein neues nicht mehr installiert werden durfte.
Raumgröße, Abgasführung usw.