Hallo!
Mehrere Mietparteien wohnen in einem Mietshaus, in dem eine augenscheinlch defekte Zentralheizung installiert ist. Andauernd muss der Heizungsmonteur (man duzt sich mittlerweile schon…) gerufen werden, damit er die Schalt-Elektronik resettet und der Kessel wieder funktioniert. Und zwar genau bis zum nächsten Aufheizen des Warmwassers. Dann schaltet der Kessel wieder mit ner Fehlermeldung ab u das Wasser bleibt kalt bzw lauwarm (~35°C). Sehr unangenehm. Der Vermieter (eine Hausverwaltung) stellt sich stur und mittlerweile behilft man sich, indem das Spülwasser mitm Wasserkocker erhitzt wird, das Waschwasser zur Körperhygiene ebenso. Nach Aussage des Monteurs is der Kessel, oder zumindest der Brenner schrottreif, aber ohne Zusage des Vermieters kann er schlecht Neuteile verbauen. Dafür haben auch die Mieter Verständnis u wollen den Vermieter nun irgendwie unter Druck setzen.
Inwiefern kann zB die Miete gekürzt werden? Es handelt sich in diesem rein fiktiven Szenario um ein von 3 Parteien bewohntes 4-Parteien-Haus 
Gruss
Mutschy
Zu einem solchen Fall gibt es Informationen unter
Bei den derzeit eisigen Temperaturen
Der Link war richtig gut.
vnA
Hallo,
am sinnvollsten wäre es, wenn sich alle Parteien zusammentun und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen vor allem bezüglich der Höhe einer etwaigen anzusetzenden Mietminderung.
Wurde denn der VM schon einmal schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert den Mangel abzustellen?
Kann denn der Heizungsmonteur vielleicht auch schriftlich dazu Stellung beziehen? Ist denn der Betrieb dieser Anlage überhaupt noch zulässig?
Gibt es Protokolle über die bisherigen Abläufe?
Noch etwas, das nur sekundär mit der Problematik zu tun hat, dennoch ein wichtiges Argument liefern kann.
Es gibt eine neue Trinkwasserverodnung:
http://www.hausundgrund-rheinland.de/themen/trinkwas…
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitt…
Bei der Untersuchung wird dann auch auf eine ausreichend hohe Vorlauftemperatur geachtet, die es hier nicht geben kann…
Wurde diese Untersuchung denn schon durchgeführt?
In dem angegebenen Link meines Vorschreibers ist der Zeitpunkt ab wann man die Miete mindern kann schwammig angegeben, denn laut Gesetz heisst es:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Natürlich muss der Mieter den VM darüber in Kenntnis setzen, denn er hat auch eine Schadensminderungspflicht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Anders sieht es aus, wenn Mängel bereits bei Einzug bekannt waren und dennoch gemietet wurde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
Zum Thema Mietminderung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minder…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minder…
Gruß
M.