Heizungseinbau im Miethaus

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus wird in der Hochparterrewohnung als Einziges mit einer Gas-Etagenheizung geheizt. Der Rest der Mietwohnungen wird noch über Nachtspeicherheizung beheizt. Nun lässt der Vermieter im ganzen Haus eine Gas-Zentralheizung einbauen. Da sich der Mieter mit der bereits vorhandenen Gas-Etagenheizung weigert sich an diese Zentralheizung anzuschließen hat er von dieser „Modernisierungsmaßnahme“ auch keinerlei Vorteile. Nun müssen aber auch durch jedes Zimmer dieser Wohnung Heizungsrohre verlegt werden, um in die anderen Wohnungen zu gelangen. Das erfreut den Mieter natürlich nicht. In welchem Umfang muss dieser die Bautätigkeiten über sich ergehen lassen? Hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass ihm für die Zeitdauer der Beeinträchtigung ein Mietnachlass gewährt wird? Ist der Mieter verpflichtet sich in irgend einer Weise an diesem Vorhaben zu beteiligen (Möbelrücken, Gardinen abnehmen etc.)? Muss der Mieter unschöne Heizungsrohre, die wohl auch noch isoliert werden sollen hinnehmen?

Danke!
Gruß jetme

Folgende Fragen hast du vergessen:
Muss der Mieter einen Anschluss hinnehmen, auch wenn er nicht will?
Muss der Mieter 11% Modernisierungskosten pro Jahr tragen, wenn er zwangsangeschlossen wird?
Muss sich der Mieter an den Heizkosten beteiligen (30-50%), auch wenn er nicht angeschlossen ist?

vnA

Wenn es sich um eine energetische Modernisierunggsmaßnahme handelt, hat der Mieter seit 1. Mai eine gesetzliche Duldungspflicht. Weiterhin kann er für die Dauer von drei Monaten die Miete grds. nicht mindern.

Folgende Fragen hast du vergessen:
Muss der Mieter einen Anschluss hinnehmen, auch wenn er nicht
will?

unter Umständen
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietre…
je nachdem ob es sich um eine vermieter- oder mietereigene Gasetagenheizung handelt - daneben käme es fürs Gericht im Einzelfall darauf an, ob die neue Gaszentralheizung wirtschaftlicher arbeitet als eine ältere Gasetagenheizung

Muss der Mieter 11% Modernisierungskosten pro Jahr tragen,

wenn er zwangsangeschlossen wird?
falls eine Duldungspflicht besteht: ja

Muss sich der Mieter an den Heizkosten beteiligen (30-50%),

auch wenn er nicht angeschlossen ist?
soweit er eine Anschliessung nicht eh’ dulden muss: nein