nur zur Ergänzung > weitergehende Infos - z.B.:
"Ausgaben, die dem Mieter anlässlich einer Modernisierungsmaßnahme entstehen, hat der Vermieter ihm in angemessenem Unfang zu erstatten. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegungs-Mehraufwand, Kosten für die Beseitigung von Dekorationsschäden (auch wenn die Tapeten vom Mieter stammen). Der Mieter kann sogar einen Vorschuss verlangen. Der Mieter hat diese Ansprüche übrigens nicht nur bei Modernisierungen, sondern auch bei Instandsetzungsmaßnahmen (Reparaturen). "
http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisi…
Duldungspflichten, keine Mitwirkungspflichten
Anschließend ist der vorherige Zustand wiederherzustellen
Kosten- bzw. Aufwendungsersatz des Mieters
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…