Heizungserneuerung Gas -> WP

Jetzt wird das Thema auch in meinem Bekanntenkreis aktuell.
Es existiert eine 30 Jahre alte Gas Brennwertheizung, die bisher ohne größere Probleme gelaufen ist. Einmal Tausch der Umwälzpumpe, sonst fast nichts.
Es wurde mir gesagt, dass für eine Wärmepumpe ein Gutachter kommen müsse, sonst gäbe es keine Förderung.
Der Gasverbrauch der alten Heizung wurde über mindestens 20 Jahre dokumentiert (seit dem wird Gas nur noch für die Heizung verbraucht).
Das 100 Jahre alte 2-Familienhaus mit Anbau wurde von innen gedämmt.

Meine Frage: Was will der Gutachter da für 2500 € berechnen?
Genügen die vorliegenden Verbrauchsdaten nicht?

Das sehe ich anders und das geben auch die Programmbedingungen nicht her:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

"Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fach­unter­nehmer­innen und Fach­unter­nehmer."

Bei mir ist genau die gleiche Situation: 30-jährige Gasheizung, läuft gut, wird in diesem Jahr durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzt.

Der zwingend vorausgesetzte Energieberater macht ein Gutachten. Er schaut sich nicht nur die Verbrauchsdaten an. Bei mir war er im Haus, hat jeden einzelnen Heizkörper angeschaut, vermessen und dokumentiert. Sein Gutachten beschreibt, was gemacht werden muss, damit die Wärmpumpe optimal laufen kann. Also ob Heizkörper ersetzt werden sollten (es sind nur Empfehlungen), ob sie anders eingestellt werden sollten etc.

Bei mir war der Preis im Angebot des Heizungsmonteur enthalten. Mir war es also schnuppe, was er verlangte. Ich reichte die Rechnung an den Heizungsmonteur weiter.

Ob 2500 Euro angemessen sind, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist mehr Arbeit, und es scheint sinnvolle Arbeit zu sein. Und wie üblich: Du bezahlst nicht den Aufwand, sondern die Kompetenz.(Wie ging der alte Witz: „10 Euro für einen Hammerschlag, 49.990 Euro für das Wissen, wo der Schlag hingehört.“)

Der Gutachter ist eben nicht zwingend vorgeschrieben, wenn das Fachunternehmen das übernimmt :woman_shrugging:t3:

Die Heizwertanalyse bzgl Raumgröße/Fenster Fläche/Innen-Außenwände etc sowie Art/Größe/Leistung der verbauten Heizkörper bzw Austausch diverse Heizkörper sowie Ventileinstellungen nachher für den hydraulischen Abgleich kann man tatsächlich auch selber machen, wenn man sich das zutraut, ist aber wirklich kein Hexenwerk (huch :flushed_face:) - es gibt Recht für Webseiten dafür und man braucht eben auch ein gutes Fachunternehmen an der Seite - dann,l kann man sich diesen „Profi“ auch sparen.

Unserer war eine Vollpfeife (sehr (!) positiv ausgedrückt) weswegen ich den Rest jetzt quasi fast alles alleine mache, und ihm überreiche, damit er nicht wieder gravierende Fehler macht …. :squinting_face_with_tongue:

Gruß hexerl

Ich persönlich halte den hydraulischen Abgleich für ein Relikt aus Zeiten, als es noch keine Thermostaten an den einzelnen Heizkörpern gab.

Nein :woman_shrugging:t3: damit eine Wärmepumpe wirklich optimal funktionieren kann und alle Heizkörper die Temperaturen erreichen und abgeben können, die man braucht, ist das erforderlich.

M.M.n. nur, wenn ein Heizkörper dauerhaft auf max. gestellt ist und den anderen die Heizleistung weg nimmt. Bei Dauerbetrieb und richtig eingestellten Thermostaten pendelt sich das ein.

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Das ist richtig.

Aber nur, solange die Thermostate nicht abends herunter und morgens aufgedreht oder “Smarte” Ventile verbaut werden.

Auch in Mehrfamilienhäusern gibt es eigentlich nie stabile Hydraulische Bedingungen.

Ein hydraulischer Abgleich bring eigentlich immer nur Vorteile.

Ja, so eine hatte ich neulich auch mal.

Er ging bei einer neuen Wp anlage von 80°C Vorlauf und 50°C Rücklauf aus und wollte alle Ventile über die Voreinstellung komplett drosseln.

War auch nicht einsichtig als ich bedenken anmeldete.

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Es ist auch dann erforderlich, wenn du eine Förderung minehmen willst …Heizwertberechnung und Nachweis über hydraulischen Abgleich sind dann Pflicht :woman_shrugging:t3:

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Der übrigens bei bestehenden Anlagen auch gefördert wird. BAFA - Heizungsoptimierung

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Also bei uns (letztes Jahr) war kein extra Gutachter da. Die benötigten Abfragen zum Verbrauch und die Planung sowie Umsetzung wurde komplett durch die beauftragte Heizungsfirma übernommen. Förderung hat problemlos geklappt…

Beatrix

Der Gutachter ist eben nicht zwingend vorgeschrieben, wenn das Fachunternehmen das übernimmt :woman_shrugging:t3:

Sag ich doch …

Danke für eure Antworten.
Werde das mal weiterleiten.
Sieht so aus, als wollte da wieder mal jemand Geld schinden.