Heizungskessel

Hallo zusammen, erstmal vielen Dank an Wolfgang_Dreyer für die sehr aufschlussreiche Antwort. Vielen Dank dafür. Trotzdem, wurde mir gesagt, das es eine solche Regelung geben soll, die unterschiedlich in den einzelnen Bundesländer geregelt ist. So wäre für NRW bis zu 30 min. und in Thüringen nur bis 20 min. wo eine sichtbare („Qualm“)-wolke aus dem Schornstein sich zeigen darf. Deine Erklärung ist logisch, deren Meinung ich bis jetzt auch hatte, – aber was ist nun richtig??
Vielen Dank
MfG.

Du kennst deinen Schornsteinfegermeister ?
War der nicht sowieso bei der Abnahme da und kommt auch sonst regelmäßig ?

Dann frage ihn, alles rund um Schornstein und Feuerstätten ist sein Metier, er kennt alle Vorschriften aus seinem Bundesland.
Das Gesetz( Bundesimmissionsschutzgesetz) ist ein Bundesgesetz kann also nicht unterschiedlich sein.

MfG
duck313

Was hindert Dich, diesen Informanten mal nach näheren Informationen zu fragen?

Was bringt es dir, zu Wissen wie lange es nach dem anzünden des Holzofens aus dem Kamin rauchen darf?
Wie lange der sichtbare Rauch aus dem Kamin kommt ist von vielen Faktoren abhängig so zum Beispiel:

  • Holzart, - trocken, - leucht feucht usw.
  • Aussentemperatur
  • Luftfeuchtigkeit - Aussen
  • Länge des Kamins und darin enthaltene Feuchtigkeit vor dem Anzünden.
    Unser Holzofen / Kamin kann je nach dem bis zu 30 Minuten und dann wieder nach dem einlegen von Holz rauchen.
    Ist mir aber, weil ich das nicht beeinflußen kann, ausser den Ofen nicht zu betreiben, auch so was von egal.

MfG kheinz