Heizungskosten-Verminderung 2

Ich bin ein Wohnungseigentümer und ich wohne in der eigenen Wohnung. Seit Februar bis zum Mai 2011 hat die Heizung in der Wohnung nicht funktioniert. Darüber wurde ein Protokoll ausgestellt. Ein Ingenieur von der Hausverwaltung hat die Wohnung im März besichtigt. Zwei Wochen wurde die Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung registriert. Es wurde festgestellt, dass die Temperaturbedingungen in der Wohnung nicht ausreichend sind. Die Hausverwaltung hat mir versprochen, dass eine externe Firma die Reparaturarbeiten in kürze übernimmt. Dies passierte erst im Mai.

Im Februar habe ich die Hausverwaltung mit einem Brief über die defekte Heizung informiert. In diesem Brief habe ich auch um die Heizungskosten-Verminderung gebeten, solange die Heizung nicht repariert ist. Die Hausverwaltung hat diese Bitte ignoriert. Wegen dieser Konstellation habe ich zwei Monate kein Wohngeld überwiesen. Letze Woche hat ein Mitarbeiter von der Hausverwaltung mich angerufen und erklärt, dass ich kein Recht für die Kostenverminderung habe, weil ich der Wohnungseigentümer bin. Stimmt das? Muss ich zahlen dafür, was ich nicht verbraucht habe?

P.S. Die Heizung hat nur in ein Paar Wohnungen (aus ca. 200) im unseren Haus nicht funktioniert. Die Ursache liegt darin, dass die Fußboden Heizungsrohre verschlammt wurden. In der Wohnung haben wir keinen Wärmezähler. Jeder Eigentümer zahlt pauschal. Mit dem Wärmezähler gäbe es kein Problem. Ich hätte bezahlt, was ich wirklich verbraucht hatte.

P.P.S. Mein Wohngeld-Konto für das laufende Jahr habe ich im Juni ausgeglichen. Nichtsdestotrotz möchte ich wissen, ob die Frage über die Heizungskosten-Verminderung berechtigt ist.

Hallo, in der Tat kann ein Eigentümer keine Wohnungskosten einbehalten. Wenn du drei Monate nicht gezahlt hast, dann kann die Hausverwaltung das Wohngeld für ein ganzes Jahr fordern. Wenn die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert, dann liegt es an dem Auftraggeber - sprich Wohnungsverwaltung. Darüber solltet ihr nachdenken und dann nachhaken, warum die Beauftragung einer Reparaturfirma so lange dauert. Sprich doch mal mit dem Verwaltungsbeirat. Eure Verwaltung scheint irgendwie nicht richtig zu arbeiten. Gruß Uli

Die Verwaltung handelt korrekt. So wie ich es verstanden habe, gibt es keine Verbrauchserfassung der Heizung pro Wohnung. Mit den dadurch entstehenden Nachteilen müssen sie leben oder zusammen mit Verwaltung und Beirat eine Alternative für die Zukunft erarbeiten.

Ein Minderungsrecht bzgl. des Hausgeldes analog einem Mieter bei der Miete besteht als Eigentümer nicht.

Hallo Hilfesuchender,

leider bin ich hier überfragt, bitte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Wieso sind in den Wohnungen keine Verbrauchsanzeigegeräte montier?
Dies ist meines Wissens bei 200 Einheiten gesetzlich vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Zur Zeit kann ich keine Fragen beantworten Gruß
Ich bin ein Wohnungseigentümer und ich wohne in der eigenen
Wohnung. Seit Februar bis zum Mai 2011 hat die Heizung in der
Wohnung nicht funktioniert. Darüber wurde ein Protokoll
ausgestellt. Ein Ingenieur von der Hausverwaltung hat die
Wohnung im März besichtigt. Zwei Wochen wurde die Temperatur
und Feuchtigkeit in der Wohnung registriert. Es wurde
festgestellt, dass die Temperaturbedingungen in der Wohnung
nicht ausreichend sind. Die Hausverwaltung hat mir
versprochen, dass eine externe Firma die Reparaturarbeiten in
kürze übernimmt. Dies passierte erst im Mai.

Im Februar habe ich die Hausverwaltung mit einem Brief über
die defekte Heizung informiert. In diesem Brief habe ich auch
um die Heizungskosten-Verminderung gebeten, solange die
Heizung nicht repariert ist. Die Hausverwaltung hat diese
Bitte ignoriert. Wegen dieser Konstellation habe ich zwei
Monate kein Wohngeld überwiesen. Letze Woche hat ein
Mitarbeiter von der Hausverwaltung mich angerufen und erklärt,
dass ich kein Recht für die Kostenverminderung habe, weil ich
der Wohnungseigentümer bin. Stimmt das? Muss ich zahlen dafür,
was ich nicht verbraucht habe?

P.S. Die Heizung hat nur in ein Paar Wohnungen (aus ca. 200)
im unseren Haus nicht funktioniert. Die Ursache liegt darin,
dass die Fußboden Heizungsrohre verschlammt wurden. In der
Wohnung haben wir keinen Wärmezähler. Jeder Eigentümer zahlt
pauschal. Mit dem Wärmezähler gäbe es kein Problem. Ich hätte
bezahlt, was ich wirklich verbraucht hatte.

P.P.S. Mein Wohngeld-Konto für das laufende Jahr habe ich im
Juni ausgeglichen. Nichtsdestotrotz möchte ich wissen, ob die
Frage über die Heizungskosten-Verminderung berechtigt ist.

Hallo winner,
wegen des Rechtsberatungsgesetzes darf ich hier keine rechtlichen Hinweis geben. Deshalb folgende Tipps:
a) Mängel an der Wohnung berechtigen nicht zur Kürzung des Hausgeldes. Nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen darf aufgerechnet werden. Das ist der Unterschied zwischen Mieter und Eigentümer.
b) Gemäß Heizkostenverordnung müßte ein Wärmemengenzähler eingebaut sein. Weshalb das bei Ihnen nicht der Fall ist, kann ich von hier nicht beurteilen.
c) Antrag auf Tagesordnungspunkt für die nächste Wohnungseigentümerversammlung stellen mit dem Thema: „Gutschrift an ET winner für Heizungsausfall in Höhe von xxxx Euro“

Herzliche Grüße aus Magdeburg

Hallo!
Ich bin kein Experte. Aber wenn für die Heizung Pauschalen pro Wohnungen zu bezahlen sind, ist eine Minderung vermutlich nicht zulässig.

Aber möglicherweise könntest du zivilrechtlich gegen die Hausverwaltung vorgehen und Schadensersatz fordern. Denn wenn eine Heizungsanlage mehrere Monate lang nicht repariert wird, hat die Verwaltung eklatant gegen ihre Pflichten verstoßen. Vielleicht solltest du damit wenigstens mal drohen, vielleicht kommen sie dir doch noch entgegen.

Wenn du sie doch verklagen willst, solltest du auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.

Viele Grüße
Thomas

Hallo, im Gegensatz zu einem Mieter hast du nicht die selben Rechte wie dieser, z:b: kannst du keine Minderung einfach pauschal vornehmen. Insofern ist es richtig, was dir gesagt wurde. Ich hätte einfach den Eigentümerbeirat eingeschalten, denn dieser hat sich dafür zu interessieren ! Jedoch kannst du im Rahmen der Eigentümerversammlung deinen Anspruch auf überzahlte Heizkosten anmelden und versuchen dir diese Kosten von der Gemeinschaft erstatten zu lassen. Wohlgemerkt: von der Gemeinschaft und nicht der Hausverwaltung ! Um einen Abstimmungspunkt zu erreichen, musst du zwingend diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen lassen. Wenn dann in der Versammlung gegen deinen Antrag entschieden wird, kannst du versuchen deinen Anspruch juristisch gegen die Eigentümergemeinscahft durchzusetzen. Gruss aus Berlin

Hallo Winner,
wie ich aus deinem Schreiben lese, werden die 200 Wohnungen duch Fernwärme beheitzt.
Auch wenn Du Eigentümer bist, hast Du das Recht die Verbrauchskosten zu kürzen weil Du keinen Verbrauch hast. Die Heizkosten sind nach qm & Verbrauch berechnet. (70/30 oder 50/50?) Dem entsprechend kannst Du meiner Meinung nach den Verbrauchsanteil kürzen.
Ich bin jedoch kein Rechtsanwalt!
Bis später,
Ecky1

Es ist immer schwierig ohne Fachwissen auf solche Fragen zu beantworten. Beste Rat gibt in deinem Fall Eigentümerschutzbund oder Fachanwalt.
MvG Michail

Hallo,

leider ja. Die Hausverwaltung hätte zwar schneller reagieren können, aber als Eigentümer hat man deswegen kein Recht, die Hausgeldzahlung auszusetzen.

Hallo,
es muss doch ein Regelwerk geben, wie die Heizkosten bemessen werden, da es keine Zähler gibt. Da könnte was bestimmt sein bei Ausfall der Heizung.
Als Eigentümer tragen sie die anfallenden Kosten entsprechend ihres Eigentumanteils. Ich denke sich da auf einen Rechtsstreit einzulassen kostet mehr als die Heizkostenreduzierung im Gewinnfall bringen würde.
Als Mieter in der Wohnung hätten sie natürlich das Recht auf Minderung.

Grüße Andreas Kubig

lTut mir leid, kann ich nicht rechtlich relevant beantworten. Aber wenn einige Wohnungen nicht beheizt wurden, müßte der Verbrauch doch eigentlich geringer gewesen sein, auch wenn nur zwei Monate einige Wohnungen nicht beheizt wurden.Es lohnt sich aber bei der Summe sicher kein Rechtsstreit. Jedoch scheint der Zeitraum von Schadenmeldung bis Reparatur zu lang, besonders in Wintermonaten. juliuszwo

Oh, das ist schwierig.
Am besten möglischst bald Zähler einbauen lassen.
Der Beweis ist in solchen Fällen nämlich sehr schwierig. Es kommt da auf die Kulanz der Eigentümergemeinschaft an.
Gruß,
Andreas

Hallo,
der Verwalter hat Recht - als Eigentümer haben Sie nicht das Recht die Umalgen zu kürzen wie dies ein Mieter tun könnte. Eigentümer zahlen immer! Das ist leider der Haken an der Sache. Es gibt aber auch einen Lichtblick am Ende des Tunnels. Sie als Eigentümer haben das Recht den Verwalter zu bestimmen. Schließlich sind Sie nicht der Kunde der Verwaltung wie ein Mieter es wäre sondern Sie sind der Arbeitgeber des Verwalters. Sie können den Verwalter also wegen nicht erbrachter Leistung abmahnen und in einer Eigentümerversammlung auf den Wechsel des Verwalters drängen, wenn der wirklich Nichts taugt.

Allerdings gebe ich zu bedenken, daß ein Verwalterwechsel oft auch nicht das bringt, was man sich verspricht. Besser wäre es, wenn Sie mit dem Verwalter konkrete Schritte vereinbaren was er zu tun hat und bis wann er dies zu tun hat. Sie können das in einem Protokol der Eigentümerversammlung schriftlich fixieren lassen. Mit dem Protokoll zur Eigentümerversammlung haben sie einen Beschluss in der Hand, den der Verwalter verpflichtet ist umzusetzen. Falls er dies nicht tut, dann vereinbaren Sie eine Kürzung der Leistung oder eben im Schlimmsten Falle die Kündigung bzw. Abwahl des Verwalters.