Heizungskosten/Warmwasser pro Zapfstelle berechnen

Hallo,

gegen sei folgender Fall:
Die Mieter (2 Personen) wohnen seit ca. zehn Monaten in der Wohnung, sie zahlen 90€ monatlich als Abschlagszahlung für die Heizungskosten. Das Heiz/Lüftungsverhalten ist als eher kostenbewusst anzusehen, wie bisherhige Mietverhältnisse zeigten. Zwischenzeitlich hat der Vermieter eine Kopie des Gasanabieters hereingegeben, in der eine 20%ige Preiserhöhung angekündigt wird.

Nun ereilt die Mieter eine Nachzahlung von gut 750€. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 170€ und weicht somit erheblich von den 90€ (selbst mit 20%igem Aufschlag) ab. Auf Nachfrage heißt es, es sei ja auch ein harter Winter gewesen.
Die Heizungskörper laufen über Messgeräte.

Der Mieter fragt, nach welchem Schlüssel in den 3-Fam.Haus das Warmwasser aufgeteilt wird. Es stellt sich heraus, dass vom Abrechnungsservice pro Zapfstelle Punkte vergeben werden und nach diesem Schlüssel abgerechnet wird.
Die Mieter sind mit Doppelwaschbecken, Waschbecken im G-WC (je 2 Punkte), (noch nie genutzten) Bidet (1 Pkt), (noch nie genutzter Badewanne (3 Pkte) und Dusche (2 Pkte) sehr hoch bewertet.
Die drei z.B. täglich duschenden Personen, die das nachträglich ausgebaute Dachgeschoss bewohnen, haben nur ein Waschbecken, eine Dusche, kein Bidet, somit deutlich weniger Punkte. Vom Wasserverbrauch (Volumen) liegen sie erheblich über dem Verbrauch der Mieter, zahlen aufgrund des Schlüssels für die Warmwasserbereitung aber nur ähnlich viel wie die Mieter.

Der Vermieter behauptet, dieses Punktesystem sei gesetzeskonform. Die Mieter haben sich im Internet informiert, jedoch keine Infos bekommen.

Gibt es hier Meinungen / Einschätzungen dazu?

Vielen Dank!

Hallo,

gegen sei folgender Fall:
Die Mieter (2 Personen) wohnen seit ca. zehn Monaten in der
Wohnung, sie zahlen 90€ monatlich als Abschlagszahlung für die
Heizungskosten. Das Heiz/Lüftungsverhalten ist als eher
kostenbewusst anzusehen, wie bisherhige Mietverhältnisse
zeigten. Zwischenzeitlich hat der Vermieter eine Kopie des
Gasanabieters hereingegeben, in der eine 20%ige Preiserhöhung
angekündigt wird.

Das ist erstmal eine ganz neutrale Information des Vermieters, welche aber noch nichts aussagt. Anhand dieser Information dürfen auch keine höheren Abschlagszahlungen gefordert werden.

Nun ereilt die Mieter eine Nachzahlung von gut 750€. Dies
entspricht einem monatlichen Betrag von 170€ und weicht somit
erheblich von den 90€ (selbst mit 20%igem Aufschlag) ab.

Die Vorauszahlungen müssen nicht zwingend den zu erwartenden Kosten entsprechen. Vielmehr ist die Höhe eine willkürliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.
Schwierigkeiten können dem Vermieter entstehen, wenn er wusste, dass die Abschlagszahlungen viel zu niedrig waren, er diese aber so dargestellt hat um für den Mieter den Eindruck entstehen zu lassen er würde hier eine günstige Wohnung mieten, ihn deshalb zur Unterzeichnung des Vertrages bewegt.
Ach wenn der Vermieter ausdrücklich zugesagt hat, die Vorrauszahlungen genügen für die Begleichung in wesentlichem Umfang, so ist der Anspruch auf seine Forderung fragwürdig.

Der Mieter fragt, nach welchem Schlüssel in den 3-Fam.Haus das
Warmwasser aufgeteilt wird. Es stellt sich heraus, dass vom
Abrechnungsservice pro Zapfstelle Punkte vergeben werden und
nach diesem Schlüssel abgerechnet wird.

Die Warmwasserkosten müssen zu 50 - 70% nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Es darf nicht nach Anzahl der Verbrauchsstellen abgerechnet werden, da diese nicht den Verbrauch wiederspiegeln.

Der Vermieter behauptet, dieses Punktesystem sei
gesetzeskonform.

Dem ist nicht so.

Als Tipp würde man hier raten, einen Mieterschutzbund oder einen (Fach)anwalt die Abrechnung zur Prüfung vorzulegen.

Gruß

Joschi