wie mir bekannt kann man zumindestens ein teil der heizungskosten auch auf die wohnfläche umlegen. ein üblicher schlüssel wäre z.b. 70% verbrauch, 30% wohnfläche. soweit ich weiss ist dies auch rechtmäßig.
man stelle sich aber vor, in einer wohnung sind nicht alle räume mit einer heizung ausgestattet. ist es dann rechtmäßig bei der wohnfläche auch diese räume mitzuzählen bei der umlage der heizungskosten??
kennt jemand gerichtsurteile diesbezüglich?
… ein üblicher
schlüssel wäre z.b. 70% verbrauch, 30% wohnfläche.
korrekt
man stelle sich aber vor, in einer wohnung sind nicht alle
räume mit einer heizung ausgestattet. ist es dann rechtmäßig
bei der wohnfläche auch diese räume mitzuzählen bei der umlage
der heizungskosten??
sicher, denn der schlüssel lautet ja nicht: 70% verbrauch, 30% „der teil der wohnfläche, dessen berücksichtigung dem mieter genehm ist (z.b. abhängig von seinen heizgewohnheiten)“
räume mit einer heizung ausgestattet. ist es dann rechtmäßig
bei der wohnfläche auch diese räume mitzuzählen bei der umlage
der heizungskosten??
kennt jemand gerichtsurteile diesbezüglich?
rob
Die 30% sind ja nicht für die eigentliche Wohnung gedacht. Stell dir mal vor, alle Mieter drehen die Heizkörper zu. Dann müsste bei einer 100% Abrechnung nach Verbrauch auch keiner zahlen. Da aber die Heizung im Keller trotzdem Gas/Öl etc verbraucht, um die Wärme für den Bedarfsfall bereitzuhalten, wird eben ein Teil der Heizkosten des Hauses über die qm anteilig abgerechnet.
Andreas