Hallo zusammen!
Nachdem zum (natürlich nur angenommenen Fall) der Mietminderung eines Mieters wegen Heizungslärm viel geschrieben wurde, hier die Fortsetzung des Falls:
Der Mieter hatte mit Zahlung der nächsten Miete einen Abzug von 500 Euro vorgenommen. Berechnung: 5 Euro pro Person und Nacht Mietkürzung wegen Lärms der Heizungsanlage = 10 Euro x 20 Tage im Oktober und 30 Tage im November (vorsorglich).
Der Vermieter hat sich umgehend um eine Reparatur gekümmert. Der Monteur war mindestens 6 x vor Ort. Fazit: Das Heizungsgeräusch wurde zwar gemindert, kann aber nicht abgestellt werden.
Der Heizungsraum und das Schlafzimmer des Mieters haben eine gemeinsame Trennwand aus Kalksandstein im Kellergeschoss. Die Lage von Heizungsraum und Schlafzimmer waren dem Mieter bei Einzug bekannt.
Die Situation besteht seit 12 Jahren, keiner der insgesamt 3 Mieter hat sich bisher über Geräusche beschwert. Die neuen Mieter haben jedoch im Schlafzimmer keine Möbel stehen, die die Geräusche aus dem Nebenraum dämpfen könnten. Die ganze Wohnung ist nur mit dem Nötigsten ausgestattet: Bett, Tisch Stuhl, Schrank, Küche - fertig.
Die Geräusche stören vor allem Nachts oder in den frühen Morgenstunden. Sie sind für andere Mieter nicht wahrnehmbar und können nur gehört werden, wenn es ganz ruhig ist.
Der Mieter hat weder eine Geräuschmessung vorgenommen, noch kann er ein Lärmprotokoll nachweisen.
Frage:
Darf der Mieter die Miete mindern, wenn die Geräusche derart leise sind? Ist es noch „vertragsgemäßer Gebrauch“ sprich spricht man von einer üblichen Wohnung, wenn sich dort keine Möbel befinden? (der Mieter könnte sich ja auch über den Hall leerer Räume beschweren, wenn keine Möbel in der Wohnung sind).
Der Mieter hat nun 250 Euro nachgezahlt und 250 Euro Mietminderung einbehalten. Darf nun der VM das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Mieter nicht nachzahlt?
Danke für Eure Antworten!