gestern nacht z.b. ist die temperatur im schlafzimmer auf 17 grad gefallen ( trotz heizung auf waren die heizungen kalt ) und 60 % feuchte bei einer außentemperatur von -1 bis -2
ein Absinken der Raumtemperatur übernacht (während der Nachtabsenkung) von vorher 20° auf dann 17° > das klingt allerdings ziemlich normal und Schimmel kann dadurch nicht entstehen
Ich tippe da eher auf viel massiveren Temperaturabfall und/oder gar nicht erreichen können von wärmeren Temperaturen an den Bauteilenoberflächen der schimmelbetroffenen Ecken durch Wärmebrücken = baulicher Mangel
Wichtig wäre: das Schlafzimmer sollte immer einige Zeit vor der Nachtabsenkung/vorm Schlafengehen nochmal kurz stossgelüftet werden, damit die warme Raumluft (die ja viel Feuchtigkeit mit sich führt) gegen kältere trockenere Außenluft ausgetauscht wird - und damit die erneuerte Raumluft nach dem Lüften nochmal erwärmt werden kann
hier nochmal sehr schön zum Verständnis der Zusammenhänge:
http://www.bauwissen-online.de/PDF/Feuchte_Kondensa.pdf
aber geht halt um die kosten der schimmelbeseitigung.
siehe z.B. hier zur Beweislastverteilung
http://www.diversity-art-media.com/mietrecht/news/sc…
d.h. wenn der Vermieter den Mieter auf Schadensbeseitigung/Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, dann müsste zunächst einmal der Vermieter beweisen, dass kein baulicher Mangel vorliegt (= Gutachten)
der vermieter sagte gleich das dies die schuld des mieters ist ( er würde zu wenig heizen und lüften )
leider hört man das in der Praxis genauso oft wie die umgekehrte Pauschal-Behauptung „der Vermieter/das Bauwerk ist schuld“ - und tatsächlich trifft es dann auch ganz oft zu, dass nicht zu wenig sondern falsches Heizen und Lüften schuld ist
Pauschalbehauptungen nutzen aber keinem und außerdem kann ein Sachverständiger/Gutachter i.d.R. recht eindeutig mittels moderner Messtechnik nachweisen wo die tatsächliche Ursache für den Feuchteschaden/Schimmelbefall liegt.