Hi blackduck,
das ist nicht ganz einfach auf Distanz ohne nähere Kentnis zu beantworten. Ihr Fall ist ein gefundenes Fressen für jeden zugelassenen Sachverständigen der Heizungstechnik. Ich will Ihnen auch kurz schildern warum Ihr Fall so interessant ist. Nicht jeder Mieter hat das Glück, einen Vermieter bzw. eine Hausverwaltung zu haben, welche so wenig Ahnung hat, und dies auch noch kundtut.
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je nach Klimazone darf die maximale Vorlauftemperatur von z.B. 90ºC nur dann auftreten, wenn die nach DIN festgelegte minimale Außentemperatur gegeben ist. Wenn z.B. -16ºC als minimale Aussentemperatur angegeben ist, dann darf die Vorlauftemperatur nur bei -16ºC oder kaelter +90ºC betragen. Man nennt das „witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung“.
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Es ist festzustellen, wann die Heizung installiert wurde, denn kein Mensch legt heute Heizkoerper mit 90º/70º aus. Es kann durchaus sein, dass Ihre Heizkörper zu klein sind, und deshalb mit der absolut unwirtschaftlichen Vorlauftemperatur +90^C gearbeitet werden muss.
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Ihre Aussage, oben heiß und unten kalt, deutet darauf hin, daß in ihrem Bereich die Wassermengen nicht einreguliert wurden. Wenn die Hausverwaltung recht hätte, dann müssten Ihre Heizkörper vorlaufseitig (an er Eintrittseite) 90^C aufweisen, und rücklaufseitig (am Heizkörperaustritt) 70^C, dann wäre die Anlage wasserseitig in Ordnung.
All diese Punkte, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch einige mehr, bestärken mich persönlich in der Ansicht, daß Sie bzw. alle Mieter in diesem Haus, viel zu hohe Heizkosten bezahlen.
Deshalb rate ich, daß Sie sich von einem Ingenieur der Fachrichtung Heizung/Klima beraten lassen, wenn er darüberhinaus auch noch ein zugelassener Sachverständiger ist, könnte ich mir vorstellen, daß Sie vor jedem Gericht Ihr Recht bekommen, und Sie den Sachverständigen nicht bezahlen müssen.
Ich könnte Ihnen noch jede Menge Tips geben, aber ich bin zu weit entfernt, deshalb kann Ihnen erfolgreich nur ein Ingenieur an Ihrer Seite helfen. Wenn wie Sie sagen, im November neue Heizkörperventile eingebaut wurden, dann möge Ihnen Ihr Vermieter bzw. besser die Hausverwaltung die Wassermengeneinstellprotokolle zeigen, damit Sie kontrollieren können, ob denn der Heizkörper auch die, entsprechend Wärmebedarfsberechung notwendige Wassermenge erhält, nicht mehr und auch nicht weniger. Wo ist die Wärmebedarfsberechnung?
In 90 von 100 Fällen, sind erhöhte Verbrauchskosten auf mangelhafte Einregulierung zurückzuführen. Besorgen Sie sich eine VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), und lesen Sie unter Teil C, DIN 18380 nach, wozu sich eine Heizungsfirma vertraglich verpflichtet, und worauf Sie (auch Ihr Vermieter) Anspruch haben. Tun Sie sich mit Ihrem Vermieter zusammen, Sie wollen ihm ja nichts Böses, eeine funktionierende Heizung ist auch in seinem Interesse, womöglich ist er seinem Bauträger zum Opfer gefallen, das wäre nicht das Erste mal.
Achten Sie in diesem Zusammenhang auf Punkt 4, Nebenleistungen, insbesondere 4.1.2 wonach der Heizungsinstallateur die Unterlagen des Auftraggebers nach Abschnitt 3.1.3 und die Leistungen nach Abschnitt 3.1.4 zu prüfen hat. Normalerweise erstellt diese Unterlagen ein Fachingenieur, welcher dann auch 30 Jahre für seine Arbeit haftet, da aber diese Tätigkeit auch Kosten verursacht, spart sich natürlich mancher Auftraggeber diese Ausgabe. Als Auftraggeber ist in diesem Fall der Hauseigentümer oder der Bauträger zu verstehen.
Ich meine daß Sie gute chancen haben, auch für die zurückliegenden Jahre eine Heizkostenrückerstattung zu erhalten. Sie sehen, wohin eine einfache Frage, ob 90^C Vorlauftemperatur in Ordnung sind, führen kann. An Ihrer Stelle würde ich allen Beteiligten mitteilen, dass ich die diejährige Heizkostenabrechnung bis zur endgültigen Klärung nicht anerkenne.
Nicht vergessen, holen Sie sich die VOB, die wirkt bei den Handwerkern Wunder, wenn sie erkennen daß ihr Gegenüber dieses Werk auch kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Ernest P. Sukup
Dipl.Ing.(FH), Ingeniero Técnico Industrial