Heizungsproblem

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung in einem Mehrfamileinhaus in der 3.Etage.Seit
Oktober haben wir Probleme mit der Heizung.Sie wird oben knall heiß,und unten ist sie kalt.Das Thermostat ist auf 2 eingestellt.Die Raumtemperatur beträgt ca.20 Grad.Im November wurden an allen Heizkörpern neue Ventile eingebaut,doch es hat sich nichts verändert.Die Vorlauftemperatur beträgt 90Grad,laut Vermieter und Verwaltung soll dies normal sein.?
Jetzt sind wir im Streit mit unserem Vermieter,er hat den Fall an die Hausverwaltung abgegeben,diese bestreitet alles,und sagt es sei alles normal.Ich habe bereits die Miete um 20% gekürzt,laut Rechtsberatung.Bei den Nachbarwohnungen besteht das Problem nicht.Es geht ja nicht darum,wie warm die Wohnung ist,sondern das man sich schon verbrennt an den Heizkörpern.Bei den Nachbarn ist dies nicht so.
Was kann ich noch machen???

Liebe Grüße

Hi blackduck,

das ist nicht ganz einfach auf Distanz ohne nähere Kentnis zu beantworten. Ihr Fall ist ein gefundenes Fressen für jeden zugelassenen Sachverständigen der Heizungstechnik. Ich will Ihnen auch kurz schildern warum Ihr Fall so interessant ist. Nicht jeder Mieter hat das Glück, einen Vermieter bzw. eine Hausverwaltung zu haben, welche so wenig Ahnung hat, und dies auch noch kundtut.

  1. je nach Klimazone darf die maximale Vorlauftemperatur von z.B. 90ºC nur dann auftreten, wenn die nach DIN festgelegte minimale Außentemperatur gegeben ist. Wenn z.B. -16ºC als minimale Aussentemperatur angegeben ist, dann darf die Vorlauftemperatur nur bei -16ºC oder kaelter +90ºC betragen. Man nennt das „witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung“.

  2. Es ist festzustellen, wann die Heizung installiert wurde, denn kein Mensch legt heute Heizkoerper mit 90º/70º aus. Es kann durchaus sein, dass Ihre Heizkörper zu klein sind, und deshalb mit der absolut unwirtschaftlichen Vorlauftemperatur +90^C gearbeitet werden muss.

  3. Ihre Aussage, oben heiß und unten kalt, deutet darauf hin, daß in ihrem Bereich die Wassermengen nicht einreguliert wurden. Wenn die Hausverwaltung recht hätte, dann müssten Ihre Heizkörper vorlaufseitig (an er Eintrittseite) 90^C aufweisen, und rücklaufseitig (am Heizkörperaustritt) 70^C, dann wäre die Anlage wasserseitig in Ordnung.

All diese Punkte, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch einige mehr, bestärken mich persönlich in der Ansicht, daß Sie bzw. alle Mieter in diesem Haus, viel zu hohe Heizkosten bezahlen.

Deshalb rate ich, daß Sie sich von einem Ingenieur der Fachrichtung Heizung/Klima beraten lassen, wenn er darüberhinaus auch noch ein zugelassener Sachverständiger ist, könnte ich mir vorstellen, daß Sie vor jedem Gericht Ihr Recht bekommen, und Sie den Sachverständigen nicht bezahlen müssen.

Ich könnte Ihnen noch jede Menge Tips geben, aber ich bin zu weit entfernt, deshalb kann Ihnen erfolgreich nur ein Ingenieur an Ihrer Seite helfen. Wenn wie Sie sagen, im November neue Heizkörperventile eingebaut wurden, dann möge Ihnen Ihr Vermieter bzw. besser die Hausverwaltung die Wassermengeneinstellprotokolle zeigen, damit Sie kontrollieren können, ob denn der Heizkörper auch die, entsprechend Wärmebedarfsberechung notwendige Wassermenge erhält, nicht mehr und auch nicht weniger. Wo ist die Wärmebedarfsberechnung?

In 90 von 100 Fällen, sind erhöhte Verbrauchskosten auf mangelhafte Einregulierung zurückzuführen. Besorgen Sie sich eine VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), und lesen Sie unter Teil C, DIN 18380 nach, wozu sich eine Heizungsfirma vertraglich verpflichtet, und worauf Sie (auch Ihr Vermieter) Anspruch haben. Tun Sie sich mit Ihrem Vermieter zusammen, Sie wollen ihm ja nichts Böses, eeine funktionierende Heizung ist auch in seinem Interesse, womöglich ist er seinem Bauträger zum Opfer gefallen, das wäre nicht das Erste mal.

Achten Sie in diesem Zusammenhang auf Punkt 4, Nebenleistungen, insbesondere 4.1.2 wonach der Heizungsinstallateur die Unterlagen des Auftraggebers nach Abschnitt 3.1.3 und die Leistungen nach Abschnitt 3.1.4 zu prüfen hat. Normalerweise erstellt diese Unterlagen ein Fachingenieur, welcher dann auch 30 Jahre für seine Arbeit haftet, da aber diese Tätigkeit auch Kosten verursacht, spart sich natürlich mancher Auftraggeber diese Ausgabe. Als Auftraggeber ist in diesem Fall der Hauseigentümer oder der Bauträger zu verstehen.

Ich meine daß Sie gute chancen haben, auch für die zurückliegenden Jahre eine Heizkostenrückerstattung zu erhalten. Sie sehen, wohin eine einfache Frage, ob 90^C Vorlauftemperatur in Ordnung sind, führen kann. An Ihrer Stelle würde ich allen Beteiligten mitteilen, dass ich die diejährige Heizkostenabrechnung bis zur endgültigen Klärung nicht anerkenne.

Nicht vergessen, holen Sie sich die VOB, die wirkt bei den Handwerkern Wunder, wenn sie erkennen daß ihr Gegenüber dieses Werk auch kennt.

Mit freundlichen Grüßen
Ernest P. Sukup
Dipl.Ing.(FH), Ingeniero Técnico Industrial

also…
erstmal zu der sache dass er nur zum teil heiß wird.
wenn das thermostat auf 2 steht am heizkörper dann schaltet dass normalerweise schon ab bevor der raum 20 grad erreicht. wenn nicht ist zumindest der durchfluss schon gedrosselt.das heißt das wasser kühlt ab bevor es durch den kompletten heizkörper durch ist.
also: soll er komplett heiß sein einfach mal versuchen ob es geht wenn das thermostat am heizkörper höher gestellt ist.
desweiteren ist das mit der vorlauftemperatur eine reine einstellungssache.
das problem dabei ist eventuell dass es andere mieter es gerne wärmer hätten und der vermieter also einfach hochdreht damit keine beschwerden wegen zu kalt kommen.
das ist bei mehreren parteien die sich eine heizung und eine heizungsregelung teilen immer recht schwierig.
dann noch zu den ausgetauschten ventilen:wenn die firma so gearbeitet hat wie man es heute macht haben die die ventile getauscht und dann den sogenannten hydraulischen abgleich gemacht und sie voreingestellt.
das heißt am ventil selbst wird der durchfluss schon reduziert unabhängig von dem thermostat was davor sitzt und dies nach raumtemperaturtut sondern das wird errechnet anhand der näötigen leistung die der raum benötigt. ist diese einstellung zu gering wird der heizkörper und damit in der regel auch der raum nicht richtig warm.
soviel fällt mir zu den einzelnen punkten jetzt spontan aus der ferne ein ohne es gesehen zu haben und dass problem richtig verstanden zu haben.
sollten noch fragen offen sein oder sollte ich etwas anders beantwortet haben als gewünscht einfach nochma fragen.

Hallo,
wenn die Nachbarwohnung an derselben Heizungsanlage hängt,muß der Vorlauf dort genauso hoch sein wie in Ihrer Wohnung.Nichts desto trotz ist zur jetzigen Zeit eine Vorlauftemperatur von 90° natürlich eine enorme Energieverschwendung.Grundsätzlich muß in einem Mehrfamilienwohnhaus eine witterungsabhängige Vorlauftemperaturregelung mit einer einstellbaren Nachtabsenkung vorhanden sein.Diese regelt dann in Abhängigkeit von der Außentemperatur die Vorlauftemperatur.So ist z.B. im schlechtesten Fall bei einer Außentemperatur von -20° C je nach Orstlage eine Vorlauftemperatur von maximal 90° angebracht.
Das richtet sich aber nach der Klimakarte nach DIN 4701