Heizungsregelung

Ich bin im Juni in eine Rollsruhlgerechte Wohnung eingezogen, dort kann die Heizung nicht Reguliert werden da die im Boden veroegten Rohre selbsr die Wohnung bei geöffnetem FenSter auf bis zu 28 grad aufwärmen „somit wird die Heizenergie zum Fenster herausbgeschickt“ meine Frage handelt es sich h7er um einen Mietmangel? 

dank für eure Hilfe.

Hallo!

Ja, das wäre ein Mietmangel.

Aber es wäre auch ungewöhnlich, wenn es keine Regelung gäbe ! Du erkennst sie nur nicht.
Lasse einen Heizungsbauer oder besser den zuständigen Hausmeister o.ä. kommen. Der wird prüfen und einweisen, ggf. den Fehler beheben.

MfG
duck313

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Mangel handelt. Allerdings ist es mir unverständlich, dass es keine Möglichkeit zum Regeln der Zimmertemperatur gibt. Selbst bei Fußbodenheizungen kann man dies normalerweise regeln. Ich würde den zuständigen Techniker (Hausmeister) fragen. Meist sind es kleine Kästen, die sich im Flur befinden.

Wenn dies nicht möglich ist, ist es ein „grober“ Baumangel, der heutzutage nicht mehr vorkommen darf.

LG. Emi

Ich habe selber Installateur gelernt, Der Baumangel liegt darin, dass die im Bodenverlaufende Heizungsrohre nicht Isoliert sind und bei einer Konvektor Heizung mit sehr hohen Vorlauftemperaturen gefahren wird. dadurch wird der Boden vor der eigentlichen Regelung derart aufgeheizt welches zu diesen Temperaturen führt. Nun Habe ich im Netz gelesen das auch eine Konvektor Heizung unter bestimmten Umständen mit niedrigeren Temperaturen auskommen kann. Danke für deine Antwort.

Ich habe selber Installateur gelernt, Der Baumangel liegt darin, dass die im Bodenverlaufende Heizungsrohre nicht Isoliert sind und bei einer Konvektor Heizung mit sehr hohen Vorlauftemperaturen gefahren wird. dadurch wird der Boden vor der eigentlichen Regelung derart aufgeheizt welches zu diesen Temperaturen führt. Nun Habe ich im Netz gelesen das auch eine Konvektor Heizung unter bestimmten Umständen mit niedrigeren Temperaturen auskommen kann. Danke für deine Antwort.