Hallo,
in einem Nichtwohngebäude BJ 1980 ist seit Jahren die außentemperaturgesteuerte Vorlaufregelung defekt, alle Mischer stehen auf 100%, 75°C Vorlauf, Regelung nur über die Thermostatköpfe.
Frage: Ist dies ordnungswidrig bzw. besteht eine Pflicht zur Instandsetzung von Bestandsanlagen und wo steht das? (EnEV). Ich finde viel zu Neuanlagen, auch 1980 war die Regelung wohl schon Forderung aber mit welchen Fristen muss man Defekte reparieren?
Wer verfolgt dies? Welche Behörde ist zuständig? Muss der Schornsteinfeger das bemerken und melden?
Danke für einen Tip.