Heizungsreglerventil

Muss ein Mieter die defekten Heizungsregler seiner Heizkörper bei Defekt selbst austauschen lassen oder werden diese Reparaturkosten nicht dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt? Bitte eventuell aktuelle Urteile angeben.

Normalerweise muss der Heizkörper in der gemieteten Wohnung funktionstüchtig sein.
Aber: Ist im MV vereinbart dass ein Prozentanteil im Jahr der Reparaturkosten vom Mieter zu bezahlen sind?
Wer die Reparatur selbst in Auftrag gibt zahlt u.U. mind. einen Grossteil der Kosten selber.
Bei Auszug aus der Wohnung werden die Kosten einer evtl.Reparatur in der Regel von der Kaution abgezogen.

Muss ein Mieter die defekten Heizungsregler seiner Heizkörper
bei Defekt selbst austauschen lassen oder werden diese
Reparaturkosten nicht dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt?
Bitte eventuell aktuelle Urteile angeben.

Hallo parker03,
die Reparaturkosten werden , laut meines wissens,dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt.
100%tige Klarheit schafft ein kurzer Anruf beim
Mieterverein.
MfG
la furia rocha