Hallo,
Ich habe eine Frage und ich hoffe, dass der ein oder andere dazu etwas näheres weiß.
Darf ein Vermieter die Reinigung einer Nachtspeicherheizung auf den Mieter umlegen, etwa mit einem Verweis auf eine Vertragsklausel, die zum Beispiel so lauten könnte:„Der Mieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage sachgemäß und pfleglich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und technischen Erfordernissen zu behandeln“. Wäre es möglich, den Mieter zur Beauftragung eines Elektrikers für diese Arbeit zu verpflichten, selbst wenn in den Nebenkosten weder die Reinigung noch die Wartung der Heizung aufgeführt sind?
Wär mal interessant zu wissen. Danke im Voraus
Yassin