Heizungsreparatur erfolglos: muß Austausch eines Bauteils bezahlt werden?

Unsere Gastherme hat von Zeit zu Zeit (unregelmäßig, durchschnittlich alle 1-2 Stunden) ein lautes Geräusch von sich gegeben, welches sich durch Körperschall im gesamten Haus ausbreitete. Ich habe deshalb einen Heizungstechniker mit der Reparatur beauftragt. Der stellte fest, dass das Geräusch beim Umschalten vom Heißwasserbetrieb auf den Heizungsbetrieb auftritt. In einem Telefonat des Technikers mit dem Heizungshersteller wurde als mögliche Ursache angegeben, daß dies entweder an der Rücklaufeinheit oder an dem Pumpenkopf liegt. Die Garantiezeit war aufgrund des Alters der Therme (4 Jahre) abgelaufen und auch eine Kulanzregelung des Herstellers war nicht mehr drin. Das wahrscheinlichste und gleichzeitig billigste Vorgehen war nach Angaben des Monteurs der Austausch der Rücklaufeinheit (140 Euro Materialkosten). Dies wurde dann auch so gemacht und es schien auch die Ursache behoben zu haben. Leider trat schon nach wenigen Tagen das gleiche störende Geräusch wieder auf und es verschwand auch nicht wieder.

Meine Fragen lauten jetzt:
Muß ich den erfolglosen Reparaturversuch (teilweise oder ganz) bezahlen (350 Euro)? Ich habe schliesslich den Heizungstechniker mit einer Reparatur beauftragt (also einer Lösung eines Problems, ein „Gewerk“), und nicht mit dem Einbau eines möglicherweise fehlerhaften Bauteiles. Wie sollte ich mich hier verhalten?

Erstmal würde ich nicht bezahlen, allerdings mußt du ihm die Möglichkeit einräumen nachzubessern. Was aber zum Henker ist eine „Rücklaufeinheit“? Und an der Pumpe? In 1000 Jahren nicht. Die ist entweder gesund, oder macht Geräusche (z.B. Lagerschaden) . Das ist aber keine spontane Sache, sondern dauerhaft.

Hallo!

Du solltest das Geräusch genauer schildern, bis jetzt klingt es mir eher als Schilderung einer Verpuffung.

Auch das würde zu einer Verpuffung passen. Diese kann durch zu großen Elektrodenabstand der Zündelektroden erfolgen, es kann aber auch die Steuerung der Vorspülung defekt sein, dann müssen Teile der Elektronik ausgetauscht werden.
Eine erfolglose Reparatur würde ich nicht bezahlen. sondern den Monteur, oder seine Firma zur Nachbesserung auffordern.
Nur so nebenbei, ein Heizungstechniker ist noch lange kein Gerätetechniker. Der Heizungstechniker plant und lässt zusammenbauen eine Anlage aus fertigen Bauteilen, deren Funktion deren Einzelteile ihm wurscht ist. Der Gerätetechniker ist geschult auf die Einzelkomponenten „seines“ Geräts, wobei ihm der Rest der Anlage egal ist.

Stimmt, daran hab ich beim ersten mal lesen garnicht gedacht. Allerdings würde das bedeuten, das alle 1-2 Stunden WW gezapft wird, oder ein Speicher vorhanden ist. Und klar, ein normaler Heizungsbauer ist kein Kundendienstmonteur. Da bin ich ganz auf deiner Seite.

Wirklich?

5 Jahre Gewährleistung auf Heizung

und der handwerker hat nicht nachgefragt, ob er das auch so machen SOLL? er hat nicht auf das risiko hingewiesen, dass das den fehler vielleicht gar nicht behebt? keinerlei absprache?

btw., du bist doch eigentümer der wohnung und nicht etwa mieter? und es geht auch allein um dein eigentum und nicht etwa um gemeinschafteigentum?