Unsere Gastherme hat von Zeit zu Zeit (unregelmäßig, durchschnittlich alle 1-2 Stunden) ein lautes Geräusch von sich gegeben, welches sich durch Körperschall im gesamten Haus ausbreitete. Ich habe deshalb einen Heizungstechniker mit der Reparatur beauftragt. Der stellte fest, dass das Geräusch beim Umschalten vom Heißwasserbetrieb auf den Heizungsbetrieb auftritt. In einem Telefonat des Technikers mit dem Heizungshersteller wurde als mögliche Ursache angegeben, daß dies entweder an der Rücklaufeinheit oder an dem Pumpenkopf liegt. Die Garantiezeit war aufgrund des Alters der Therme (4 Jahre) abgelaufen und auch eine Kulanzregelung des Herstellers war nicht mehr drin. Das wahrscheinlichste und gleichzeitig billigste Vorgehen war nach Angaben des Monteurs der Austausch der Rücklaufeinheit (140 Euro Materialkosten). Dies wurde dann auch so gemacht und es schien auch die Ursache behoben zu haben. Leider trat schon nach wenigen Tagen das gleiche störende Geräusch wieder auf und es verschwand auch nicht wieder.
Meine Fragen lauten jetzt:
Muß ich den erfolglosen Reparaturversuch (teilweise oder ganz) bezahlen (350 Euro)? Ich habe schliesslich den Heizungstechniker mit einer Reparatur beauftragt (also einer Lösung eines Problems, ein „Gewerk“), und nicht mit dem Einbau eines möglicherweise fehlerhaften Bauteiles. Wie sollte ich mich hier verhalten?