Handwerkerrechnung - GPS
Aufgrung des Ausfalls der Gasheizung wird ein Heizungsinstallateur durch den Kunden telefonisch beauftragt. Die Kosten werden telefonisch abgeklärt: Anfahrt innerorts 10 €, Arbeitsstunde 44 € sowie zusätzlich Materialkosten soweit erforderlich sowie MWst.
Der Handwerker ist 55 Minuten im Haus des Kunden (durch den Kunden exakt notiert).
Eine Bestätigung der geleisteten Arbeitszeit durch den Handwerker erfolgt nicht.
Die Rechnung ist unerwartet hoch,da ‚2 Stunden Kundendiensttechniker‘ als Arbeitszeit abgerechnet werden.Der Kunde beschwert sich beim Betrieb über die zuviel abgerechnete Zeit.
Der Betrieb verweist darauf, dass auch die Anfahrt als Arbeitszeit zählt und mit je 2x ca. 15 Minuten veranschlagt wird. Alles sei korrekt und über GPS dokumentiert.
Auch mit dieser Zeitrechnung kommt man allenfalls auf 1,5 Stunden und nicht auf 2 Stunden wie abgerechnet…der Kunde ist unzufrieden über die nicht nachvollziebare ‚Arbeitszeit‘. Der Kunde ist außerden der Ansicht, dass mit der Anfahrt von 10 € alles abgedeckt ist (laut telefonischer Vereinbarung).
Die telefonische Diskussion über die Rechnung wird durch den Betriebsinhaber abrupt beendet (hat einfach aufgelegt).
Wie sollte sich der Kunde verhalten ?
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Ist es zulässig auch die Anfahrtzeit als Arbeitszeit zu rechnen, wenn eine ‚Fahrzeugnutzungspauschale/im Ortskreis‘ in der Rechnung ausgewiesen ist ? - bei der telefonischen Kostenklärung bei Erteilung des Auftrages wurde nicht darauf verwiesen, dass auch die Anfahrtszeit als Arbeitszeit gerechnet wird…
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Bezahlt er den seiner Meinung gerechtfertigten Rechnungsbetrag für 1 h Arbeitszeit innerhalb der Frist ?..oder sollte der Kunde erst dann die Rechnung bezahlen, wenn eine Einigung erzielt wurde ?
…vielen Dank schon mal im voraus…