Heizungsreparatur und nebenkostenabrechnung

hallo,

die heizungsanlage in einem mietshaus funktioniert seit über einem jahr nicht mehr ordnungsgemäß und fällt immer wieder aus. der hauseigentümer beauftragt deshalb mehrmals eine heizungsbaufirma, die mehrere reparaturversuche unternimmt. obwohl durch den heizungsmonteur, der sich nach eigener aussage mit dieser art der anlage nicht auskennt, mehrere bauteile der heizung ausgetauscht werden, wird das eigentliche problem nicht behoben (ersichtlich anhand der unveränderten fehlermeldung, die beim ausfall der heizung angezeigt wird). der vermieter weigert sich eine andere firma, insbesondere die firma, die in der region den kundendienst für die herstellerfirma durchführt, zu beauftragen.

nun legt der vermieter mittels der jährlichen nebenkostenabrechnung die kosten für die reparaturversuche auf die mieter um.

ist dies korrekt?

und was können die mieter tun, um die fachgerechte reparatur zu erreichen?

gruß

m.i.g.

reparaturen sind keine umlagefähigen kosten:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizko…
http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/heizkosten/h…
infolgedessen kann es den mietern egal sein, wieviel es gekostet hat und noch kosten wird. sie haben damit nichts zu tun.

aber: natürlich muss die heizungsanlage funktionieren. wenn nicht, aknn man die miete mindern - je nach dauer, umfang und jahreszeit bis zu 100%. wieviel genau kann man aus der entfernung schlecht sagen - auf jeden fall vor ort beraten lassen. man sollte sich auch nicht zuviel davon versprechen - ein paar stunden mietminderung von 100% bringt nur ärger, kein geld. ein ganzer tag sind ja nur ein dreißgstel der monatsmiete. also: nur im notfall mindern, das bringt meist mehr ärger als es nutzt - es sei denn, das verhältnis zum vermieter ist eh’ gespannt und/oder die einschränkungen massiv und dauerhaft.