Heizungssanierung im Winter

Hallo Renate!
Es tut mir sehr leid, Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen zu können.Es handelt sich eher um eine Rechtsfrage.Ob man mit der bemängelnden Behörde (warscheinlich der TÜV) verhandeln kann, weiß ich nicht, aber Versuch macht klug! Viel Erfolg dabei!
Gruß Walter

Es wär ganz interessant zu wissen, was in diesem Bericht drin steht.
Bis 12.12 ist für einen Austausch ein glatter Witz.
Evtl. gibts ja die Möglichkeit das soweit zusammen zu frickeln das ihr über den Winter kommt.
Wer hat denn den Bescheid wann und warum ausgestellt?
Steht da irgendwas von Widerruf drauf ?

Vielen Dank für eure informativen Antworten.
Die Verwaltung hat nun Entwarnung gegeben.
Die Sanierung wird erst in 2011 durchgeführt.

Hallo, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo,Renate Du mußt die Eigentümerversammlung abwarten und dann muß die Hausverwaltung um einen Aufschub beim zuständigen Amt bitten.Da die Tanks ja wohl in Ordnung sind ist ja nur der Anstrich zu erneuern ,dies muß aber in den Bescheid begründet sein. Gruß B

Hallo,Renate Du mußt die Eigentümerversammlung abwarten und
dann muß die Hausverwaltung um einen Aufschub beim zuständigen
Amt bitten.Da die Tanks ja wohl in Ordnung sind ist ja nur der
Anstrich zu erneuern ,dies muß aber in den Bescheid begründet
sein. Gruß B

Bei uns hat sich das ja nun geklärt.
Siehe meinen Beitrag über Deinen.
Nun habe ich erfahren, dass man auf so ein Schreiben
nicht wiedersprechen kann sondern man zu so einer
Bestimmung nur noch klagen kann. Haben die Gerichte
jetzt zuwenig Geld oder zuviel Zeit?
Aber dennoch vielen Dank für Deine Antwort.