Ich hoffe ich kann hier eine Antwort erhalten.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und sind von
einer Wohnung Eigentümer.
Es geht um die Sanierung der Heizungsanlage.
Die Ursache ist hierfür die überraschende Feststellung
(vor ein paar Wochen)
eines offiziellen Prüfungsgerichts, dass unsere Tankanlage ein Umweltrisiko darstellt. Wir haben
für die Sanierung eine Fristsetzung bis zum 12.12.2010
unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen bekommen.
Die Sanierung hätte zur Folge, dass das Heizöl abgepummt
und umgefüllt werden muss. Eine Sanierung ist nur bei einem
leeren Behälter möglich. Eine Notversorung müsste
bereitgestellt werden und das gerade jetzt im Winter wo
der Tank gefüllt ist.
Von den Kosten ganz zu schweigen.
Weis jemand, ob man gegen diesen Bescheid angehen kann?
Das wir eine Verlängerung der Auflage bis zum Frühjahr
2011 erhalten können?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundichen Gruß
Renate
Da habe ich leider keinen Rat! ICH würde mit der Behörde reden, und sehen, wie hoch das Umwelzrisiko ist.
Abgesehen davon, bis ein Tank so ein Risiko darstellt, muß einiges an " Vorsorgemaßnamen" nicht gemacht worden sein. Dazu gehört, das das Kondenswasser abgepumpt werden muß. Da Öl auf dem Wasser schwimmt. Ansonsten, Tanks rosten IMMER von Innen nach außen!!!
Danke für die Antwort. Ich habe mich noch mal schlau gemacht.
Es geht wohl nicht um den Tank sondern um den Isolieranstrich, der sich dort befindet, wo der
Tank steht. Das heist wohl mit andern Worten, wenn das
Öl ausläuft, kann es durch die Isolierung laufen und
somit Umweltschäden verursachen.
einen Anwalt fragen, denn so ein privater und evtl. nicht richtiger Rat kann schnell für euch teuer werden.
Würde ich eine Firma bitten, ein Angebot zu machen. Wenn man persönlich hingeht und durchblicken läßt, das es gut wäre, wenn er erst im Frühjahr Zeit hätte, würde ich einen entsprechenden Auftrag geben.
Gruß
Jörg
Ich hoffe ich kann hier eine Antwort erhalten.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und sind von
einer Wohnung Eigentümer.
Es geht um die Sanierung der Heizungsanlage.
Die Ursache ist hierfür die überraschende Feststellung
(vor ein paar Wochen)
eines offiziellen Prüfungsgerichts, dass unsere Tankanlage ein
Umweltrisiko darstellt. Wir haben
für die Sanierung eine Fristsetzung bis zum 12.12.2010
unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen bekommen.
Die Sanierung hätte zur Folge, dass das Heizöl abgepummt
und umgefüllt werden muss. Eine Sanierung ist nur bei einem
leeren Behälter möglich. Eine Notversorung müsste
bereitgestellt werden und das gerade jetzt im Winter wo
der Tank gefüllt ist.
Von den Kosten ganz zu schweigen.
Weis jemand, ob man gegen diesen Bescheid angehen kann?
Das wir eine Verlängerung der Auflage bis zum Frühjahr
2011 erhalten können?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundichen Gruß
Renate
Das klingt ja besser!!!
Ich würde beim Amt nachfragen, wie man das Problem lösen kann.
Entweder, Tanks nur " Halbvoll" lassen, oder, ???
Endprodukt ist, das das Amt ermessensspielraum hat.
Also, morgen zum Amt und mit dem Sachbearbeiter reden.
Es wundert mich aber, das der Termin so knapp ist. Da kann kein Tank saniert werden. Lag der Bericht bei der Hausverwaltung???
Dann ist sie dafür zuständig, eine Abhilfe zu schaffen.
Na ja, dass sind die üblichen Texte. Gibt es eine
Rechtshilfebelehrung in diesem Bescheid? Was sagt die
Eigentümerversammlung?
Noch nichts. Die findet erst nächste Woche statt.
Ich bin froh, dass ich hier Tipps erhalte und somit
bei der Versammlung dem Verwalter, falls nötig, einiges
an Informationen geben kann.
man müßte hier über die leckanlage des tankes prüfen ob er wirklich defekt ist vermutlich handelt es sich um einen erdtank der zwar äuserlich defekt sein kann aber der eigendliche öeltank noch ganz ist und man die reperatur absolut bis ´zum frühling hinziehen könnte mein vorschlag über die handwerkskammer einen sachverständigen hinzuziehen der wird euch bestimmt helfen den der ist neutral und kein geschäftemacher ich hoffe euch hiermit geholfen zu haben übrigens der sachverständige ist billig
Danke. Ich habe meinem Eingangstext noch hinzugefügt,
dass es sich wohl um den Isolieranstrich handelt, in
dem der Tank sitzt. Der soll wohl undicht sein.
Der neue Anstrich kann nur erfolgen, wenn der Tank
leer ist. Das ist ein Unding diese Maßnahme im Winter
bei gefüllten Öltank zu verlangen.
selbst wenn gegen diesen Bescheid angegangen werden kann, wäre mir das Risiko zu gross.
KEINE Öl-Versichreung der Welt wäre bereit für den Schaden zu haften, wenn denn z.B. einer eintrifft.
Schnell sind dann einige Hunderttausend Euronen verbrannt.
Erdaustausch, Grundwasser, Gebäude…alles ist gefärdet und durch die Feststellung nun Aktenkundig geworden…
Ich kann mir auch nicht Vorstellen, das ein anderer Gutachter dem ersten wiederspricht und somit die Verandwortung über nimmt…
Wer setzt sich schon gerne mit dem nackten Arsch auf eine Kreissäge…
Also, lieber heute als Morgen die Anlage tauschen und hoffen das nichts passiert.
Wenn der Heizungstank bemängelt worden wäre, würde
ich auch dem Austausch sofort zustimmen. Der ist
aber in Ordnung. Es geht nur um den Isolieranstrich.
Der wurde bemängelt.
Wenn der Heizungstank bemängelt worden wäre, würde
ich auch dem Austausch sofort zustimmen. Der ist
aber in Ordnung. Es geht nur um den Isolieranstrich.
Der wurde bemängelt.
Moment, die Frage habe ich anders aufgefasst.
Kellertank???
Erdtank???
Bei einem Kellertank…
Einfach mal einen guten Maler fragen, ich kann mir nicht vorstellen, das dafür der Tank raus muss, das kann man im Allgemeinen auch so sanieren. Kommt Natürlich auch auf die Tanks an.
Ich muss aber dazu sagen, das ich EURE Örtlichkeiten nicht kenne.
Also das müsste ein Kellertank sein. Unter ihm, ist das
Fundament. Das ist mit einer Islierschicht gestichen.
Rings um den Tank ist ein wenig Platz. Man muss sich das so vorstellen, als ob er in einer ausgehobenen
Mulde steht. Rings um den Tank ist diese Mulde ebenso
mit dieser Isolierfarbe gestrichen und die soll wohl
nicht mehr in Ordnung sein.
Es ist nur so komisch, dass der Mangel kurz vor dem
Wintereinbruch festgestellt wurde. Im Sommer hätte man
einen fast leern Tank gehabt um eine Sanierung ohne
Probleme vornehmen zu können.
es wäre sicherlich besser, wenn du dieser Anordnung nachkommen würdest. Wenn eure Tankanlage ein Umweltrisiko darstellt, ist das nicht zum Spaß! Nach §19 l WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist der Betreiber für seine Anlage verantwortlich. Sollte nun Öl aus der Anlage austretten, bist du für den Umweltschaden verantwortlich. Hiebei stellt sich die Frage, ob deine Hausratversicherung überhaupt noch eintreten muß oder ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Hier können schnell etliche tausend Euros zusammenkommen. Ich will nicht Schwarzmalen aber nimm das nicht auf die leichte Schulter. Außerdem, ist „vor ein paar Wochen“ nicht überraschend oder?
Das Öl kann jede ordenliche Firma, die sich mit so etwas beschäftigt ohne weiteres während der Sanierung zwischenlagern. Der Heizungsbetrieb kann in der Sanierungsohase mittels eines Nottankes aufrecht gehalten werden.
Ich hoffe ich habe dir keine Illusionen genommen.
Eine echte Rechtsberatung bekommst du bei deinem Anwalt!
MfG
Thorsten
„Sachkundiger nach §19l WHG“
es handelt sich also um einen keller tank da kann man warten bis zum frühjahr:smiley:anke. Ich habe meinem Eingangstext noch hinzugefügt,
dass es sich wohl um den Isolieranstrich handelt, in
dem der Tank sitzt. Der soll wohl undicht sein.
Der neue Anstrich kann nur erfolgen, wenn der Tank
leer ist. Das ist ein Unding diese Maßnahme im Winter
bei gefüllten Öltank zu verlangen.
also meines wissens nach kann man da einen aufschub der frist beantragen und auch ohne weiteres bekommen wenn die begründet ist.
entweder melden sie sich bei dem zuständigen landratsamt oder direkt bei dem sachverständigen des TÜV der mängel festgestellt hat.
ich bin in einem heizungsbaubetrieb tätig und so weit ich weiß kümmern wir uns darum wenn diese frist aufgeschoben werden soll. also wäre die erste anlaufstelle wohl der heizungsbauer der die sanierungsmaßnahmen durchführen soll.
ich denke wenn dieser beauftragt wird kann man die frist bis zum frühjahr verschieben.