Heizungsschaden / Haftpflicht

Hallo,
ich habe leider von meiner Haftpflichtversicherung einen negativen Bescheid erhalten, dass sie nicht den Schaden für einen aus der Wand meiner Mietswohnung herausgebrochenen Heizkörper tragen will. Begründen tut sie dies mit dem Hinweis, dass Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder durch besonderes Verwahrungsverhältnis in Besitz genommenen fremden Sachen sind gem. § 4 Ziff. I, 6. a) AHB grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Insbesondere Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten würden nicht bestehen…das kann doch nicht sein. Ist der Heizkörper wirklich direkter Bestandteil des Heizungsgerätes (wahrscheinlich ja…) und gibt es wirklich keine ander Möglichkeit einen solchen „Versicherungsfall“ zu lösen? Es kann doch nicht sein, dass gerade Heizkörper auf denen die halbe Menscheit sonst sitzt davon ausgeschlossen sind. Ich freue mich über jede Hilfe oder Anregungen.
Grüsse,
Matthias

Hallo Matthias,

leider hat Deine Versicherung recht, und den Schaden zu recht abgelehnt. Gewöhnlich sind Heizkörper auch nicht zum draufsetzen an der Wand befestigt.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist um eine Kulanzzahlung zu bitten, falls Dein Vertrag schon länger besteht und Du die Versicherung noch nie in Anspruch genommen hast.

Theoretisch könnte noch der Schaden an der Wand ersetzt werden, doch wird dieser wohl nich so hoch sein.

Hab leider keine andere Idee.

Gruß, Micha

Hallo Matthias,

frag doch mal die Versicherung, was genau Sie nicht bezahlen will, den Heizkörper oder den gesamten Schaden??

Gruß

Martin

Hallo Martin,

denn es heißt ja an den Geräten und nicht durch,. gell :smile:

Gruß
Marco