Bei meinem mitbewohner läuft die heizung jetzt seit 2 wochen, als wäre sie auf der höchsten stufe eingestellt, obwohl sie abgedreht ist!
da wir gerade semester ferien haben, und somit nicht zuhause waren , hat das keiner mitbekommen. jetzt ist die frage: kommt eine versicherung für die entstanden Heizkosten auf und wenn ja, welche?
waren , hat das keiner mitbekommen. jetzt ist die frage: kommt
eine versicherung für die entstanden Heizkosten auf und wenn
Um welches versicherte Risiko soll es sich den handeln ? „Kaputte Heizung“ ist nicht versicherbar.
Bei meinem mitbewohner läuft die heizung jetzt seit 2 wochen,
als wäre sie auf der höchsten stufe eingestellt, obwohl sie
abgedreht ist!
Schraub’ das Ventil ab, Ballistol rein - paar Mal ein- und ausdrücken - Ventilkopf drauf - fertig …
Datt kann man nich vasichern
Gruß
Diemo
Medienverluste
Hallo,
wenn der Heizungsbauer bzw. der Heizungsservice das verschuldet hat, dann sollte dessen Betriebshaftpflicht das unter Medienverluste versichert haben.
Gruß Woko
Guten Tag woko,
Sie sind ja ein ernstzunehmender Mensch. Deswegen verwundert mich Ihre
Einlassung. Ich verbuche sie unter wunderlicher Quark. Wie können Sie denn jemandem raten, einen Handwerker bzw. dessen BHV anzugehen und dann auch noch die Hoffnung streuen, es gäbe einen Baustein oder eine Klausel „Medienverluste“, die das reißt ?
Schreiben Sie doch nächstens einfach „Ironie“ drüber, wenn es Ironie sein soll. Dann kriegen es die Leute auch nicht in den falschen Hals.
Gruß
Günther
Hallo Günther,
mein Beitrag war durchaus nicht ironisch gmeint. Allerdings hatte ich als Voraussetzung ein Verschulden eines Handwerkers genannt. Infrage käme auch eine Produkthaftpflicht ohne Verschulden.
Die meisten Deckungskonzepte von BHV sehen die Zusatz-Deckung von Medienverlusten vor. Hierunter werden nach den Bedingungen auch Energiemehrkosten subsumiert. Ich wäre für weitere Stellungnahmen hierzu aus dem Kollegenkreis dankbar.
Gruß Woko
PS: Wenn der Mieter selbst geschlampt hat und die regelmäßige Wartung nicht durchführte, kann er natürlich keine Ansprüche stellen.
Hallo,
den Baustein „Medienverluste“ im Zusammenhang mit Betriebshaftpflicht kenne ich auch. Dort gibt es auch den Abschnitt „Energiemehrkosten“. Dieser würde unter der vorausgesetzen mangelhaften Installation auch greifen.
Für das beschriebene Szenario im Ursprungsposting ist es allerdings ein wenig zu viel Glaskugel.
Viele Grüße
Andreas
Akzeptiert
Hallo Andreas,
das ist so akzeptiert.
Gruß Woko
Guten Tag woko,
da habe ich wohl einen Fehler durch Falscheinschätzung begangen.
Das tut mir leid. Ich habe dazugelernt.
Gruß
Günther
Hallo Günther,
jeder von uns hat schon einmal daneben gelegen.
Doch nicht jeder hat die Grösse das zuzugeben.
Gruß Woko